Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.02.01 „Leistungen nach dem SGB II kommunalfinanziert"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 6,52 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des JobCenters Essen betrifft die Produktgruppe für kommunal finanzierte Leistungen nach dem SGB II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für diesen Beschluss ausgesprochen.
Ein gesamter Mittelmehrbedarf von 22 Millionen Euro wird für das Jahr 2024 prognostiziert. Dieser ergibt sich aus einer steigenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, die von geplant 42.400 auf voraussichtlich 43.500 Personen ansteigt, darunter auch ein Zuwachs bei ukrainischen Geflüchteten. Zudem führt eine Anpassung der Mietobergrenzen zum 1. September 2024 zu einem durchschnittlichen Anstieg der monatlichen Kosten um etwa 56,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Weitere Faktoren sind die verlängerten Karenzzeiten durch das Bürgergeldgesetz sowie gestiegene Kosten für Energie und Erstausstattungen. Der prognostizierte Kostensatz pro Bedarfsgemeinschaft steigt dadurch von 6.453 Euro auf rund 6.795 Euro.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Ein Teil der Kosten ist über Bundeserstattungen abgedeckt, wobei ein Betrag von etwa 13,46 Millionen Euro bereits durch den Kämmerer bereitgestellt wurde. Weitere 2,02 Millionen Euro werden aus zweckgebundenen Mitteln des Vorjahres zur Krisenbewältigung Ukraine gedeckt. Die verbleibenden 6,52 Millionen Euro sollen voraussichtlich aus Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz resultieren. Sollte die Weiterleitung der Bundesmittel nicht in voller Höhe erfolgen, wird die Differenz im Rahmen des Jahresgesamtabschlusses ausgeglichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2024mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024einstimmig empfohlen
- 17.09.2024einstimmig empfohlen
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