Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Martin-Vollmar-Straße von Hirtsieferstraße bis Martin-Vollmar-Straße 7 (Ende)" KAG-Nr.: 23KAG163
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Martin-Vollmar-Straße, konkret im Bereich von der Hirtsieferstraße bis zur Martin-Vollmar-Straße 7. Die Maßnahme dient der Anpassung der bestehenden Anlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 sowie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Vorhabens ist auch eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 10.000 Euro veranschlagt. Das Projekt ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Durch die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Neuregelung des KAG werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Maßnahme wird zudem als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da durch die neue Beleuchtungsanlage Energie eingespart wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 121 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 27.03.2025einstimmig beschlossen