Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 29.10.2024
- 2.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 3.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 4.Parkraumbewirtschaftung Meyer-Schwickerath-Straße und BargmannstraßeZur Vorlage · 1703/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 1703/2024/CDU einen Antrag eingebracht, der die Prüfung einer Parkraumbewirtschaftung in der Meyer-Schwickerath-Straße und der Bargmannstraße zum Gegenstand hat. Mit diesem Ersuchen an die Verwaltung bittet Christian Moschyk darum, die Möglichkeiten für eine solche Regelung in den genannten Straßenzügen zu untersuchen.
Der Antrag begründet die Anfrage damit, dass die Parkflächen in diesen Straßen regelmäßig belegt seien. Insbesondere während der Vorlesungszeiten würden diese Plätze verstärkt von Studierenden genutzt, was die Parkmöglichkeiten für Besucher der Anwohner einschränke. Die Fraktion weist darauf hin, dass Studierende auf Parkhäuser auf dem Universitätsgelände ausweichen könnten, während Anwohner über eigene Tiefgaragen oder Stellplätze an ihren Wohngebäuden verfügen. Eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll laut Antrag dazu beitragen, die Parksituation zu regulieren und das Auffinden von Parkmöglichkeiten für Besucher zu erleichtern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 5.Maßnahmen zur Unterbindung des Gehwegparkens in der HerwarthstraßeZur Vorlage · 1694/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage Nummer 1694/2024/GRÜNE einen Antrag an den Bezirksbürgermeister Peter Valerius gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Essen anzuweisen, Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens auf dem Gehweg in der Herwarthstraße im Bereich der Hausnummern 41 bis 51 zu ergreifen.
Als konkrete Optionen werden die Installation von Pollern in regelmäßigen Abständen sowie die Aufstellung von Blumenkübeln als Barrieren vorgeschlagen. Auch eine Kombination beider Elemente soll geprüft werden. Die Maßnahmen sollen so konzipiert sein, dass sie den Fußgängerverkehr nicht behindern, jedoch eine effektive Barriere gegen das Befahren des Gehwegs durch Kraftfahrzeuge darstellen.
Der Antrag begründet die Forderung damit, dass Fahrzeuge regelmäßig auf dem Gehweg parken, anstatt die markierten Parkstreifen parallel zur Fahrbahn zu nutzen. Dies führe zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und könne Schäden an der Gehwegoberfläche verursachen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen habe sich in anderen Teilen des Stadtbezirks bereits als wirksam erwiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 6.Integration der Viehofer Straße in die Essener LichtwochenZur Vorlage · 1695/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag eingebracht, die Viehofer Straße in das Programm der Essener Lichtwochen zu integrieren. Der von Burkhard Dedy formulierte Antrag fordert die Stadtverwaltung Essen und die Essen Marketing GmbH (EMG) dazu auf, die Möglichkeiten einer solchen Erweiterung zu prüfen.
Im Fokus steht dabei die Untersuchung, ob die derzeit eingelagerten Lichtelemente der Kettwiger Straße, welche anlässlich des 75. Jubiläums der Lichtwochen ersetzt wurden, auf der Viehofer Straße installiert werden können. Die Verwaltung soll ein entsprechendes Umsetzungskonzept sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten erarbeiten und der Bezirksvertretung I vorlegen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die Attraktivität der nördlichen Innenstadt zu erhöhen, Besucherzahlen in diesem Bereich zu fördern und die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Zudem sollen die Verbindung zwischen der südlichen und nördlichen Innenstadt gestärkt sowie das Sicherheitsgefühl in den Abendstunden verbessert werden. Durch den Einsatz der bereits vorhandenen Leuchtelemente soll eine ressourcenschonende Umsetzung ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 7.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1538/2024/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Grundlage der Planung ist das Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, welches die gesellschaftliche Teilhabe sowie den sozialen Zusammenhalt fördern soll. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein jährliches Finanzvolumen von voraussichtlich 5,6 Millionen Euro veranschlagt, wobei der endgültige Betrag vom Haushaltsbeschluss des Rates im November 2024 abhängt.
