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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Charlottenstraße von Charlottenweg bis Überruhrstraße" KAG-Nr.: 23KAG097

0376/2025/6 27.03.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Charlottenstraße, die den Abschnitt vom Charlottenweg bis zur Überruhrstraße umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Anlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 anzupassen und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.

Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 52.000 Euro. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für die Kommune werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die formale Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept.

Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln ein geringerer Stromverbrauch erreicht wird, auch wenn die Stadt für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezieht.

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