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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.3. Fortschreibung des Essener NahverkehrsplansZur Vorlage · 1792/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Da der aktuell gültige Plan aus dem Jahr 2017 stammt, sieht das ÖPNV-Gesetz NRW eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung vor. Im Rahmen des Planungsprozesses sollen drei verschiedene Szenarien untersucht werden: Eine Reduktion des Angebots zur Stabilisierung der städtischen Zuschüsse trotz steigender Kosten, die Beibehaltung des aktuellen Niveaus durch Kompensationen an anderer Stelle sowie ein Ausbau des Angebots zur Erreichung der Ziele des Modal Split.
Die inhaltliche Bearbeitung soll durch externe Fachplaner erfolgen und Schwerpunkte in der Angebotsplanung, der Infrastruktur und der Effizienzsteigerung setzen. Ziel ist es, die Verknüpfungspunkte zwischen Buslinien und dem Schienenverkehr der Ruhrbahn sowie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu stärken. Zudem sollen Buslinien hinsichtlich ihrer Funktion als Erschließungs- oder Verbindungswege optimiert werden können. Zu den infrastrukturellen Themen gehören die Bewertung von Projekten aus dem ÖPNV-Bedarfsplan, die Prüfung der Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und/oder U17 sowie die Untersuchung von Optionen für einen Spurbus oder eine Straßenbahn in Kray. Auch die Barrierefreiheit und die Betriebsstabilität des Linienverkehrs sollen überprüft werden.
Der Prozess soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein, wobei die Bürgerbeteiligung ab der zweiten Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung des Plans belaufen sich auf 380.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11"Zur Vorlage · 1730/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 700.000 Euro beziffert. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden. Bereits im Jahr 2024 wurden 80.000 Euro für die Planung sowie vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt.
Die Maßnahme betrifft einen Anliegerweg zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, der als Zufahrt zu Tennisplätzen, den Anlagen der ehemaligen Borgsmühle und Kleingärten dient. Aufgrund von Veränderungen am Borbecker Mühlenbach und am Kesselbach werden Oberflächenwasser sowie Regenwasser aus dem Friedhofsbereich nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt.
In der Vergangenheit führte die Situation zu Abflüssen auf Privatgelände, was ein Gerichtsverfahren zwischen den Privateigentümern und der Stadt Essen zur Folge hatte. Im Zuge eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung bis Ende 2025 wiederhergestellt sein muss. Zur Umsetzung ist die Herstellung eines neuen Regenwasserkanals entlang der Anliegerstraße vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, verschiedene Grundstücksflächen aus dem Sondervermögen der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) an die Stadt Essen zu übertragen. Die Vorlage sieht eine bilanzielle Übertragung im Rahmen eines Tausches vor, wobei gleichzeitig ein Grundstück aus dem kommunalen Grundvermögen der Stadt Essen mit einem Wert von 975.331 Euro an die SBE übertragen werden soll.
Die betroffenen Flächen umfassen unter anderem ehemalige Sportplätze in den Stadtteilen Altenberg, Heidhausen, Altenessen und Frohnhausen sowie Teile des ehemaligen Freibads West in Altendorf. Die Übertragungen erfolgen aufgrund von Bedarfen verschiedener städtischer Fachbereiche für eigene Zwecke. So soll die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof zur Erweiterung des Nordparks sowie für den Schulerweiterungsbedarf der Förderschule Am Steeler Tor genutzt werden. Auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes Bamlerstraße ist der Neubau einer Gesamtschule geplant, während andere Flächen der Grünflächenverwaltung oder dem Amt für Straßen und Verkehr zugeordnet werden sollen. Die Wertermittlung der Grundstücke erfolgte durch das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster, wobei die Werte je nach Grundstück zwischen einem symbolischen Euro und mehreren hunderttausend Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Planbeschluss Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Sachsenring über Anlagen der DB"Zur Vorlage · 1711/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr plant den Ersatzneubau der Straßenüberführung Sachsenring in Essen-Eiberg über die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Da eine Sanierung des bestehenden Bauwerks aufgrund von Schäden und Alter nicht möglich war, wurde bereits eine Behelfsbrücke errichtet.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorzugsvariante für die Verkehrsanlage sowie die Brücke beschließen und die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von insgesamt 900.000 Euro autorisieren. Die Bezirksvertretung VII sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sollen die Vorzugsvariante zur Kenntnis nehmen.