Der Vorschlag für den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sieht die Fortführung bestehender Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung neuer Handlungsansätze und Erprobungsprojekte vor. Im Bereich der institutionellen Förderung umfasst die Planung 15 Handlungsansätze mit einem Planungsansatz von etwa 3,48 Millionen Euro für 2025 und 3,52 Millionen Euro für 2026. Der zweite Teil des Budgets beinhaltet laufende Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,2 Millionen Euro für 2025 und 1,15 Millionen Euro für 2026, wobei einige Projekte aus dem Jahr 2024 nicht weitergeführt werden. Zudem sind Mittel für unterjährige Maßnahmen sowie für die bezirkliche Integrationsarbeit vorgesehen. Die Planung dient dazu, den geförderten Trägern eine Sicherheit für die Jahre 2025 und 2026 zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verlegung Glascontainerstandort RottstraßeZur Vorlage · 1567/2024/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird um die Zustimmung zur Verlegung des Glascontainerstandortes aus der Rottstraße in die Friedrich-Ebert-Straße gebeten. Anlass für diesen Antrag ist die geplante bauliche Umgestaltung des GOP, welche die Einrichtung einer Spielstätte an der Rottstraße 28 vorsieht. Das Architekturbüro „in situ-Architekten“ hat hierfür den Wunsch nach einer Versetzung des Standortes an die zuständige Fachabteilung herangetragen.
Als Ersatzstandort wurde das Ende des Parkstreifens an der Friedrich-Ebert-Straße, auf Höhe eines Reifenhandels, identifiziert. Die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung werden an diesem Standort eingehalten.
Laut vorliegendem Dokument besteht im Stadtkern bereits eine Unterversorgung mit Glascontainern. Während die angestrebte Flächendeckung etwa 1.080 Einwohner pro Standort vorsieht, kommen im Stadtkern aktuell rund 2.236 Einwohner auf einen verfügbaren Standort. Sollte der Antrag auf Verlegung nicht bewilligt werden, würde der Standort in der Rottstraße ersatzlos wegfallen. Zudem sind die Dualen Systeme verpflichtet, sich mit der Stadt Essen über die Standorte abzustimmen, wobei dauerhafte Abweichungen von der vereinbarten Standortdichte Auswirkungen auf die zu entrichtenden Nebenentgelte haben können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 29.10.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 9.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung - 10.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Sachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen für Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister sowie zu kriminalpräventiven Programmen vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Sockelbetrag für die Quartiershausmeister ab 2024 pro Vollzeitäquivalent von bisher 51.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Personalkosten im Bereich der E4-Entgeltgruppe des TVöD.
Der Bericht beschreibt die Arbeit der Quartiershausmeister als bürgernah, wobei die Akzeptanz in den Stadtteilen hoch sei. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen sowie die Ansprechpartner für Themen wie illegale Müllentsorgung. Als Herausforderungen werden die Rollenklarheit der Mitarbeitenden sowie der Umgang mit provokanten Situationen genannt, weshalb für das Jahr 2024 eine verstärkte Weiterqualifizierung vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Entwicklung kriminalpräventiver Maßnahmen thematisiert. Hierbei stehen der Aufbau von Netzwerkstrukturen und der Austausch zwischen den beteiligten Akteuren im Vordergrund. Als wesentliche Erfolgsfaktoren werden Bildungsangebote, insbesondere im Sportbereich, sowie die Bereitstellung von Begegnungsorten für Jugendliche hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Zusammenarbeit mit Schulen und die Präsenz in den Stadtteilen weiterzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 12.Citybahn: Stufenkonzept Liniennetz 2025+Zur Vorlage · 1583/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Bergbauschäden und der damit verbundenen notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurde ein angepasster Zeitplan für die schrittweise Inbetriebnahme der Citybahn entwickelt. Das neue Stufenkonzept sieht vor, die Strecke in mehreren Abschnitten zwischen 2026 und 2028 in den Betrieb zu nehmen.
Die erste Stufe umfasst die sogenannte Bahnhofstangente zwischen Hollestraße und Hindenburgstraße, deren Inbetriebnahme für den Sommer 2026 geplant ist. In diesem Zeitraum wird die Linie 108 zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren. Damit wird das bisherige Angebot der Verstärkerlinie 107 in ein Regelangebot umgewandelt, das in den Hauptverkehrszeiten sowie am Wochenende im Zehn-Minuten-Takt fährt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die neue oberirdische Haltestelle am Essener Hauptbahnhof.
