Sachstand zu den Einzelfallentscheidungen im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftungsregeln vom 16. August 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtkämmerer hat am 20. August 2024 restriktive Haushaltsbewirtschaftungsregeln für das laufende Haushaltsjahr verordnet. Hintergrund ist ein zum 30. Juni 2024 prognostiziertes Defizit von 59,8 Millionen Euro sowie der damit verbundene weitgehende Verzehr des Eigenkapitals. Ziel der Maßnahmen ist es, eine bilanziell bedingte Überschuldung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu vermeiden. Nach diesen Vorgaben dürfen Aufwendungen nur für rechtliche Verpflichtungen oder unaufschiebbare Aufgaben getätigt werden. Finanzwirksame Vorgänge ab einer Summe von 10.000 Euro müssen dem Stadtkämmerer zur Prüfung vorgelegt werden, wobei Ausnahmen für die Verkehrssicherungspflicht sowie die Gefahrenabwehr bestehen.
Bis zum 31. Oktober 2024 wurden dem Stadtkämmerer insgesamt 89 Einzelfallentscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 49,6 Millionen Euro zur Entscheidung vorgelegt. Davon wurden 79 Anträge mit einem Volumen von etwa 43,9 Millionen Euro genehmigt, während 10 Anträge im Wert von circa 5,7 Millionen Euro abgelehnt wurden. Die Restriktionen für die Budgets der Bezirksvertretungen wurden zum 31. Oktober 2024 aufgehoben. Bei personellen Mehraufwendungen ist eine Kompensation durch Umschichtung und Priorisierung vorgesehen, wobei die Prüfung der Unabweisbarkeit bei organisatorischen Maßnahmen durch den Fachbereich Organisation und Personalwirtschaft erfolgt.
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