Die gewählte Straßenführung folgt weitgehend der bestehenden Trasse, um den Eingriff in angrenzende Wald- und Flächenbestände zu minimieren. Der Querschnitt der Brücke soll von bisher 8 Metern auf 14,75 Meter erweitert werden, wobei zwei Fahrstreifen, zwei Radfahrstreifen sowie Gehwege entstehen. Als Konstruktion ist eine Stahlverbundrahmenbrücke ohne Lager vorgesehen, die als ressourcenschonend und wartungsarm geplant ist. Durch die Umsetzung der Variante bleibt die Verkehrsverbindung während der Bauphase weitgehend erhalten, wobei lediglich kurzzeitige Sperrungen für den Umbau der Streckenanschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) Um Berichterstattung in der nächsten BV-Sitzung wird gebeten.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Stützbauwerk Westfalenstraße"Zur Vorlage · 1734/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Stützbauwerk Westfalenstraße“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Sanierung von drei Stützmauern im Essener Stadtteil Bergerhausen auf einer Länge von etwa 650 Metern an der Nordseite der Westfalenstraße. Die Arbeiten betreffen zwei flache Mauern mit einer Höhe von zwei Metern sowie eine dritte Mauer, die circa acht Meter hoch ist.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Fugen und Abdeckplatten des Natursteinmauerwerks erneuert sowie die Geländer instand gesetzt und neu beschichtet werden. Ein Teil des Weges wird durch Geländer und Tore entwidmet, während bestehende Geländerabschnitte auf eine vorgeschriebene Höhe von 1,30 Metern angehoben werden, um den Zugang zu den Grundstücken der Anwohner zu gewährleisten. Da im Bestand Schadstoffe wie Asbest, PCB und PAK enthalten sind, müssen bei der Sanierung besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 450.000 Euro. Davon sind 300.000 Euro für das Jahr 2025 und 150.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der langfristigen Funktionsfähigkeit der Infrastruktur. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II werden über das Vorhaben informiert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Carsharing im Stadtgebiet Essen Anpassung der Richtlinien von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing-StellflächenZur Vorlage · 1582/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über eine Änderung der Richtlinien für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse von Carsharing-Stellflächen im Stadtgebiet Essen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Befristung dieser Erlaubnisse von bisher acht auf vier Jahre zu verkürzen. Damit soll Punkt 7.4 der am 27. März 2020 beschlossenen Richtlinien angepasst werden.
Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen an öffentlichen Straßen bildet der Paragraph 18a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Bisher wurden in Essen insgesamt 129 Erlaubnisse erteilt, unter anderem für die Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH und die Autohaus Kneifel GmbH. Weitere Anträge auf zusätzliche Stellplätze befinden sich derzeit in der Bearbeitung durch die zuständige Fachabteilung.
Die Verkürzung der Befristung soll es ermöglichen, die Eignung bestehender Standorte frühzeitiger zu prüfen und schneller auf eine eventuell fehlende Akzeptanz vor Ort reagieren zu können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Änderung zu einer Zunahme der Verwaltungsabläufe führen kann, was gegebenenfalls Anpassungen beim Personalbedarf zur Folge haben könnte. Nach einer ersten Erfahrungsphase ist eine Evaluation der Fallzahlen und Prozesse vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — verwiesen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 8.Fahrradverleihsystem metropolradruhr - Weiterentwicklung und AusschreibungZur Vorlage · 1643/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen beabsichtigt, das Fahrradverleihsystem Metropolradruhr ab dem 1. September 2025 fortzuführen. Da die aktuellen Verträge zum 31. August 2025 auslaufen, ist eine neue Ausschreibung notwendig. Die Vergabe der Leistungen wird zentral über den Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen einer Verhandlung durchgeführt, um eine einheitliche Steuerung des Systems zu ermöglichen und weitere Kommunen in das Angebot aufzunehmen.
Die geplante Ausschreibung sieht eine Laufzeit von fünf Jahren vor, mit der Option auf zwei zusätzliche Jahre. Das System wird weiterhin stationsgebunden angeboten, wobei vermehrt virtuelle Stationen durch Bodenmarkierungen oder Beschilderung zum Einsatz kommen können. Die Grundausstattung umfasst muskelbetriebene Fahrräder, während die Integration von Pedelecs oder Lastenrädern in Abstimmung mit dem RVR möglich bleibt.
