Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.12.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17Zur Vorlage · 0141/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt, die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße fortzuführen. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die bisherige Meldung der Linie U11 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuziehen und stattdessen eine mögliche Verlängerung der Linie U17 in Richtung Flughafen vorzusehen.
Die Untersuchung verschiedener Trassenvarianten ergab, dass eine Erweiterung der Linie U11 aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht förderfähig ist. Im Gegensatz dazu weist die Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor auf. Die Stadt plant, die Trassenführung der U17 im Bereich der Autobahnbrücke weiter zu konkretisieren und die Ergebnisse in die Planung des Brückenneubaus einzubeziehen. Zudem soll das Projekt im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans gegenüber anderen Maßnahmen priorisiert werden. Parallel dazu wird die Beendigung der Förderung für Planungsleistungen zur Linie U11 angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse am Standort der Brücke anzuzeigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt. - 3.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt. - 4.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2024Zur Vorlage · 0072/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Maßnahmen im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen. Ziel der Überwachungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie das Verhindern von Parkverstößen, welche Sichtachsen beeinträchtigen könnten.
Nach Angaben des Ordnungsamtes wurden die im Konzept „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Zielvorgaben erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.444 Kontrollen im Schulumfeld statt, was einem Anteil von 39,82 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet entspricht und damit über dem angestrebten Wert von 20 % liegt. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei den Schulwegen mit 3,43 % unter der Zielmarke von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden 1.177 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 17,33 % an den Gesamtkontrollen wurde auch hier das Ziel von mindestens 15 % erreicht. Ergänzend wird in der Vorlage auf eine stadtweite durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 3,9 % hingewiesen. Die Berichterstattung dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung)
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3.]Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt. - 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder; neue Richtlinie 2025Zur Vorlage · 0214/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 9. April 2025 über die Weiterführung und Neugestaltung des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger entscheiden. Die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben bereits eine Empfehlung zur Annahme der geänderten Förderrichtlinie für das Jahr 2025 ausgesprochen.
Die Neugestaltung des Programms sieht vor, die Klimaschutzmaßnahmen sozial gerechter zu gestalten. Während die Basis-Förderung bei maximal 800 Euro für Lastenräder und 200 Euro für Fahrradanhänger bleibt, wird der Fördersatz von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Zusätzlich werden ein Familien-Bonus sowie ein Bonus für Transferleistungsempfangende eingeführt. Der Familien-Bonus orientiert sich an den Gebühren für die Kinderbetreuung, während der Sozialbonus bis zu 1.200 Euro betragen kann. Durch diese Zuschläge können die Gesamtförderbeträge auf bis zu 2.000 Euro pro Lastenrad bzw. 75 Prozent des Kaufpreises steigen. Die beiden Boni sind nicht kombinierbar und erfordern entsprechende Nachweise.
Das Budget für das Jahr 2025 ist mit 50.000 Euro veranschlagt. Das Programm ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Förderung emissionsfreier Transporte den Einsatz von Kraftfahrzeugen zu reduzieren und so zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0305/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gesamtkosten für das Projekt „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ von 14.602.000 EUR auf 15.575.400 EUR anzupassen. Damit einher geht ein Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.700.000 EUR für das Jahr 2025.
Die Kostenänderung begründet sich unter anderem durch den Bedarf an technischer Ausstattung für einen dauerhaften Standort der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), dessen Anschaffungskosten auf rund 850.000 EUR geschätzt werden. Zudem führten Vergaben, etwa bei LED-Informationstafeln, zu Kostensteigerungen im investiven Bereich. Das Projekt verzeichnete Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Herausforderungen bei der Personalbesetzung und der Auftragsvergabe. Eine Verlängerung des Förderzeitraums beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde bereits bewilligt.
