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Vorlage

Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen

1822/2024/2 18.12.2024 Stadtkämmerei

🟢 Beschlossen 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Anlagerichtlinie für ihre Kapitalanlagen. Hintergrund ist die Evaluierung des im Jahr 2019 eingeführten Nachhaltigkeitsansatzes. Die Untersuchung ergab, dass die bisherigen Ausschlusskriterien, wie etwa Beschränkungen bei Unternehmen mit bestimmten Umsatzanteilen in den Bereichen Alkohol oder Tabak, die Auswahl an verfügbaren Anlageprodukten stark einschränken. Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil gleichzeitig kommunalrechtliche Vorgaben, wie die Begrenzung der Aktienquote auf maximal 35 Prozent, einzuhalten seien.

Im Rahmen der Neuausrichtung soll die Anlagerichtlinie künftig an der internationalen Referenznorm DIN ISO 26000 für gesellschaftliche Verantwortung ausgerichtet werden. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Umweltaspekt des ESG-Kriterienkatalogs gelegt, während auf die Anwendung spezifischer Ausschlusskriterien verzichtet wird. Die Überarbeitung berücksichtigt zudem aktuelle Erkenntnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur eingeschränkten Vergleichbarkeit von ESG-Daten und Ratings. Ziel der Anpassung ist es, die Produktauswahl sowie die Wirtschaftlichkeit und Kostenstruktur der Kapitalanlagen zu verbessern. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung dieser Änderung vorlegen.

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