Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS))
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aktualisierung der Übertragungsfrist für die Entsorgungspflicht bestimmter Abfälle auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diese Übertragung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Zudem sieht die Änderung eine Konkretisierung der Leerungsmodalitäten für Papier- und Bioabfallbehälter im Teilservice vor. Aufgrund der Einführung des Identsystems zu Beginn des Jahres 2024 soll klargestellt werden, dass eine nicht rechtzeitige Bereitstellung der Gefäße am Entsorgungstag eine gebührenpflichtige Sonderleistung darstellt. Damit wird die Regelung an die Bedingungen für Restabfallbehälter im Vollservice angeglichen.
Des Weiteren soll der Katalog der Abfälle, die von der Entsorgungspflicht der Stadt Essen ausgeschlossen sind, reduziert werden. Konkret sollen bestimmte gefährliche Dämmmaterialien sowie asbesthaltige Baustoffe aus dieser Liste entfernt werden, da hierfür nun ausreichende Entsorgungswege vorhanden sind. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.11.2024mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024kein Beschluss gefasst
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