Essen nimmt eine zentrale Rolle im System ein und trägt mit 13 Prozent zur Gesamtzahl der Fahrten im Metropolradruhr-Verbund bei. Im Jahr 2023 wurden in der Stadt über 122.000 Fahrten registriert. Für die Stadt wird ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von etwa 150.000 Euro erwartet, um das Basisangebot zu finanzieren. Dieses umfasst nach aktueller Planung 489 Fahrräder und 117 Stationen innerhalb des Stadtgebiets.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Fahrradparkhaus am HauptbahnhofZur Vorlage · 1619/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Radstation auf der Nordseite des Essener Hauptbahnhofs wird zum Ende des Jahres 2024 aus Personalgründen schließen. Da am bisherigen Standort technisch keine automatisierte Anlage realisiert werden kann, plant die Stadt Essen eine Interimslösung. Ab dem ersten Quartal 2025 sollen auf einer Teilfläche des Parkplatzes an der Weiglestraße automatische Fahrradsammelschließanlagen in Betrieb gehen. Für diese Maßnahme werden dauerhaft zwölf Pkw-Stellplätze beansprucht. Die geplante Anlage umfasst vier Schließsysteme mit insgesamt 80 Stellplätzen für Fahrräder und Pedelecs.
Die Ausschreibung für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der digitalen Anlagen läuft aktuell; die Einreichung der Angebote soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Investitionskosten belaufen sich auf 225.000 Euro, während für den jährlichen Unterhalt etwa 10.000 Euro veranschlagt sind. Parallel zur Interimslösung prüft die Verwaltung sowohl städtische als auch private Flächen für die Realisierung eines dauerhaften Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof. Ein entsprechender Bericht hierzu wird für das zweite Quartal 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid - umgesetzte Maßnahmen 2024 und Ausblick auf 2025/2026Zur Vorlage · 1789/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids Essen wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt. Die im Jahr 2021 beschlossene Strategie umfasst sieben Ziele, darunter den Ausbau des Radhauptroutennetzes, die Gestaltung fahrradfreundlicher Kreuzungen sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen und zusätzlichen Stellplätzen.
Hinsichtlich der personellen Situation konnten viele Stellen im Bereich des Radentscheids besetzt werden, wobei drei technische Positionen in der Objektplanung und Verkehrstechnik noch vakant sind. Um die Planungskapazitäten zu sichern, werden externe Ingenieurbüros mit Planungsleistungen beauftragt. Die Finanzierung für das Jahr 2024 ist mit einem Budget von 19,51 Millionen Euro vorgesehen.
Im Jahr 2024 wurden verschiedene Maßnahmen baulich abgeschlossen, unter anderem an der Bergerhauser Straße, der Eschenstraße sowie der Eckenbergstraße und dem Schultenweg. Weitere Projekte befinden sich in unterschiedlichen Planungs- oder Bauphasen. So ist die Fertigstellung der Verbindung zwischen Veronikastraße und dem Messeparkplatz für das dritte Quartal 2025 geplant. An der Kreuzung Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße und Sachsenring soll der Baubeginn im Jahr 2025 erfolgen. Auch die baulichen Arbeiten am Grünzug Zangenstraße sowie im Bereich „Im Westerbruch“ werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstandsbericht zur Gladbecker Straße (B224)Zur Vorlage · 1769/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Gladbeuerung Straße (B224) vorgelegt, der die aktuelle Verkehrssituation im Norden Essens beschreibt. Die Bundesstraße fungiert als zentrale Verbindung für den Pendlerverkehr sowie für die Anbindung der Autobahnen A52 und A42. Für die angrenzende Wohnbebauung bestehen Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftqualität. Bestehende Maßnahmen, wie nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkw oder zeitweise Fahrstreifensperrungen, wurden bereits umgesetzt.
Weitere geprüfte Optionen, darunter eine dynamische Fahrstreifensignalisierung, die Verbreiterung von Gehwegen oder der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, wurden als nicht durchführbar eingestuft. Gründe hierfür sind technische Hindernisse, hohe Kosten oder die Befürchtung, dass zusätzliche Beschränkungen zu erhöhtem Rückstau und damit zu weiteren Emissionen führen könnten.
