Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 0.Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 10.09.2024
- 2.Entscheidungen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden über die Behandlung von Eingaben
- 2.1Umbau Haus-Berge-Straße
- 3.Anwohnerparken - Automatische VerlängerungZur Vorlage · 1420/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Eingabe vom August 2024 die automatische Verlängerung von Bewohnerparkausweisen oder eine Erinnerungsfunktion an die Antragstellung beantragt. Anlass war ein abgelaufener Parkausweis, der zu Verwarnungen durch die Verkehrsüberwachung führte.
Das Amt für Straßen und Verkehr führt dazu aus, dass eine automatische Verlängerung gemäß der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig ist. Bei jeder Verlängerung müssen die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere der Hauptwohnsitz im Bewohnerparkgebiet sowie die Fahrzeugdaten, erneut geprüft werden.
Eine automatisierte Benachrichtigung per E-Mail sei derzeit technisch nicht möglich, da das eingesetzte IT-Verfahren über keine entsprechende Funktion verfügt. Eine manuelle Erinnerung für die jährlich etwa 4.000 ausgestellten Parkausweise könne von der Verkehrsbehörde nicht geleistet werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass automatische Erinnerungen zu Anträgen führen könnten, welche die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen und somit einen kostenpflichtigen Ablehnungsprozess auslösen würden. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Antragstellung liegt daher beim Antragsteller.
Die Verlängerung von Bewohnerparkausweisen kann weiterhin online über die Internetseite der Stadt Essen beantragt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung)
- 4.Radwege in Essen-WerdenZur Vorlage · 1572/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Eingabe vom 29. Mai 2024 hat ein Bürger seine Unzufriedenheit mit der Radverkehrssituation in Essen-Werden zum Ausdruck gebracht. Er fordert eine bessere Anbindung von Kindergärten, Schulen und Sportstätten an das Radwegenetz, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen, da durch parkende Autos die Straßennutzung erschwert werde.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant im Rahmen der Umsetzung des RadEntscheids Essen derzeit verschiedene Maßnahmen, die auch den Stadtteil Werden betreffen. Entlang der B224 sollen an den Abschnitten Gustav-Heinemann-Brücke, Abteistraße, Brückstraße, Velberter Straße und Bergische Landstraße durchgehende Radverkehrsanlagen eingerichtet werden; eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde bereits in Auftrag gegeben. Zudem soll mittelfristig geprüft werden, ob die Heckstraße als Verbindung zwischen der Brückstraße und dem Hardenbergufer ebenfalls mit einer Radverkehrsanlage ausgestattet wird. Weitere Radwege sind für Werden derzeit nicht vorgesehen, da Nebenstraßen mit geringem Kfz-Aufkommen nach Einschätzung des Amtes keine entsprechenden Anlagen benötigen.
Besondere Gefahrenstellen für radfahrende Kinder sind dem Amt für Straßen und Verkehr in Werden nicht bekannt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die vorliegende Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 4.aVerbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur zugunsten von Rad- und FußverkehrZur Vorlage · 1634/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer vorliegenden Eingabe wurde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Frintroper Straße im Bereich der Stichstraße zur Altfriedschule sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen beantragt. Als Begründung wurde die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Schülern der Altfriedschule, angeführt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die Frintroper Straße als Bundesstraße (B 231) klassifiziert ist. Eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen bei einer besonderen Gefahrenlage rechtlich zulässig. Da die Altfriedschule keinen direkten Zugang zur Hauptfahrbahn besitzt, greifen die spezifischen Regelungen für Einrichtungen wie Schulen in diesem Abschnitt nicht. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden auf vorhandene Lichtsignalanlagen sowie Kiss&Ride-Stellplätze verwiesen.
Bezüglich der Radverkehrsanlagen erläutert das Amt für Straßen und Verkehr, dass Teile der Frintroper Straße Bestandteil des Radhauptnetzes sind und ein Ausbau im Rahmen der städtischen Planung vorgesehen ist. Da die Verkehrsflächen auf der Frintroper Straße begrenzt sind und sich Straßenbahn sowie Individualverkehr die Fahrbahn teilweise teilen, wurde das Radnetz in parallel verlaufenden Nebenstraßen wie der Bandsstraße oder der Oberhauser Straße angelegt. In diesen Bereichen wurden bereits Fahrradstraßen eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 5.Sitzungstermine des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2025Zur Vorlage · 1510/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1510/2024/OB legt die geplanten Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Kalenderjahr 2025 fest. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt.
Bei der Festlegung der Daten wurden die NRW-Schulferien sowie die am 14. September 2025 stattfindende Kommunalwahl berücksichtigt. Die Planung der Sitzungen orientiert sich an diesen zeitlichen Rahmenbedingungen, um eine organisatorische Berücksichtigung der Termine zu ermöglichen.
Die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2025 sind jeweils auf einen Dienstag datiert. Konkret werden der 21. Januar, der 11. März, der 13. Mai, der 8. Juli und der 9. September 2025 als Sitzungstage vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde durch den Oberbürgermeister zur Vorlage gebracht.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (21. Sitzung)
- 6.Verschiedenes