Die überplanmäßigen Mittel sollen aus Projekten wie der Erneuerung des Marktplatz Überruhr, dem Giebelplatz sowie den Fahrradstraßen und -zonen bereitgestellt werden. Aufgrund einer Förderquote von 70 % muss die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von 1.191.380 EUR für die Kostensteigerung aufbringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von BushaltestellenZur Vorlage · 0210/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von 1.330.000 Euro für die Erneuerung von Bushaltestellen im Jahr 2025. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Da für das Jahr 2025 lediglich rund 690.000 Euro aus bestehenden Mitteln zur Verfügung stehen, die Gesamtkosten für den Umbau von etwa zwölf Haltestellen jedoch auf circa 2.020.000 Euro geschätzt werden, soll die Finanzierungslücke geschlossen werden.
Um diese Differenz zu decken, wird die Einrichtung eines neuen Sammeltopfes unter der Bezeichnung „Erneuerung von Bushaltestellen“ beantragt. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung soll aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen, da dort im Jahr 2025 nicht alle veranschlagten Mittel verausgabt werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen fällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Errichtung eines Fahrradhauses im Rahmen des Projektes Be-MoVe auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich Pferdemarkt / Viehofer StraßeZur Vorlage · 0312/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes Be-MoVe ist die Errichtung eines Fahrradhauses im Bereich Pferdemarkt an der Ecke Viehofer Straße geplant. Das Vorhaben ist Teil eines Reallabors unter der Leitung der Grünen Hauptstadt Agentur (GHA), das sich mit Experimenten zum Fuß- und Radverkehr in der Innenstadt befasst. Bei dem geplanten Fahrradhaus handelt es sich um eine Garage, die bis zu zwölf Fahrräder an einer internen Spindel aufhängen kann. Das Design entspricht bereits bestehenden Modellen im Stadtgebiet.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Nutzung eines bisherigen Taxenstellplatzes entscheiden. Zwar hatte der Taxenverband den Verzicht auf diesen Stellplatz zunächst abgelehnt, doch die Verwaltung sieht keine Einwände gegen die Umgestaltung. Der betreffende Platz wird unter der Woche weitgehend ungenutzt und lediglich nach Veranstaltungen am GOP an den Wochenenden beansprucht, während drei weitere Taxenplätze am Standort erhalten bleiben. Die gewählte Fläche liegt direkt an einer Hauptradroute und bietet Bewohnern sowie Arbeitnehmenden im Umfeld der Viehofer Straße eine wettergeschützte Abstellmöglichkeit. Alternative Standorte, wie etwa auf dem Kopstadtplatz, wurden bereits geprüft oder vom Antragsteller zurückgezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Erweiterung des StadtLastenRad-Systems um 8 StandorteZur Vorlage · 0435/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Erweiterung des Essener StadtLastenRad-Systems um acht Standorte beschließen. Das Verleihsystem für elektrisch unterstützte Lastenräder wurde am 3. Dezember 2024 mit sechs Stationen in Betrieb genommen. Bis voraussichtlich April 2025 werden weitere sechs Stationen hinzukommen, sodass insgesamt zwölf Stationen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Durch die geplante Erweiterung soll die Gesamtzahl der Standorte auf 20 erhöht werden.
Als mögliche neue Standorte wurden unter anderem die Universität in der Innenstadt, der Parkfriedhof in Huttrop, der Stadtwaldplatz, Haarzopf-Erbach, Stoppenberg (Haltestelle Ernestinenstraße), Kupferdreh (Bahnhof/Markt), Kettwig (Rathaus) sowie das Zentrum in Werden identifiziert. Die endgültige Auswahl der Standorte erfolgt mittels einer Nutzwertanalyse, die Kriterien wie die Nutzungsmischung, die Zugänglichkeit, die Sichtbarkeit sowie die Anbindung an das Radverkehrsnetz und den ÖPNV berücksichtigt. Die Verwaltung wird die zuständigen Bezirksvertretungen in den Prozess einbeziehen.