Als neue Option wird die Untersuchung eines Tunnelbauwerks zur Untertunnelung des Durchgangsverkehrs verfolgt. Ziel ist eine Entlastung des oberirdischen Verkehrsraums hinsichtlich Lärm und Abgasen. Eine Verkehrsuntersuchung dient als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie, deren Beauftragung im zweiten Quartal 2025 geplant ist. Zudem sollen städtebauliche Entwicklungspotenziale sowie die Integration von Projekten wie „Freiheit Emscher“ oder eine mögliche Verlängerung der Citybahn in den Norden geprüft werden, wofür eine Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der B224 Voraussetzung wäre. Die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstandsbericht: SchlaglöcherZur Vorlage · 1787/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat im Rahmen eines Sachstandsberichts Informationen zur aktuellen Schlaglochsituation in Essen vorgelegt. Nach einem regenreichen Winter 2023/2024, der einen erhöhten Einsatz des Betriebsdienstes erforderte, hat sich die Anzahl der täglichen Reparaturen auf durchschnittlich etwa 100 Schlaglöcher im gesamten Stadtgebiet reduziert.
Zur Unterstützung des Betriebsdienstes wurden im Frühjahr 2024 erstmals Vertragsfirmen für die Schlaglochbeseitigung mit Heißmaterial beauftragt. Das Auftragsvolumen belief sich hierbei auf rund 90.000 Euro für etwa 850 Schlaglöcher, wobei weitere Aufträge vor der kommenden Winterperiode geplant sind. Parallel dazu wurden 70 flächige Fahrbahninstandsetzungen mit einer Gesamtsumme von circa 3,4 Millionen Euro und einer Fläche von rund 28.000 Quadratmetern beauftragt, wovon 46 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.
Im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Nebenstraßen werden im Jahr 2024 sechzehn Abschnitte mit einer Fläche von etwa 26.000 Quadratmetern bearbeitet. Ergänzend dazu wurden im Zuge einer Jahresausschreibung großflächige Instandsetzungen mit einem Auftragsvolumen von circa 1,0 Millionen Euro und einer Fläche von 14.000 Quadratmetern vergeben. Die durchgeführten Maßnahmen sollen die Situation auf den Straßen verbessern, wobei saisonale Witterungseinflüsse im Winter erneut zu Veränderungen führen können.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Baustelleninformation der Stadt EssenZur Vorlage · 1773/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 mit dem Sachstandsbericht zur Baustelleninformation der Stadt Essen auseinander. Die Koordinierungsstelle für Baustellen (KOST) des Amtes für Straßen und Verkehr übernimmt dabei die Koordination von Arbeiten auf den Hauptverkehrsstraßen, um Verkehrsbehinderungen durch Abstimmung mit anderen städtischen Dienststellen und der Polizei zu minimieren.
Etwa 80 Prozent der Maßnahmen betreffen Arbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen wie Gas-, Wasser-, Strom- oder Kommunikationsleitungen. Die restlichen 20 Prozent entfallen auf die Erhaltung sowie den Aus- und Neubau von Straßen. Aufgrund eines Modernisierungsstaus ist ein Anstieg der Baumaßnahmen zu verzeichnen, wobei insbesondere Brückenarbeiten sowie unplanbare Notmaßnahmen, etwa Reparaturen an defekten Leitungen, zunehmen.
Zur Information der Öffentlichkeit bietet die Stadt Essen über ihre Website aktuelle Dienste an, welche die Lage von Baustellen visualisieren. Das Amt prüft die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahmen und aktualisiert diese Informationen mindestens wöchentlich. Zudem erfolgt ein regelmäßiger Informationsfluss an Bezirksvertretungen sowie Rettungs- und Infrastrukturdienste. Zur Verbesserung der frühzeitigen Abstimmung mit Bauvorhabenträgern wie den Stadtwerken Essen oder der Ruhrbahn wird derzeit eine Software zur Visualisierung von Planungen über das ESH ausgeschrieben.