Die zweite Stufe betrifft das Stadtgebiet „Essen 51“ von der Bocholder Straße bis zur Kreuzung Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard, wobei eine Fertigstellung für das Jahr 2027 angestrebt wird. Die dritte Bauphase am Berthold-Beitz-Boulevard, die den Abschnitt zwischen Hans-Böckler-Straße und der Frohnhauser Straße umfasst, ist aufgrund der erforderlichen Sanierungen von Bergbauschäden für das Jahr 2028 avisiert. Mit der Umsetzung des Konzepts ergeben sich Anpassungen im gesamten Straßenbahnnetz der Stadt Essen. Für den Interimszeitraum der ersten Stufe entstehen laut der Vorlage keine Mehrkosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 12.aStandortauswahl für ein Lastenrad-Verleihsystem am Limbecker Platz, im Eltingviertel und am IsenbergplatzZur Vorlage · 1558/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Umsetzung eines Lastenrad-Verleihsystems fort, für das der Rat am 30. August 2023 zwölf Standorte im Stadtgebiet beschlossen hat. Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurde die Auswahl für den Bereich Limbecker Platz, Eltingviertel und Isenbergplatz vorbereitet. Die Verwaltung bewertete dabei verschiedene Flächen anhand von neun Kriterien, darunter Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Anbindung an das Radverkehrsnetz sowie die Nähe zu bestehenden Mobilitätsangeboten wie dem Metropolradruhr-System.
Für den Bereich am Limbecker Platz wurde der Standort A, nahe dem Berliner Platz, als Empfehlung zur Umsetzung identifiziert. In der Nutzwertanalyse erreichte dieser Standort die höchste Punktzahl. Er bietet eine gute Sichtbarkeit sowie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und bestehende Fahrrad-Sharing-Stationen, weist jedoch im Vergleich zu anderen Optionen eine geringere Nutzungsmischung auf. Der Auftrag für den Betrieb des Systems über vier Jahre wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung an das Unternehmen Nextbike vergeben. Die Bezirksvertretung I wird über die Ergebnisse der Standortuntersuchung und die gewählten Standorte in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" (Eickhaus) Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1024/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan 7/22 für die Kettwiger Straße und Kapuzinergasse sieht eine Neugestaltung des Eickhauses sowie des Derendorfhauses im Essener Stadtkern vor. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalverträgliche Entkernung und Modernisierung des Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz. Kern des Vorhabens ist eine moderne, gläserne Aufstockung des Bestandsgebäudes. Das geplante Bauwerk soll insgesamt zwölf Geschosse umfassen, wobei die ersten beiden Etagen für den Einzelhandel und die darüber liegenden Stockwerke für Büronutzungen vorgesehen sind. Der Entwurf des Architekturbüros Brüning Rein bildet die Grundlage für dieses Verfahren.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, da die bestehenden Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne die geplante Nutzung nicht zulassen. Das Projekt umfasst etwa 0,1 Hektar und liegt im zentralen Versorgungsbereich der Essener Innenstadt. Neben der Erweiterung der Gewerbeflächen sieht die Planung die Schaffung neuer Grünstrukturen durch begrünte Dachterrassen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll über den Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss entscheiden. Die Unterlagen zum Verfahren werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — eingebracht
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt (keine Bedenken)
Ergebnis: Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt (keine Bedenken) - 14.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle westlich der Bottroper StraßeZur Vorlage · 1443/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I befasst sich mit der Erweiterung der Denkmalliste der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist die Eintragung einer Splitterschutzzelle, die westlich der Bottroper Straße liegt. Das Bauwerk befindet sich am westlichen Rand eines Friedhofes im ehemaligen Arbeiterviertel Segeroth.
Der kleine Bunker wurde im Jahr 2013 entdeckt. Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen wurde das Objekt aufgrund seines historischen Zeugniswertes als Baudenkmal eingestuft. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört und schließt sich der fachlichen Auffassung der unteren Denkmalbehörde an.
Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens hat der Eigentümer keine Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die förmliche Eintragung der Splitterschutzzelle in die Denkmalliste beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 63 E: Dinnendahlstraße in EssenZur Vorlage · 1465/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung- und Entwicklung betrifft das Gebiet „63 E: Dinnendahlstraße“ im Essener Stadtteil Huttrop. Dabei handelt es sich um eine etwa 0,8 Hektar große Fläche, die derzeit als Wiesenbrache genutzt wird und im aktuellen Plan als Grünfläche ausgewiesen ist.
