Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) im Jahr 2025Zur Vorlage · 1269/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen erhält zur Kenntnisnahme die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2025. Die Terminplanung berücksichtigt dabei die Sitzungsdaten des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen. Ebenso wurden die Ferienzeiten und Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie die Auswirkungen der Kommunalwahl im September 2025 einbezogen, wobei die Konstituierung des neuen Rates für den 4. November 2025 und die personelle Besetzung der Ausschüsse im November 2025 berücksichtigt wurden.
Die vorgeschlagenen Termine folgen dem Turnus des ersten und dritten Donnerstags eines Monats. Die Planung umfasst Sitzungen im Februar, März, April, Mai, Juni, Juli (optional), September und Dezember. Konkret werden Daten wie der 6. und 20. Februar, der 6. und 20. März, der 3. April, der 15. Mai, der 5. Juni, der 4. und 18. September sowie der 4. Dezember 2025 vorgeschlagen. Die Sitzung am 4. Dezember ist als konstituierende Sitzung des Fachausschusses vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.ANeukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6; Vorstellung der Entwurfsplanung und Ergebnis der Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3Zur Vorlage · 1246/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 beschließen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird eine Anpassung der Gesamtkosten vorgeschlagen. Die ursprüngliche Schätzung von rund 13,8 Millionen Euro erhöht sich durch die Konkretisierung notwendiger Ausstattungsmerkmale und baulicher Maßnahmen um etwa 10,8 Millionen Euro auf nun rund 24,6 Millionen Euro.
Die Entwurfsplanung sieht eine Nutzung von fast 10.000 Quadratmetern über sechs Etagen sowie ein Dachgeschoss vor. Das Konzept umfasst unter anderem einen Empfangsbereich mit Café und Musikbibliothek im Erdgeschoss, eine Kinder- und Familienbibliothek im ersten Obergeschoss sowie Bereiche für Belletristik, Gaming und internationale Literatur im zweiten Stockwerk. Weitere Ebenen sind für Sachliteratur, Makerspaces, Lernlandschaften und Büroflächen nach dem „New Work“-Prinzip vorgesehen. Ein Eventspace mit Dachterrasse soll das oberste Stockwerk bilden. Die Eröffnung der neuen Bibliothek ist für das dritte Quartal 2026 geplant.
Die Kosten für das Projekt teilen sich in etwa 21,8 Millionen Euro investive und 2,7 Millionen Euro konsumtive Mittel auf. Die Budgeterhöhung begründet sich unter anderem durch Beratungsleistungen, Medienlogistik, Veranstaltungstechnik sowie die Implementierung von RFID-Technik und Digital Signage.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben - 3.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (Masterplan)Zur Vorlage · 0797/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid liegt der Verwaltung vor. Basierend auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 dient dieser Masterplan dazu, eine Entwicklungsperspektive für das Areal aufzuzeigen, welches sich im Eigentum der Messe Essen GmbH befindet.
Die Verwaltung bestätigt die Notwendigkeit, die Fläche weiterhin als Parkplatz und Logistikfläche für den Messebetrieb zu nutzen. Mit einer Kapazität von etwa 1.300 Stellplätzen sowie Flächen für LKW ist die Nutzung an rund 300 Tagen im Jahr für den Ablauf der Veranstaltungen vorgesehen. Eine Reduzierung dieser Kapazitäten wird aufgrund der betrieblichen Anforderungen als nicht möglich dargestellt. Gleichzeitig fungiert das Gelände als Mobilitätsgelenk, da es Anschlüsse an die Gruga-trasse sowie wichtige Rad- und Fußwegeverbindungen im Stadtteil Rüttenscheid sicherstellt. Außerhalb der Messezeiten, zwischen 19:00 Uhr und 08:00 Uhr, kann die Fläche von der Öffentlichkeit kostenfrei als Parkraum genutzt werden.