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- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Einrichtung einer Außengastronomie auf der fußläufigen öffentlichen Verkehrsfläche des Willy-Brandt-PlatzesZur Vorlage · 1609/2024/6 · Vorlage
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Im Zuge der Kernsanierung und Neubelegung des ehemaligen Galeria Karstadt Kaufhof-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz, das nun als „Königshof“ bekannt ist, wurde eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie auf den öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei verschiedenen Flächenbereichen auf dem Platz. Ein Bereich mit einer Gesamtfläche von 1.039 Quadratmetern soll jährlich im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober genutzt werden können. Eine weitere Fläche von 433 Quadratmetern ist für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Oktober vorgesehen.
Die verwaltungsinterne Prüfung des Antrags ergab unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden im Rahmen dieser Vorlage über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Kenntnis gesetzt.
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- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur zugunsten von Rad- und FußverkehrZur Vorlage · 1634/2024/6 · Vorlage
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In einer vorliegenden Eingabe wurde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Frintroper Straße im Bereich der Stichstraße zur Altfriedschule sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen beantragt. Als Begründung wurde die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Schülern der Altfriedschule, angeführt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die Frintroper Straße als Bundesstraße (B 231) klassifiziert ist. Eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen bei einer besonderen Gefahrenlage rechtlich zulässig. Da die Altfriedschule keinen direkten Zugang zur Hauptfahrbahn besitzt, greifen die spezifischen Regelungen für Einrichtungen wie Schulen in diesem Abschnitt nicht. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden auf vorhandene Lichtsignalanlagen sowie Kiss&Ride-Stellplätze verwiesen.
Bezüglich der Radverkehrsanlagen erläutert das Amt für Straßen und Verkehr, dass Teile der Frintroper Straße Bestandteil des Radhauptnetzes sind und ein Ausbau im Rahmen der städtischen Planung vorgesehen ist. Da die Verkehrsflächen auf der Frintroper Straße begrenzt sind und sich Straßenbahn sowie Individualverkehr die Fahrbahn teilweise teilen, wurde das Radnetz in parallel verlaufenden Nebenstraßen wie der Bandsstraße oder der Oberhauser Straße angelegt. In diesen Bereichen wurden bereits Fahrradstraßen eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Radwege in Essen-WerdenZur Vorlage · 1572/2024/6 · Vorlage
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In einer Eingabe vom 29. Mai 2024 hat ein Bürger seine Unzufriedenheit mit der Radverkehrssituation in Essen-Werden zum Ausdruck gebracht. Er fordert eine bessere Anbindung von Kindergärten, Schulen und Sportstätten an das Radwegenetz, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen, da durch parkende Autos die Straßennutzung erschwert werde.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant im Rahmen der Umsetzung des RadEntscheids Essen derzeit verschiedene Maßnahmen, die auch den Stadtteil Werden betreffen. Entlang der B224 sollen an den Abschnitten Gustav-Heinemann-Brücke, Abteistraße, Brückstraße, Velberter Straße und Bergische Landstraße durchgehende Radverkehrsanlagen eingerichtet werden; eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde bereits in Auftrag gegeben. Zudem soll mittelfristig geprüft werden, ob die Heckstraße als Verbindung zwischen der Brückstraße und dem Hardenbergufer ebenfalls mit einer Radverkehrsanlage ausgestattet wird. Weitere Radwege sind für Werden derzeit nicht vorgesehen, da Nebenstraßen mit geringem Kfz-Aufkommen nach Einschätzung des Amtes keine entsprechenden Anlagen benötigen.
Besondere Gefahrenstellen für radfahrende Kinder sind dem Amt für Straßen und Verkehr in Werden nicht bekannt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die vorliegende Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Regelungen zum Abstellen von E-Scootern
- 15.0Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen im Essener Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage sieht vor, das Stadtgebiet in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern zu unterteilen, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Damit wird auf die aktuelle Situation reagiert, in der E-Scooter der fünf Anbieter Bolt, Lime, RideMovi, Dott und Voi im bisherigen Freefloating-System ohne feste Stationen abgestellt werden können.
