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Vorlage

Erlass der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Essen (Zweitwohnungsteuersatzung)

1373/2024/2 27.11.2024 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Zweitwohnungsteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Kern der Vorlage ist die Erhöhung des Steuersatzes von bisher 10 Prozent auf 12 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Grundlage für die Berechnung dient die Nettokaltmiete bzw. die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete nach dem aktuellen Mietspiegel. Durch diese Anpassung werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 92.000 Euro erwartet, um den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2025 zu unterstützen.

Zudem sieht die Neufassung eine Umstellung des Verfahrens zur Abgabe der Steuererklärung vor. Die Einreichung soll künftig ausschließlich digital über ein amtlich vorgeschriebenes Portal oder ein OZG-konformes elektronisches Verfahren erfolgen, um den Verwaltungsaufwand sowie den Aufwand für die Bürger zu reduzieren und den Papierverbrauch zu senken. Parallel dazu werden die Regelungen zur Anzeigepflicht aktualisiert und redaktionelle Anpassungen am Satzungstext vorgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 20. November 2024 beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen, der über den Beschluss am 27. November 2024 entscheidet.

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