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Vorlage

Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur zugunsten von Rad- und Fußverkehr

1634/2024/6 12.12.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In einer vorliegenden Eingabe wurde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Frintroper Straße im Bereich der Stichstraße zur Altfriedschule sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen beantragt. Als Begründung wurde die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Schülern der Altfriedschule, angeführt.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die Frintroper Straße als Bundesstraße (B 231) klassifiziert ist. Eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen bei einer besonderen Gefahrenlage rechtlich zulässig. Da die Altfriedschule keinen direkten Zugang zur Hauptfahrbahn besitzt, greifen die spezifischen Regelungen für Einrichtungen wie Schulen in diesem Abschnitt nicht. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden auf vorhandene Lichtsignalanlagen sowie Kiss&Ride-Stellplätze verwiesen.

Bezüglich der Radverkehrsanlagen erläutert das Amt für Straßen und Verkehr, dass Teile der Frintroper Straße Bestandteil des Radhauptnetzes sind und ein Ausbau im Rahmen der städtischen Planung vorgesehen ist. Da die Verkehrsflächen auf der Frintroper Straße begrenzt sind und sich Straßenbahn sowie Individualverkehr die Fahrbahn teilweise teilen, wurde das Radnetz in parallel verlaufenden Nebenstraßen wie der Bandsstraße oder der Oberhauser Straße angelegt. In diesen Bereichen wurden bereits Fahrradstraßen eingerichtet.

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