Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Damit einher geht eine Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2025. Während die Gebühr für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter verbleibt, steigt die Gebühr für Restabfall von bisher 3,12 Euro auf 3,30 Euro pro Liter an.
Die Grundlage für diese Anpassung bilden die Gebührenbedarfsberechnungen für 2025 sowie die Ergebnisrechnungen aus dem Jahr 2023. Als wesentliche Kostentreiber werden die vertraglich vereinbarte Preisgleitung im Leistungsvertrag mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) sowie steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angeführt. Insbesondere die Auswirkungen auf die Abfallverbrennung führen zu einer Kostensteigerung. Zudem ist eine Erhöhung der Quersubventionierung für die Bioabfalltonne auf rund 1,29 Millionen Euro vorgesehen, wobei der Gebührensatz zur Förderung der Mülltrennung stabil gehalten wird.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Kosten für zugelassene Abfallsäcke. Diese sollen ab dem 1. Januar 2025 auf 5,00 Euro pro Stück angehoben werden. Die erste Anpassung dieses Preises erfolgt seit dem Jahr 2002 und wird mit gestiegenen Kosten sowie einer zunehmenden missbräuchlichen Nutzung begründet. Über die Vorlage wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 27.11.2024mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024kein Beschluss gefasst