Ziel der Änderung ist es, die Fläche für eine Wohnbaunutzung in Form von Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer Kindertagesstätte vorzubereiten. Da der GFNP die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen umfasst, bedarf ein abschließender Feststellungsbeschluss der gleichlautenden Entscheidung der Räte aller beteiligten Kommunen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das weitere Verfahren umfasst ein landesplanerisches Anpassungsverfahren sowie ein Scoping zur Festlegung des Untersuchungsgegenstandes und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung, welches voraussichtlich im ersten Quartal 2025 stattfinden soll. Nach der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Überarbeitung der Planung auf Basis der Ergebnisse folgt der abschließende Planbeschluss, der letztlich der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen bedarf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt
Ergebnis: Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt - 16.Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) Umgang mit der TaubenpopulationZur Vorlage · 1557/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Demontage der Deckenverkleidung im Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) auf einer Länge von etwa 45 Metern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Situation der dort lebenden Taubenpopulation zu verändern. Um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten, wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.
Ein grundsätzliches Vorgehen wurde bereits mit verschiedenen Tierschutzorganisationen und der Stadtverwaltung besprochen. Die geplante Umsetzung soll innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen, beispielsweise von Freitagabend bis Montagmorgen, wobei der Tunnel während der Nachtstunden abgeschottet werden soll. Dabei sollen zunächst die adulten und flüggen Tauben eingefangen und in einen Taubenschlag in der näheren Umgebung untergebracht werden. Die Suche nach einem geeigneten Standort für diesen Taubenschlag dauert an. Jungtiere sowie Eier sollen im Zuge der Demontage aufgenommen und versorgt werden.
Die Durchführung des Vorhabens ist für die Sommerferien 2025 vorgesehen, da aufgrund einer notwendigen Vollsperrung in diesem Zeitraum mit einem geringeren Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Eine weitere Abstimmung mit den beteiligten Initiativen zur Konkretisierung des Bauvorhabens soll im ersten Quartal 2025 stattfinden. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I werden über den aktuellen Stand informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 17.Modernisierungskonzept Steeler StraßeZur Vorlage · 1581/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Modernisierungskonzept für die Steeler Straße sieht eine Sanierung der etwa 4,5 Kilometer langen Verkehrsader im Essener Osten vor. In einem Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren, beginnend Mitte 2025 bis Anfang 2029, sollen verschiedene Infrastrukturmaßnahmen in fünf Bauabschnitten koordiniert werden. Die Planung umfasst insgesamt 19 Einzelmaßnahmen der beteiligten Akteure Ruhrbahn, Stadtwerke Essen und des Amtes für Straßen und Verkehr sowie die Berücksichtigung von Arbeiten der Autobahn GmbH an der A40.
Im Bereich der Schieneninfrastruktur sind die Erneuerung von Gleisen und Fahrdrahtanlagen sowie der barrierefreie Ausbau mehrerer Haltestellen vorgesehen. Parallel dazu sollen durch die Stadtwerke Essen Arbeiten an Kanal- und Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Für den motorisierten Individualverkehr sind baustellentechnisch bedingte Änderungen wie Fahrspurbeschränkungen oder zeitweise Vollsperrungen geplant. Da der Straßenbahnverkehr auf diesem Abschnitt für die Dauer der Bauarbeiten eingestellt werden muss, ist ein Ersatzkonzept mit den Bus-Ringlinien 113 und 119 vorgesehen. Eine Teilinbetriebnahme der Straßenbahn wird nach etwa dreieinhalb Jahren angestrebt. Durch die Bündelung der Maßnahmen soll eine längere Bauzeit, wie sie bei Einzelmaßnahmen von über zehn Jahren zu befürchten wäre, vermieden werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.1Ersatz-Maßnahmen während des Umbaus der Steeler Straße hier: Anmerkungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Verwaltungsvorlage 1581/2024/6
- 17.aSWE-Baumaßnahme Steeler Str.77Zur Vorlage · 1756/2024/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat Kenntnis von einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG (SWE) in der Steeler Straße genommen. Im Zusammenhang mit dem großräumigen Umbau der Steeler Straße und dem Projekt Citybahn ist die Neuverlegung von Entwässerungsleitungen im Bereich der Steeler Straße 77 vorgesehen. Die Arbeiten betreffen den Abschnitt zwischen dem Dietrich-Oppenberg-Platz und der Kleinen Steubenstraße.
Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von zehn Monaten veranschlagt wird. Ein umfassendes Verkehrskonzept wurde unter Beteiligung verschiedener Behördenvertreter der Stadt Essen, des ASV, der Ruhrbahn sowie der Feuerwehr und der Polizei entwickelt. Die Planung und Ausschreibung der notwendigen Verkehrssicherung erfolgt durch einen Auftragnehmer der Ruhrbahn.