Die Finanzierung der Erweiterung ist durch Mittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sichergestellt. Die einmaligen Einrichtungskosten belaufen sich auf insgesamt 75.000 Euro, wobei die Kosten jeweils zur Hälfte in die Jahre 2025 und 2026 fallen. Für den Betrieb der acht zusätzlichen Stationen werden jährliche Sachkosten von etwa 8.800 Euro veranschlagt. Die Umsetzung wird aufgrund von Lieferfristen und Vorbereitungsmaßnahmen innerhalb von drei bis sechs Monaten erwartet. Das Projekt zielt darauf ab, durch die Substitution von PKW-Fahrten jährlich rund vier Tonnen CO2 einzusparen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Bürgereingabe zum schlechten Zustand der Radweg Meisenburgstraße und LeinpfadZur Vorlage · 0259/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Bürgereingabe wurden der Zustand der Radwege in der Meisenburgstraße sowie auf dem Ruhrleinpfad thematisiert. Zur Meisenburgstraße hält die Verwaltung fest, dass dieser Radweg nicht im städtischen Eigentum liegt, sondern der Landesbehörde Straßen NRW zugeordnet ist. Eine Kopie der Eingabe wurde an die zuständige Straßenmeisterei in Velbert weitergeleitet, um eine Prüfung des Sachverhalts und mögliche Abhilfe zu erwirken.
Bezüglich des Ruhrleinpfades in Werden und Kettwig wurden durch das Amt für Straßen und Verkehr Schäden wie Wurzelaufbrüche und defekte Querrinnen sowie Verunreinigungen im Abschnitt Kettwig/Mülheim festgestellt. Im Bereich Am Staadt/Kattenturm ist eine Erneuerung der Asphaltdecke vorgesehen. Da sich dieser Abschnitt in einem Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet befindet, muss zunächst ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt werden. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksregierung können derzeit noch keine verbindlichen Angaben zu den Kosten oder zum genauen Ausbauzeitpunkt gemacht werden. Bis zur Durchführung der Bauarbeiten wird die Abteilung Grün und Gruga eine Beschilderung an den Schadstellen aufstellen und eine Reinigung des Weges im Bereich Kettwig/Mülheim veranlassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Entschließung des Seniorenrats "Geplante Fahrpreiserhöhungen und große Tarifreform im VRR"Zur Vorlage · 0411/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenrat der Stadt Essen hat in einer Entschließung seine Ablehnung gegen die geplante Abschaffung des Kurzstreckentickets im Rahmen der Tarifreform des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) formuliert. Die entsprechende Entscheidung wurde in der Sitzung des Seniorenrates am 6. November 2024 getroffen. Hintergrund ist die große Tarifreform des VRR, welche die ersatzlose Streichung des Kurzstreckentickets zum 1. März 2025 vorsieht.
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 dient dazu, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität diese Entschließung sowie den dazugehörigen Auszug aus der Sitzung des Seniorenrates zur Kenntnis zu geben. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die formelle Kenntnisnahme der Position des Seniorenrates durch das Gremium vor. Die Unterlagen enthalten die detaillierten Ausführungen des Seniorenrates zu den geplanten Fahrpreiserhöhungen und der damit verbundenen Tarifreform im VRR-Gebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Goethestraße"Zur Vorlage · 0149/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Goethestraße im Abschnitt zwischen der Krawehlstraße und der Zweigertstraße. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV hat ergeben, dass die Fahrbahn aufgrund ihres Zustands einer Sanierung bedarf, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 300.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bekannt, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach dem Eingang der Mittel verringern. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 27. März 2025 sowie die weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Radverkehrsanlage Norbertstraße von Hatzper Straße bis Theodor-Althoff-Straße"Zur Vorlage · 0171/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Radverkehrsanlage in der Norbertstraße beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Hatzper Straße und der Theodor-Althoff-Straße und dient dem Lückenschluss im Radhauptroutennetz der Stadt.
