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Vorlage

Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen

1192/2025/1 10.09.2025 Organisation und Personalwirtschaft

🟢 Beschlossen 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird sich in seiner Sitzung am 10. September 2025 mit der Entwicklung der Personalkosten in der Essener Stadtverwaltung befassen. Nach aktuellen Prognosen für das Jahr 2025 werden die Personalaufwendungen den Planansatz um etwa 48,76 Millionen Euro überschreiten. Bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen wird eine Überschreitung von rund 47,67 Millionen Euro erwartet. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollen externe Neueinstellungen im Vergleich zu den Vorjahren reduziert und die Personalfluktuation verstärkt durch interne Ausschreibungen sowie durch Nachwuchskräfte aufgefangen werden. Alle organisatorischen Maßnahmen sind dabei unter Berücksichtigung der Aufgabenkritikalität zu prüfen.

Auch bei den Versorgungsaufwendungen wird eine wesentliche Überschreitung des Planansatzes prognostiziert. Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung für aktive Beamtinnen und Beamten werden voraussichtlich 70,71 Millionen Euro betragen, was über dem Budget von 69,05 Millionen Euro liegt. Grund hierfür ist das neue Laufbahnrecht in Nordrhein-weit, welches durch den Wegfall von Dienstzeiterfordernissen schnellere Beförderungen ermöglicht. Zudem wirken sich eine Besoldungsanpassung von 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 sowie eine Zunahme an Pensionierungen, insbesondere vorzeitige Pensionierungen aus Dienstunfähigkeit oder auf Antrag, auf die Kosten aus. Eine Entscheidung darüber, ob die auf der allgemeinen Besoldungsanpassung beruhenden Zuführungen ratierlich über drei Haushaltsjahre verteilt werden können, erfolgt im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2025.

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