Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle westlich Nierenhofer Str. 3
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird über die Eintragung einer Splitterschutzzelle in die Denkmalliste der Stadt Essen beraten. Das Bauwerk befindet sich westlich der Nierenhofer Straße 3. Nach Dokumentationen der Verwaltung handelt es sich bei dem Kleinbunker um einen ehemaligen Luftschutzraum, der vermutlich dem Leiter eines Zwangsarbeiterlagers diente, welches sich auf dem heutigen Sportgelände befand.
Die Untere Denkmalbehörde hat den Denkmalwert des Objekts geprüft und festgestellt. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat sich dieser fachlichen Einschätzung angeschlossen. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden Einwände des Eigentümers zur Kenntnis genommen, die jedoch nach Ansicht der Behörde keinen direkten Bezug zur Denkmaleigenschaft aufweisen.
Gegen die vorläufige Unterschutzstellung vom 17. September 2024 wurde beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben. Da dieses Klageverfahren keine aufschiebende Wirkung entfaltet, wird das reguläre Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste fortgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.02.2025einstimmig beschlossen
- 03.12.2024abgesetzt/vertagt