Im Rahmen des Vorhabens soll die bisherige zweispurige Fahrbahn auf eine Spur reduziert werden, um einen 2,50 Meter breiten Radfahrstreifen zu schaffen. Für den motorisierten Verkehr verbleibt ein 3,50 Meter breiter Fahrstreifen. Zwischen diesen Verkehrsarten ist ein ein Meter breiter Sicherheitsstreifen mit Leitelementen vorgesehen. Parallel dazu wird der angrenzende Gehweg saniert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert. Zudem soll die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Norbertstraße/Theodor-Althoff-Straße erneuert und barrierefrei ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Diese teilen sich in 700.000 Euro für den Straßenbau, 400.000 Euro für die Beleuchtung sowie 400.000 Euro für die Lichtsignalanlage auf. Die Kosten für den Straßenbau werden voraussichtlich von Straßen.NRW übernommen, wobei die Stadt Essen zunächst eine Vorfinanzierung übernimmt. Für die Lichtsignalanlage trägt Straßen.NRW die Hälfte der Kosten, während die Stadt die vollständigen Kosten für die Beleuchtungsanlage sowie den restlichen Anteil der Lichtsignalanlage trägt. Die Maßnahme ist Teil des im Rat beschlossenen Maßnahmenpakets zum Radentscheid.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 0154/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Kellinghausstraße beschließen. Das Vorhaben ist mit Gesamtkosten von 715.000 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 Euro für das Jahr 2025 empfohlen. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Kellinghausstraße festgestellt wurde. Die Instandsetzung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Für Vorarbeiten wurden im Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt.
Aufgrund der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) besteht für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der weitere Entscheidungsweg führt über eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 15.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Für die Umsetzung sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 4.175.300 Euro vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und dient der städtebaulichen Aufwertung des Eltingviertels im Essener Nordviertel.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,1 Hektar und beinhaltet den Eltingplatz, die Eltingstraße sowie eine Grünfläche an der Waterloostraße. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines „Grünen Herzens“ mit einer zentralen Rasenfläche und Platanen, wobei die Flächen barrierefrei zugänglich gestaltet werden sollen. Im Rahmen der Neugestaltung wird die Anzahl der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 reduziert, um Platz für mehr Fahrradabstellplätze zu schaffen. Zudem soll durch die Reduzierung von dichtem Strauchwerk die Luftzirkulation sowie die Übersichtlichkeit im Stadtraum verbessert werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei ein Abschluss der Arbeiten im vierten Quartal 2026 angestrebt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Fördermittel der Europäischen Union (40 %), des Bundes (20 %) und des Landes Nordrhein-Westfalen (28 %). Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 12 %. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte mit einer Quote von 88 %.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Cranachstraße"Zur Vorlage · 0151/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Cranachstraße beschließen. Die Maßnahme betrifft den Straßenabschnitt zwischen der Holsterhauserstraße und der Gemarkenstraße. Hintergrund ist eine durch den TÜV durchgeführte Befahrung, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn ergeben hat, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 370.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Durch eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) entfällt für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, die Beitragserhebung gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Königgrätzstraße"Zur Vorlage · 0153/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Königgrätzstraße im Abschnitt zwischen Herwarthstraße und Wendehammer. Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Sanierungsbedarf für diesen Bereich festgestellt wurde. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 335.000 Euro.
