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Vorlage

Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim

0986/2024/7 25.09.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung zur Änderung 49 MH des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP). Die Vorlage betrifft den Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Das Verfahren wurde als Fortführung einer geplanten Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet, wobei die Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bereits übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.

Gegenstand der Planung ist die Bodendeponie Kolkerhofweg im Nordwesten von Mülheim. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen. Durch die Änderung wird das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen, ohne dass sich die bestehenden flächenhaften Darstellungen ändern. Die konkrete Lage und Dimensionierung der Photovoltaikanlage werden auf nachgeordneter Ebene festgelegt.

Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht sowie eine Begründung. Nach der Entscheidung des Rates wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte tritt die Änderung wirksam.

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