Der Masterplan berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie den Bedarf an Ersatzpflanzungen für Bäume infolge von Bauvorhaben im Umfeld. Hinsichtlich der Klimaanpassung wird auf die stadtklimatischen Verhältnisse hingewiesen, wobei eine Entsiegelung und Begrünung der Fläche zwar möglich ist, die Auswirkungen auf das umliegende Stadtklima jedoch als begrenzt eingeschätzt werden. Die zuständigen Gremien sollen den Bericht im September 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0901/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade steht zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Essen bereit. Das etwa 2,25 Hektar große Plangegebiet umfasst Teile des ehemaligen Geländes des Franziskus-Krankenhauses im Stadtbezirk IV. Nach dem Verkauf der Liegenschaften durch die Franziskusschwestern der Familienpflege an die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord soll das Areal für den Wohnungsneubau entwickelt werden.
Die Planung sieht die Schaffung von rund 110 Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau vor, wobei etwa 20 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt sind. Ergänzend sollen eine dreigruppige Kindertagesstätte sowie ein öffentlicher Spielplatz mit einer Fläche von circa 1.340 Quadratmetern errichtet werden. Die entwässerungstechnische Erschließung des Gebiets sowie die planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Laarmannstraße sind ebenfalls Bestandteil der Festsetzungen.
Das Verfahren wurde von einem beschleunigten Verfahren auf das Regelverfahren umgestellt, was die Erstellung eines Umweltberichts sowie einer Umweltprüfung erforderte. Der Bebauungsplan ist mit dem Regionalplan Ruhr und dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan vereinbar. Während die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben hat, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss an den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Sachstandsbericht zur EXPO REAL 2024 vom 7. bis 9. Oktober 2024
- 6.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V, Stadtteil: Bergeborbeck, VogelheimZur Vorlage · 0930/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erlassung einer Satzung zur Veränderungssperre im Bereich der Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße beraten. Das betroffene Gebiet umfasst etwa zwei Hektar in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Zweck der Maßnahme ist die Sicherung der Bauleitplanung für das Projekt „Freiheit Emscher: Hafenstraße (Umwelttrasse Essen)“. Dieses Vorhaben sieht vor, die Straße zu einer Umwelttrasse auszubauen, die primär dem Umweltverbund dient und den Schwerlastverkehr reduzieren soll.
Für die Umsetzung der Planung ist eine Verbreiterung der Straße von derzeit etwa 15 Metern auf rund 28,5 Meter vorgesehen, was Eingriffe in angrenzende Grundstücke erfordert. Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen den Ausbau behindern. Im Geltungsbereich befinden sich geplante Anpassungen der Zufahrten und Parkflächen des Stadions Essen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche für die Zwischenlagerung von Fahrzeugen. Da diese Vorhaben teilweise im Bereich der geplanten Straßenerweiterung liegen, sollen sie mit der neuen Planung abgestimmt werden. Die Sperre ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet oder endet mit dem Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge in EssenZur Vorlage · 0983/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen bereitet ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) vor. Gegenstand des Verfahrens ist das Gebiet „59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf. Die Änderung betrifft eine rund 1,5 Hektar große Fläche, die das ehemalige Gelände des Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude an der Holteyer Straße umfasst.
Derzeit ist dieser Bereich im GFNP als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein in Planung befindliches Wasserschutzgebiet eingetragen. Das Vorhaben zielt darauf ab, die brachliegende Fläche für eine künftige Wohnbebauung umzunutzen. Die Bezirksvertretung VIII hat gegenüber diesem Aufstellungsbeschluss keine Bedenken geäußert.
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens sieht für das dritte Quartal 2024 ein landesplanerisches Anpassungsverfahren vor. Im vierten Quartal 2024 ist die Durchführung des Scopings geplant, um den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Da es sich um eine Änderung des GFNP handelt, ist für einen abschließenden Feststellungsbeschluss die Zustimmung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen notwendig. Nach dem Planbeschluss muss die Änderung zudem durch das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 60 BO: Technologiequartier - Osterweiterung in BochumZur Vorlage · 0984/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand des Verfahrens 60 BO ist die Osterweiterung des Technologiequartiers in Bochum, um die Nachfrage nach Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen zu bedienen.
Derzeit sind die entsprechenden Flächen im GFNP teilweise als Grünfläche sowie als Flächen für den örtlichen Hauptverkehrsverkehr ausgewiesen. Das geplante Verfahren strebt eine Umwidmung in Sonderbauflächen für spezifische gewerbliche Nutzung an. Als planerischer Ausgleich für die voraussichtlichen Eingriffe in Natur und Landschaft ist vorgesehen, etwa 4,9 Hektar im Bereich der Hochschule Bochum und der Fraunhofer-Einrichtung IEG als Grünfläche zurückzunehmen. Dies soll parallel durch das Verfahren 61 BO erfolgen.
Da Änderungen am GFNP die gleichlautende Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – erfordern, ist ein abgestimmter Prozess notwendig. Das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung soll im ersten Quartal 2025 stattfinden. Nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und dem abschließenden Planbeschluss in den beteiligten Kommunen bedarf die Änderung der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 61 BO: Campus Bochum - Rücknahme Süderweiterung in BochumZur Vorlage · 0985/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung „61 BO: Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Technologiequartiers an der Ruhr-Universität Bochum soll eine etwa 4,9 Hektar große Fläche zukünftig als Grünfläche ausgewiesen werden. Die Maßnahme dient der planerischen Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch das parallel laufende Bebauungsplanverfahren zur Osterweiterung des Technologiequartiers entstehen voraussichtlich verursacht werden. Die Rücknahme der Bauflächen im Süden erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und entspricht den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans von 2022.
Parallel zu diesem Verfahren werden die Bebauungspläne Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes / Grimberg sowie Nr. 1042 – Auf dem Kalwes aufgestellt. Das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Nach der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie dem abschließenden Planbeschluss in den beteiligten Stadträten bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in MülheimZur Vorlage · 0986/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung zur Änderung 49 MH des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP). Die Vorlage betrifft den Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Das Verfahren wurde als Fortführung einer geplanten Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet, wobei die Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bereits übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.
Gegenstand der Planung ist die Bodendeponie Kolkerhofweg im Nordwesten von Mülheim. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen. Durch die Änderung wird das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen, ohne dass sich die bestehenden flächenhaften Darstellungen ändern. Die konkrete Lage und Dimensionierung der Photovoltaikanlage werden auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht sowie eine Begründung. Nach der Entscheidung des Rates wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte tritt die Änderung wirksam.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 0987/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP), die das Areal an der Oberhauser Straße im Essener Stadtteil Frintrop betrifft. Auf dem etwa 0,9 Hektar großen Gelände, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, soll die Widmung von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche geändert werden. Das Grundstück liegt im Stadtbezirk IV unmittelbar an der Grenze zu Oberhausen und ist seit der Aufgabe des Gartencenters im Jahr 2015 ungenutzt.
Das Vorhaben sieht die Realisierung von insgesamt 25 Hauseinheiten vor. Am östlichen Rand des Änderungsbereichs ist zudem die Schaffung einer privaten Grünfläche als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Das Verfahren, das ursprünglich als Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet wurde, wird aufgrund der Überleitung in den Gemeinsamen Flächennutzungsplan nun als GFNP-Änderungsverfahren fortgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit im Jahr 2023 ergaben sich keine Änderungen an den Planungszielen oder Inhalten des Entwurfs. Die Bezirksvertretung IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Entscheidung des Rates empfiehend vorbereitet. Nach einem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung wirksam.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 0989/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll im Rahmen der Vorlage 0989/2024/7 den Bericht zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung „55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in Bochum“. Dabei soll eine Fläche von etwa einem Hektar, die derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Obwohl für den betreffenden Bereich durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet bestehen, sieht die GFNP-Änderung die Ausweisung von Wohnbauflächen vor. Im Zuge des Verfahrens wurden die Begründung sowie der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen beteiligter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange redaktionell angepasst. Inhaltliche Änderungen an der Planung selbst ergaben sich aus der förmlichen Beteiligungsphase nicht.
Das Verfahren umfasst die Prüfung und Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Einwendungen aus den verschiedenen Beteiligungsphasen. Nach dem abschließenden Feststellungsbeschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen ein.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Generalsanierung Schloß Borbeck hier: PlanungsergebnisseZur Vorlage · 1152/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Planung zur Generalsanierung des Schlosses Borbeck entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Festlegung auf die Planungsvariante B vor, welche die Implementierung einer Veranstaltungsgastronomie vorsieht. Damit wird von der Aufrechterhaltung einer bisherigen Vollgastronomie Abstand genommen. Die Weiterentwicklung dieser Variante soll bis zur Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen sowohl den Hochbau als auch die technische Gebäudeausrüstung. Erforderlich sind unter anderem die Behebung von Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl und im Untergeschoss, die Erneuerung der Schieferdacheindeckung sowie die Instandsetzung der Fassade. Zudem sollen technische Anlagen wie Heizung, Wasser, Elektroinstallationen und Aufzüge modernisiert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der akustischen Entkoppelung des Schlosssaals, um zeitgleiche Veranstaltungen in verschiedenen Räumen zu ermöglichen.