Die Einführung der neuen Regelung ist in fünf Phasen geplant. Den Auftakt bildet die Umsetzung in der Innenstadt sowie an Bahnhöfen und Haltepunkten. In einem Radius von etwa 200 bis 300 Metern um diese Verkehrsknotenpunkte sollen Sperrzonen eingerichtet werden, um die Nutzung der ausgewiesenen Stationen zu steuern. Die nachfolgenden Phasen dehnen das System sukzessive auf weitere Stadtteile wie Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und Kray aus. In Gebieten außerhalb der definierten Waben soll das bisherige Prinzip des freien Abstellens ohne feste Stationen weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — verwiesen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 15.1Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.2Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 17.1Straßenbahn-Wendeschleife in Essen-BredeneyZur Vorlage · 1828/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen gestellt, die verkehrsplanerische Gestaltung der Straßenbahn-Haltestelle in Essen-Bredeney zu untersuchen. Mit der Vorlage 1828/2024/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die bestehende Wendeschleife entbehrlich ist, ohne dass dadurch Einbußen im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs entstehen.
Die Antragsteller Ulrich Beul und Stephan Neumann fordern, dass dabei verschiedene Szenarien sowie eine entsprechende Kostenschätzung ermittelt werden. Ein Schwerpunkt der Untersuchung soll die Möglichkeit eines barrierefreien Mittelbahnsteigs sein. Hintergrund ist der Nahverkehrsplan von 2017, der auf Defizite in der baulichen Gestaltung der Haltestelle Bredeney hinweist und die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste als notwendige Verbesserung für die sogenannte „Südstrecke“ identifiziert hat.
Neben der Verbesserung der Zugänglichkeit soll untersucht werden, ob durch den Wegfall der Wendeschleife im Bereich der Haltestelle ein neuer, entsiegelter Verweil- und Anlaufplatz entstehen kann. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass die Funktion der Strecke als Verbindung zwischen der Innenstadt, Rüttenscheid, Bredeney und der Messe gewahrt bleibt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.2Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee 2013 (DS 0454/2024/7) hier: Barrierefreie Erreichbarkeit des Regattaturms mit dem ÖPNVZur Vorlage · 1830/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen einen Antrag zur barrierefreien Erreichbarkeit des Regattaturms am Baldeneysee mit dem öffentlichen Personennahverkehr gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, Wege zur Umsetzung einer solchen Anbindung darzulegen.
Die Prüfung soll insbesondere eine Verbindung über die Knotenpunkte Stadtwaldplatz im Norden und den S-Bahnhof Werden im Süden umfassen. Als mögliche Maßnahmen werden die Ausweitung der Buslinie 190 oder der Einsatz eines barrierefreien Kleinbusses angeführt. Für die vorgeschlagenen Lösungen sollen zudem die zu erwartenden Kosten geschätlich und die finanzielle Durchführbarkeit aufgezeigt werden.
Der Antrag bezieht sich auf die Fortschreibung des Entwicklungskonzepts Baldeneysee 2013, welches eine bessere Anbindung der Regattastrecke an den ÖPNV vorsieht. Da die Umsetzung eines barrierefreien S-Bahnhofs Essen-Hügel in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG liegt und dort derzeit keine Priorisierung erfolgt, sollen durch den Antrag alternative Versorgungsoptionen durch die Stadt Essen geprüft werden.
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- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.3Einführung eines KI-basierten VerkehrsleitsystemZur Vorlage · 1827/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 1827/2024/EBB einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung und anschließenden Umsetzung eines gesamtstädtischen, KI-basierten Verkehrsleitsystems zu beauftragen. Das System soll darauf abzielen, Verkehrsströme durch die Analyse von Echtzeitdaten vorausschauend zu lenken und die Ampelphasen dynamisch anzupassen.
Nach Angaben der Fraktion sollen dadurch Staus, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, reduziert und der Verkehrsfluss optimiert werden. Durch eine effizientere Nutzung der Straßen sollen zudem der Kraftstoffverbrauch sowie die Emissionen von CO2 und NO2 gesenkt und der Verkehrslärm verringert werden. Ein solches System soll darüber hinaus zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, indem potenzielle Gefahren wie Unfälle frühzeitig erkannt werden können. Zudem wird eine Integration in bestehende Infrastrukturen sowie die Zusammenarbeit mit Navigationssystemen angestrebt.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über Mittel des Geschäftsbereichs 6 sowie durch Fördermittel von Land und Bund erfolgen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten, bevor er dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 17.4Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Verschiedenes