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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle westlich der Bottroper Straße

1443/2024/7 26.11.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I befasst sich mit der Erweiterung der Denkmalliste der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist die Eintragung einer Splitterschutzzelle, die westlich der Bottroper Straße liegt. Das Bauwerk befindet sich am westlichen Rand eines Friedhofes im ehemaligen Arbeiterviertel Segeroth.

Der kleine Bunker wurde im Jahr 2013 entdeckt. Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen wurde das Objekt aufgrund seines historischen Zeugniswertes als Baudenkmal eingestuft. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört und schließt sich der fachlichen Auffassung der unteren Denkmalbehörde an.

Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens hat der Eigentümer keine Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die förmliche Eintragung der Splitterschutzzelle in die Denkmalliste beschließt.

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