Die Bezirksvertretung I bittet im Rahmen der Vorlage um Informationen zur geplanten Verkehrsleitung während der Bauphase.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 18.Einrichtung einer Außengastronomie auf der fußläufigen öffentlichen Verkehrsfläche des Willy-Brandt-PlatzesZur Vorlage · 1609/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Kernsanierung und Neubelegung des ehemaligen Galeria Karstadt Kaufhof-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz, das nun als „Königshof“ bekannt ist, wurde eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie auf den öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei verschiedenen Flächenbereichen auf dem Platz. Ein Bereich mit einer Gesamtfläche von 1.039 Quadratmetern soll jährlich im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober genutzt werden können. Eine weitere Fläche von 433 Quadratmetern ist für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Oktober vorgesehen.
Die verwaltungsinterne Prüfung des Antrags ergab unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden im Rahmen dieser Vorlage über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 19.Haushalt 2024 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1720/2024/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haushalt der Bezirksvertretung I für das Jahr 2024 umfasst ein Gesamtvolumen von 322.500 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem regulären Haushaltsansatz sowie einem Übertrag von freien Restmitteln aus dem vorangegangenen Jahr zusammen. Ein separater Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro ist für die Fachbereiche 60, 66 und 67 zweckgebunden und steht für die aktuelle Mittelvergabe nicht zur Verfügung.
Nach Abzug der bisherigen Beschlüsse sowie der im Oktober zurückgenommenen Vorlagen beläuft sich die bereits verplante Summe auf 302.665 Euro. Damit verbleibt ein freier Betrag von 19.835 Euro für weitere Maßnahmen. In diesem Zusammenhang liegt ein neuer Zuschussantrag des Vereins DJK Franz Sales Haus e.V. vor. Der Antrag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.500 Euro für die Anschaffung von Tischtennistischen vor. Die Bezirksvertretung I wird über die Bewilligung dieses Zuschusses entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.aHaushalt 2024 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1720/2024/BV I 1. Ergänzung · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I befasst sich in ihrer Sitzung am 26. November 202rag mit der Verwendung von Restmitteln aus dem Haushalt 2024. Der verfügbare Gesamtsatz für das laufende Jahr beläuft sich auf 322.500 Euro, welcher sich aus dem Haushaltsansatz sowie Überträgen aus dem Vorjahr zusammensetzt.
Im Rahmen der vorliegenden Ergänzungsvorlage werden zwei bereits beschlossene Maßnahmen zurückgenommen: Die Aufwertung der Grünflächen am Spielplatz in der Luegstraße um 2.300 Euro sowie die Finanzierung eines Fahrradparkhauses am Pferdemarkt in Höhe von 4.000 Euro. Nach Berücksichtigung bisheriger Mittelverwendungen und der Absetzung dieser Beschlüsse verbleibt ein Betrag von 24.035 Euro zur freien Verfügung.
Für diesen verbleibenden Betrag liegen mehrere Zuschussanträge vor, über deren Bewilligung entschieden werden soll. Die Anträge umfassen 3.500 Euro für Tischtennis beim DJK Franz Sales Haus e.V., 11.000 Euro für Bänke auf dem Parkfriedhof durch Grün und Gruga Essen sowie zwei Projekte der Jugendhilfe Essen gGmbH im Bereich Fußball und Musikprojekt in der Gesamthöhe von 6.730 Euro. Zudem wurde ein Antrag der Schule am Wasserturm über 3.500 Euro für ein theaterpädagogisches Projekt eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.bHaushalt 2024 hier: Rücknahme des Beschlusses zur Vorlage 1615/2024/BV I vom 29.10.2024 sowie Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1814/2024/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk Essen plant eine Anpassung der Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Rücknahme eines Beschlusses vom 29. Oktober 2024 beantragt, der 9.500 Euro für die Aufstellung eines Waldsofas bzw. einer Wave Lounge im Ökopark Segeroth vorsah. Grund hierfür ist die Mitteilung von Grün und Gruga Essen, dass eine Mittelbindung im Jahr 2024 nicht gesichert werden kann.