Für das Jahr 2025 sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro für anfallende Vorarbeitskosten vorgesehen. Um die verbleibenden Kosten in Höhe von 300.000 Euro zu decken, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ finanziert werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau sowie den Baubeginn beschließt und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel empfiehlt. Der Entscheidungsprozess umfasst zudem eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 9. April 2025. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) werden die der Kommune entgehenden Einnahmen aus Beiträgen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - [1]Bau und Baubeginn der Maßnahme "Errichtung von Fahrradsammelschließanlagen auf dem Parkplatz an der Weiglestraße"Zur Vorlage · 0310/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn von Fahrradsammelschließanlagen auf dem Parkplatz an der Weiglestraße beschließen. Die Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 280.000 Euro veranschlagt. Hintergrund des Vorhabens ist die Einstellung des Betriebs der Radstation am Hauptbahnhof Essen zum Ende des Jahres 2024. Da die neue Radstation im Contiparkhaus voraussichtlich erst Mitte 2026 fertiggestellt wird, dient die Errichtung an der Weiglestraße als Interimslösung zur Sicherung von Fahrradabstellplätzen.
Geplant ist die Anschaffung von vier Sammelschließanlagen mit insgesamt 80 Stellplätzen für Fahrräder und Pedelecs. Die Anlagen sind witterungs- und diebstahlsicher sowie über das System „DeinRadschloss“ zugänglich. Nach der Nutzung am Hauptbahnhof sollen die Anlagen dauerhaft an anderen Standorten, wie etwa dem Bahnhof Borbeck, eingesetzt werden. Für die Instandhaltung der Anlagen wird mit jährlichen Kosten von etwa 5.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über außerplanmäßige Haushaltsmittel im Jahr 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - [2]Errichtung einer Schnellladesäule in der Zeunerstraße Höhe Einmündung Walter-Sachsse-Weg, BredeneyZur Vorlage · 0431/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Zeunerstraße, nahe der Einmündung zum Walter-Sachsse-Weg im Stadtteil Bredeney, soll eine neue Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge errichtet werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird gebeten, der Installation zuzustimmen. Die Verwaltung beabsichtigt, für die Ladesäule eine auf zehn Jahre befristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen AC-Ladesäulen im Straßenraum, die über ein standardisiertes Verfahren genehmigt werden können, erfordern DC-Schnellladesäulen aufgrund ihrer größeren Grundfläche und der benötigten Technik eine Einzelfallentscheidung. Die geplante Säule weist die Maße 2,19 Meter Höhe, 0,72 Meter Breite und 0,66 Meter Tiefe auf und verfügt über zwei Ladepunkte.
Das verwaltungsrechtliche Prüfverfahren ist bereits positiv abgeschlossen worden. Dabei wurden unter anderem die Schallemissionen der Anlage sowie die Gewährleistung der Gehwegbreite geprüft. Da der betreffende Gehweg eine Breite von etwa 3,35 Metern aufweist, bleibt nach Platzierung der Säule die erforderliche Mindestbreite von 1,50 Metern für Fußgänger erhalten. Die Erweiterung der Ladeinfrastruktur erfolgt im Rahmen der städtischen Ziele zum Ausbau des Netzes für E-Fahrzeuge.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 18.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Hohlweg von Holsterhauser Straße bis Virchowstraße" KAG-Nr.:24KAG197Zur Vorlage · 0261/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 27. März 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich des Hohlwegs von der Holsterhauser Straße bis zur Virchowstraße. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung durch eine neue LED-Anlage. Grund für das Vorhaben ist, dass die aktuelle Anlage nicht mehr den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die verwendeten Leuchtmittel in der Europäischen Union nicht mehr produziert werden. Die Anpassung an die geltenden Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 33.000 Euro geschätzt. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung der Beleuchtungsanlage ein Stromverbrauch eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Krekelerweg von Bochumer Landstraße 163/165 bis Bochumer Landstraße 177/191" KAG-Nr.: 23KAG167Zur Vorlage · 0343/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Krekelerweg, die den Bereich zwischen der Bochumer Landstraße 163/165 und der Bochumer Landstraße 177/191 umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist erforderlich, da die aktuelle Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 nicht mehr erfüllt und die Lichtmasten keine Standsicherheit mehr gewährleisten. Die Durchführung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 30.000 Euro.
Rechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot; die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept. Die Maßnahme wird hinsichtlich der Klimarelevanz als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Technik eine Reduktion des Stromverbrauchs erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Martin-Vollmar-Straße von Hirtsieferstraße bis Martin-Vollmar-Straße 7 (Ende)" KAG-Nr.: 23KAG163Zur Vorlage · 0330/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Martin-Vollmar-Straße, konkret im Bereich von der Hirtsieferstraße bis zur Martin-Vollmar-Straße 7. Die Maßnahme dient der Anpassung der bestehenden Anlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 sowie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Vorhabens ist auch eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 10.000 Euro veranschlagt. Das Projekt ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Durch die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Neuregelung des KAG werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Maßnahme wird zudem als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da durch die neue Beleuchtungsanlage Energie eingespart wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Charlottenstraße von Charlottenweg bis Überruhrstraße" KAG-Nr.: 23KAG097Zur Vorlage · 0376/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Charlottenstraße, die den Abschnitt vom Charlottenweg bis zur Überruhrstraße umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Anlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 anzupassen und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 52.000 Euro. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für die Kommune werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die formale Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln ein geringerer Stromverbrauch erreicht wird, auch wenn die Stadt für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.5Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Gerhardstraße von Westbergstraße bis Gerhardstraße 3" (Ende) KAG-Nr.: 25KAG002Zur Vorlage · 0410/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Gerhardstraße, welche den Abschnitt von der Westbergstraße bis zum Ende der Gerhardstraße 3 umfasst. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung durch eine neue LED-Anlage vor. Grund für die Maßnahme ist, dass die aktuelle Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die bisherigen Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt werden dürfen.
Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben werden auf 41.000 Euro geschätzt. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden der Kommune die entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die gesetzlichen Änderungen sind zudem die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Umstellung auf LED-Technik als positiv bewertet, da durch den geringeren Stromverbrauch eine energetische Verbesserung erzielt wird, auch wenn die Stadt für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.6Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Alfredstraße von Zweigertstraße bis Moorenstraße" KAG-Nr.:24KAG239Zur Vorlage · 0264/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 27. März 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Alfredstraße, konkret im Abschnitt zwischen der Zweigertstraße und der Moorenstraße. Die Maßnahme ist erforderlich, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Eine technische Prüfung ergab, dass die vorhandenen acht Meter hohen Masten für die geplanten Ausleger nicht standsicher sind, weshalb diese bereits demontiert wurden. Um die lichttechnischen Vorgaben weiterhin zu erfüllen, müssen die Masten durch längere Modelle ersetzt werden. Zudem ist ein Austausch der Leuchten notwendig, da die bisherigen Lampentypen in der EU nicht mehr produziert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 103.000 EUR und beinhalten den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlung oder eine Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept mehr erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 19.1Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt. - 19.2Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Hier: Teilabschnitt vom Messeparkplatz P2 bis zur Stadtgrenze Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 0448/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der sich mit dem Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse befasst. Konkret geht es um den Teilabschnitt vom Messeparkplatz P2 bis zur Stadtgrenze nach Mülheim an der Ruhr, welcher im Eigentum des Regionalverbandes Ruhr steht.
Der Antrag fordert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität dazu auf, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung verschiedener Informationen zu beauftragen, die im zweiten Quartal 2025 zur Beratung vorliegen sollen. Gefordert werden eine Analyse zur Qualität der Verbindung, eine Zeitplanung bis zum Abschluss des geplanten Ausbaus sowie die Prüfung von Optionen für eine Asphaltierung als vorgezogene Bauunterhaltungsmaßnahme.
Sollte eine Asphaltierung als Maßnahme in Betracht kommen, ist laut Antrag vorrangig eine Kostensicherung durch den Eigentümer anzustreben. Falls eine solche Sicherung nicht realisierbar ist, muss die Verwaltung die potenziellen personellen und finanziellen Folgen für die Stadt Essen sowie die entsprechenden Deckungsmöglichkeiten aufzeigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Verschiedenes