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Vorlage

3. Fortschreibung des Essener Nahverkehrsplans

1792/2024/6 18.02.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Da der aktuell gültige Plan aus dem Jahr 2017 stammt, sieht das ÖPNV-Gesetz NRW eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung vor. Im Rahmen des Planungsprozesses sollen drei verschiedene Szenarien untersucht werden: Eine Reduktion des Angebots zur Stabilisierung der städtischen Zuschüsse trotz steigender Kosten, die Beibehaltung des aktuellen Niveaus durch Kompensationen an anderer Stelle sowie ein Ausbau des Angebots zur Erreichung der Ziele des Modal Split.

Die inhaltliche Bearbeitung soll durch externe Fachplaner erfolgen und Schwerpunkte in der Angebotsplanung, der Infrastruktur und der Effizienzsteigerung setzen. Ziel ist es, die Verknüpfungspunkte zwischen Buslinien und dem Schienenverkehr der Ruhrbahn sowie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu stärken. Zudem sollen Buslinien hinsichtlich ihrer Funktion als Erschließungs- oder Verbindungswege optimiert werden können. Zu den infrastrukturellen Themen gehören die Bewertung von Projekten aus dem ÖPNV-Bedarfsplan, die Prüfung der Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und/oder U17 sowie die Untersuchung von Optionen für einen Spurbus oder eine Straßenbahn in Kray. Auch die Barrierefreiheit und die Betriebsstabilität des Linienverkehrs sollen überprüft werden.

Der Prozess soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein, wobei die Bürgerbeteiligung ab der zweiten Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung des Plans belaufen sich auf 380.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027.

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