Gleichzeitig sieht die Vorlage die Verwendung von Restmitteln vor. Aus einem Beschluss vom 30. Januar 2024 über 45.000 Euro für Bordsteinabsenkungen mit taktiler Führung im Stadtbezirk I verbleiben durch geringere Kosten bei den Maßnahmen an der Steinstraße 2 und Am Parkfriedhof rund 1.850 Euro. Zusammen mit weiteren verfügbaren Mitteln ergibt sich ein Betrag von 11.350 Euro. Diese Summe soll für den Anstrich von Klassenräumen in der Schule an der Heinickestraße verwendet werden, wie das Amt für Immobilienwirtschaft (FB 60) angefragt hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1673/2024/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung I verschiedene Mitteilungen zu laufenden Vorgängen im Stadtbezirk vorgelegt. Im Rahmen der Unterstützung von Martinszügen wurden jeweils 250 Euro an die Kindertagesstätte und das Familienzentrum „kleine Quelle“, die Pestalozzi-Schule sowie den Bürger- und Verkehrsverein Essen-Altstadt e.V. ausgezahlt.
In den Aufzügen des Rathauses wurde die Beschilderung hinsichtlich der Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle aktualisiert. Zudem meldete der Fachbereich 66, dass die Baustelle vor der Wörthstraße 21 fertiggestellt und geräumt wurde.
Hinsichtlich der künftigen Nutzung des Gebäudes in der Söllingstraße 13–15 liegt nach einem Abstimmungsgespräch mit der Unteren Denkmalbehörde ein detailliertes Raumprogramm vor. Die Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt nun im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die voraussichtlich im Dezember 2024 abgeschlossen sein wird. Bei einem positiven Ergebnis für die Nutzung durch die Denkmalbehörde müsste die bereits für die Essener Tafel vorbereitete Ausschreibung angepasst werden.
Bezüglich der Hinweistafel am Friedensplatz teilte das Amt für Straßen und Verkehr mit, dass die Schriftgröße des Zusatzschildes nicht verändert werden kann, da dieses für kurze Informationen vorgesehen ist. Die Beschilderung wurde auftragsgemäß umgesetzt, obwohl die Länge des Textes in den zuständigen Gremien bereits thematisiert worden war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 20.1Gewährung von Zuwendungen für Martinszüge
- 20.2Hinweistafeln in den Aufzügen des Rathauses
- 20.3Baustelle vor Wörthstraße 21
- 20.4Wildblumenwiese auf der oberen Wiebeanlage
- 20.5zukünftige Nutzung des Gebäudes Söllingstraße 13 - 15
- 20.6Hinweistafel auf dem Friedensplatz
- 20.aAbbau des Altkleidersammelcontainers an der Gutenbergstraße/SteinstraßeZur Vorlage · 1761/2024/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk Essen befasst sich mit der Verlegung eines Altkleidersammelcontainers. Grundlage für das aktuelle Verfahren ist ein Beschluss der Bezirksvertretung aus ihrer Sitzung am 24. September 2024, in dem auf Basis des Antrags 1344/2024/Grüne der Abbau des Containers an der Kreuzung Gutenbergstraße und Steinstraße gefordert wurde.
Der Fachbereich 02-01, zuständig für Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wird die Sachsenstraße 25 als Ersatzstandort für den Sammelcontainer vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung soll nun in ihrer Sitzung am 26. November 2024 über die Zustimmung zu diesem neuen Standort entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verlegung des Containers von der bisherigen Position an der Gutenbergstraße/Steinstraße zur Sachsenstraße 25 vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 21.Sonstige Mitteilungen
- 22.Verkehrliche Problempunkte
- 22.1Leih-Roller, E-Scooter in der Fußgängerzone
- 22.2Sperrung von Rad- und Fußweg auf der Goldschmidtstraße auf Höhe des Betriebshofes der Ruhrbahn
- 22.3Gullydeckel vor dem Franz-Sales-Haus auf der Seite des Fahrradweges
- 22.4Ampelschaltung an der Herwarthstraße Ecke Steeler Straße
- 22.5Straßenbahnlinie 105 an der Kreuzung Rellinghauser Straße Ecke Moltkestraße
- 22.6Ampelschaltungen an Fußgängerüberwegen im Bereich Herwarthstraße
- 23.Aktion "Hässliche Ecken"
- 23.1Ablage von Matratzen am Steinplatz
- 23.2Müll auf dem Reckhammerweg/Auf der Union
- 23.3Fehlende Beleuchtung im Unipark
- 24.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 25.Liste der offenen Aufträge
- 26.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 27.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 18.09.2024
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 29.1Flächentausch zur Realisierung des Bauprojektes WEBER1, StadtkernErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 29.2Grundstücksangelegenheiten Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil