Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Gerhardstraße von Westbergstraße bis Gerhardstraße 3" (Ende) KAG-Nr.: 25KAG002
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Gerhardstraße, welche den Abschnitt von der Westbergstraße bis zum Ende der Gerhardstraße 3 umfasst. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung durch eine neue LED-Anlage vor. Grund für die Maßnahme ist, dass die aktuelle Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die bisherigen Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt werden dürfen.
Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben werden auf 41.000 Euro geschätzt. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden der Kommune die entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die gesetzlichen Änderungen sind zudem die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Umstellung auf LED-Technik als positiv bewertet, da durch den geringeren Stromverbrauch eine energetische Verbesserung erzielt wird, auch wenn die Stadt für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezieht.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025einstimmig beschlossen