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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (DS 1374/2024/2) hier: Differenzierter Hebesatz zur Grundsteuer B

1766/2024/CDU/GRÜNE 27.11.2024 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Erlassung der Satzung für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Differenzierung der Hebesätze vor. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, im Satzungsbeschluss einen Hebesatz von 655 v. H. für Wohngrundstücke sowie einen Hebesatz von 1.290 v. H. für Nichtwohngrundstücke zu berücksichtigen.

Der Vorgang ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 vorgesehen, wobei dort eine Empfehlung abgegeben werden soll. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.

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