Neben den baulichen Maßnahmen ist die Einführung eines zentralen Veranstaltungsmanagements durch das Kulturamt geplant. Eine feste Ansprechperson sowie eine neue Software sollen die Koordination von Anfragen, Raumkapazitäten und Abrechnungen übernehmen. Ziel der Sanierung ist es, das Schloss Borbeck als multifunktionales Kultur- und Bildungszentrum zu erhalten und die Nutzbarkeit für verschiedene Veranstaltungsarten wie Konzerte, Seminare oder Feiern sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: KostenanpassungZur Vorlage · 1053/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen haben die Anpassung der Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers im Deilbachtal-Ensemble vorgeschlagen. Die Kosten sollen von bisher 3.678.000 Euro um 870.000 Euro auf insgesamt 4.548.000 Euro steigen. Zur Deckung der Mehrkosten wird für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 620.000 Euro beantragt, die aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ finanziert werden soll.
Die Kostensteigerungen resultieren aus Nachträgen durch Umplanungen aufgrund der Anforderungen des künftigen Betreibers, zusätzlichen Brandschutzauflagen sowie Preissteigerungen bei Baustoffen wie Dämm- und Trockenbaumaterialien. Ein wesentlicher Teil der Mehrkosten in Höhe von etwa 500.000 Euro entfällt auf die Arbeiten am Meisterhaus. Da ein Holzgutachten eine unzureichende Statik des historischen Fachwerkwerks feststellte, musste ein weitgehender Austausch der Altholzelemente erfolgen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies führte zu einer Bauzeitverlängerung von über zwei Jahren und einer Erhöhung des Auftragsvolumens für diesen Bereich.
Während die Arbeiterhäuser und das Hammergebäude weitgehend fertiggestellt sind, laufen am Meisterhaus sowie an Hof und Rampe noch Arbeiten. Die Übergabe der Liegenschaften an den Trägerverein für das Franz Sales Haus ist nach aktueller Planung für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — siehe TOP 14.1
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung)
Ergebnis: siehe TOP 14.1 - 14.1Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: KostenanpassungZur Vorlage · 1053/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers im Deilbachtal-Ensemble anpassen. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Kosten von 3.678.000 Euro um 870.000 Euro auf insgesamt 4.548.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2024 beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus Umplanungen aufgrund der Anforderungen des künftigen Betreibers, dem Trägerverein für das Franz Sales Haus, sowie aus zusätzlichen Brandschutzvorgaben. Zudem führten Preissteigerungen bei Baustoffen, insbesondere bei Dämmmaterial und Trockenbauprodukten, zu Mehrkosten. Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerung entfällt auf die Arbeiten am Meisterhaus. Nach der Untersuchung des 250 Jahre alten Fachwerkgebäudes wurde ein umfassender Ersatz von Holzwerk notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies führte zu einer Verlängerung der Bauzeit am Meisterhaus um mehr als zwei Jahre.
Die Arbeiterhäuser und das Hammergebäude sind weitgehend fertiggestellt; es stehen lediglich kleinere Restarbeiten an. Die Übergabe an den Pächter ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Am Meisterhaus werden derzeit Arbeiten an Dach, Fassade und am Innenausbau durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1069/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beantragung von Zuwendungen in Höhe von rund 26,25 Millionen Euro beschließen. Diese Mittel, die vom Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Bundes bereitgestellt werden, dienen dem beschleunigten Ausbau sowie der qualitativen Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder der Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Sanierung und die Ausstattung von Bildungs- und Betreuungsangeboten.
Das geplante Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf etwa 30,9 Millionen Euro, wobei die Stadt Essen einen Eigenanteil von rund 4,63 Millionen Euro trägt. Die Umsetzung erfolgt durch die Fachbereiche 40 und 60, wobei die Mittel sowohl für bauliche Maßnahmen als auch für die Schulausstattung vorgesehen sind. Um den vollständigen Abruf der Fördermittel sicherzustellen, ist die Liste der Maßnahmen bewusst überzeichnet.
Der Förderantrag muss bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben nach dem 12. Oktober 2021 begonnen haben und bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen sind. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, Kostenerhöhungen bei den Projekten zum Ausbau der Ganztagsangebote bis zu einer Wertgrenze von 3 Millionen Euro eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. Quartal 2024Zur Vorlage · 0991/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das zweite Quartal 2024 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurden drei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Millionen Euro abgeschlossen, wodurch sich die Anzahl der noch sanierungsbedürftigen Standorte von 82 auf 78 reduziert hat. Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf den Fachbereich Immobilienwirtschaft, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE).
Während bei einigen Maßnahmen bereits die Bauausführung läuft oder kurz bevorsteht, verzögert sich die Fertigstellung bei der GVE aufgrund von Problemen mit einem bisherigen Generalplaner. Um den Prozess zu beschleunigen, sollen Planungsleistungen künftig auf mehrere Dienstleister verteilt werden. Die Sanierungen sollen sukzessive über das Jahr 2025 abgeschlossen werden, wobei erste Arbeiten im vierten Quartal 2024 beginnen sollen.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, neue Anforderungen an die Ausstattung – wie etwa Lüftungsanlagen – sowie Preissteigerungen und Schadstoffsanierungen beeinflusst. In diesem Zusammenhang wurde die Instandhaltungsrücklage von rund 10,6 Millionen Euro auf insgesamt etwa 37,7 Millionen Euro erhöht. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den investiven Pool für Schultoilettensanierungen mit einer jährlichen Bereitstellung von fünf Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Schulhofsanierung Maria-Wächtler-Gymnasium, Rosastraße 75Zur Vorlage · 1045/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neugestaltung des Schulhofs am Maria-Wächtler-Gymnasium beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht den Baubeginn für das Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 1.875.000 Euro vor und beantragt die Beauftragung der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Umsetzung der Maßnahme.
Auf dem Gelände des Gymnasiums finden derzeit bereits mehrere Baumaßnahmen statt, darunter der Neubau einer Doppelturnhalle zur Erweiterung des Helmholtz-Gymnasiums sowie die Sanierung der Schultoiletten und der innenliegenden Turnhalle. Durch die laufenden Arbeiten und die damit verbundene Baustellenlogistik wurden die Außenanlagen beeinträchtigt. Eine Neugestaltung soll nun ein einheitliches Gestaltungsbild herstellen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Der Entwurf umfasst die Verringerung der Bodenversiegelung durch zusätzliche Grünflächen sowie die Verwendung von drainagefähigem Betonpflaster auf befestigten Flächen. Geplant sind zudem ein neuer Handball- und Basketballplatz mit Kunststoffbelag, Tischtennisplatten und eine Calisthenics-Anlage. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Sitzmöglichkeiten und überdachte Bereiche für die Cafeteria. Die Finanzierung der Kosten soll durch Mittelumschichtungen im Jahr 2024 sowie durch die Anmeldung zum Haushalt 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Peter-Ustinov-Schule, Auf der Reihe 106 hier: Errichtung einer Stahlaußentreppe und Abtrennung des zentralen TreppenhausesZur Vorlage · 1017/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Peter-Ustinov-Schule in Essen soll die bauliche Sicherheit durch die Errichtung einer Stahlaußentreppe und die Abtrennung des zentralen Treppenhauses verbessert werden. Hintergrund ist eine Brandschau vom 9. November 20lag, bei der das Fehlen eines vorgeschriebenen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Da die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, was deren Kapazitäten überschreiten kann, besteht Handlungsbedarf.
