Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen hat eine Vorlage zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage enthält zwei verschiedene Beschlussvorschläge für die künftige Hebesatzsatzung. Variante 1 sieht einen Hebesatz von 390 Prozent für die Grundsteuer A vor, wie er vom Land Nordrhein-Westfalen empfohlen wird, sowie einen einheitlichen Hebesatz von 839 Prozent für die Grundsteuer B.
Alternativ bietet Variante 2 ebenfalls einen Hebesatz von 390 Prozent für die Grundsteuer A an, führt jedoch eine Differenzierung bei der Grundsteuer B ein. In diesem Fall soll ein Hebesatz von 670 Prozent für Wohngrundstücke und ein Satz von 1.260 Prozent für Nichtwohngrundstücke angewendet werden. Die Anpassung ist Teil der bundesweiten Grundsteuerreform, die neue Wertansätze zum Stichtag 1. Januar 2022 nutzt. Bisher galten in Essen Hebesätze von 255 Prozent für die Grundsteuer A und 670 Prozent für die Grundsteuer B. Die Grundsteuer generiert jährlich etwa 137,8 Millionen Euro an Einnahmen, was rund 12 Prozent der jährlichen Steuererträge der Stadt entspricht. Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024abgesetzt/vertagt
- 20.11.2024kein Beschluss gefasst