Einrichtung einer Außengastronomie auf der fußläufigen öffentlichen Verkehrsfläche des Willy-Brandt-Platzes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Kernsanierung und Neubelegung des ehemaligen Galeria Karstadt Kaufhof-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz, das nun als „Königshof“ bekannt ist, wurde eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie auf den öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei verschiedenen Flächenbereichen auf dem Platz. Ein Bereich mit einer Gesamtfläche von 1.039 Quadratmetern soll jährlich im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober genutzt werden können. Eine weitere Fläche von 433 Quadratmetern ist für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Oktober vorgesehen.
Die verwaltungsinterne Prüfung des Antrags ergab unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden im Rahmen dieser Vorlage über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Kenntnis gesetzt.
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- 12.12.2024Kenntnis genommen
- 26.11.2024kein Ergebnis hinterlegt