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Vorlage

Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen

0983/2024/7 19.09.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen bereitet ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) vor. Gegenstand des Verfahrens ist das Gebiet „59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf. Die Änderung betrifft eine rund 1,5 Hektar große Fläche, die das ehemalige Gelände des Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude an der Holteyer Straße umfasst.

Derzeit ist dieser Bereich im GFNP als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein in Planung befindliches Wasserschutzgebiet eingetragen. Das Vorhaben zielt darauf ab, die brachliegende Fläche für eine künftige Wohnbebauung umzunutzen. Die Bezirksvertretung VIII hat gegenüber diesem Aufstellungsbeschluss keine Bedenken geäußert.

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens sieht für das dritte Quartal 2024 ein landesplanerisches Anpassungsverfahren vor. Im vierten Quartal 2024 ist die Durchführung des Scopings geplant, um den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Da es sich um eine Änderung des GFNP handelt, ist für einen abschließenden Feststellungsbeschluss die Zustimmung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen notwendig. Nach dem Planbeschluss muss die Änderung zudem durch das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt werden.

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