Die geplante Maßnahme umfasst den Bau einer Stahlfluchttreppe an der linken Gebäudeseite sowie den Einbau von Rauchschutzelementen aus Metall und Glas zur Abtrennung des zentralen Treppenhauses. Bis zur vollständigen Fertigstellung der baulichen Maßnahmen ist die Personenrettung durch Brandwachen sichergestellt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 458.000 Euro. Während für Planungsleistungen bereits 20.000 Euro bereitgestellt wurden, sollen die verbleibenden 438.000 Euro im Jahr 2024 durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen finanziert werden. Der Ausschuss für Bildung, Schule und Wissenschaft empfiehlt die Umsetzung des Vorhabens, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über den Baubeginn entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Gesamtschule Borbeck, Hansemannstraße 15 hier: Errichtung zweier StahlaußentreppenZur Vorlage · 1073/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Gesamtschule Borbeck in der Hansemannstraße sollen zwei Stahlaußentreppen errichtet werden. Hintergrund ist eine Prüfung vom November 2020, bei der das Fehlen eines zweiten baulichen Rettungsweges festgestellt wurde. Zur Sicherstellung der Personenrettung sind die Errichtung von zwei Stahlfluchttreppen an den Gebäudeteilen B und D vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der permanenten Konstruktion wird die Sicherheit durch Interimsgerüsttreppen gewährleistet.
Der Baubeginn ist für die Zeit nach den Sommerferien 2024 geplant, wobei die Maßnahme voraussichtlich bis Februar 2025 abgeschlossen sein soll. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 402.000 Euro. Während für Planungsleistungen bereits rund 36.000 Euro bereitgestellt wurden, sollen die weiteren 366.000 Euro im Jahr 2024 durch eine Mittelumschichtung aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterungen finanziert werden. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.AZukunft Welterbe Zollverein - rein ins QuartierZur Vorlage · 1040/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die RWTH Aachen University, vertreten durch das Institut für Städtebau und Europäische Urbanistik unter Leitung von Prof. Reicher, mit dem studentischen Projekt „Zukunft Welterbe Zollverein – rein ins Quartier!“ beauftragen. Ziel des Vorhabens ist es, die Verknüpfung zwischen dem UNESCO-Welterbe Zollverein und den angrenzenden Stadtteilen Stoppenberg, Schonnebeck und Katernberg im Stadtbezirk VI zu stärken. Dabei sollen soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Parameter so entwickelt werden, dass das Welterbe eine höhere Relevanz für die lokale Bevölkerung erhält und gleichzeitig die Quartiere Funktionen wie Wohnraum oder Freizeitangebote für Besucher übernehmen können.
Das Projekt ist auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt und nutzt ein „Reallabor“, um durch wissenschaftliche Untersuchungen und studentische Beteiligung Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Stiftung Zollverein, der RAG-Stiftung sowie den Wohnungsunternehmen Vonovia SE, Vivawest GmbH und Allbau GmbH.
Der Projektstart ist für den 1. Oktober 2024 geplant. Für das Jahr 2024 sind 49.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt Essen vorgesehen, wobei die Vonovia SE Sachmittel in Höhe von 15.000 Euro sowie die Unterbringung der Studierenden übernimmt. Die Finanzierung für die Folgejahre 2025 bis 2027 in Höhe von jeweils 98.000 Euro soll durch haushaltsneutrale Umschichtungen im Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Anträge und Anfragen
- 21.1Wohnmobilstellplätze auf dem Zollverein-GeländeZur Vorlage · 1146/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag auf die Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur im Umfeld des UNESCO-Welterbes Zollverein gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Mittel aus dem Haushalt 2025 sowie durch Maßnahmen der EMG sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.
Nach Ansicht der Fraktion soll die Förderung des Wohnmobiltourismus zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen, indem Besucher zum Umsatz in lokalen Geschäften und Gastronomiebetrieben anregen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Nutzung der Einnahmen aus der Stellplatzvermietung zur Entfernung von Graffitis im Umfeld des Welterbes, um das Erscheinungsbild der direkten Zuwegung zu verbessern.
Der Antrag durchläuft den Beratungsprozess in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus, für Verkehr und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — eingebracht
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: eingebracht - 22.Verschiedenes
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 25.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BedingradeErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.Grundstücksangelegenheiten in Essen-GerschedeErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines städtischen Grundstücks in Essen-Steele/KrayErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.Grundstücksangelegenheiten in Essen-StadtwaldErgebnis: einstimmig empfohlen
- 29.Grundstücksangelegenheit in Essen-NordviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 30.Anträge und Anfragen
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Pressemitteilung