Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 20.06.2024
- 2.Ergebnisse der Evaluation der sozialräumlichen Beratungsangebote für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0914/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Ergebnisse einer Evaluation der sozialräumlichen Beratungsangebote für Neuzugewanderte zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung der bestehenden Beratungsstrukturen wurde durch das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt.
Im Jahr 2017 wurden im Rahmen eines Strategiekonzepts zur Integration von Flüchtlingen insgesamt 35 zusätzliche Beratungsstellen geschaffen, um eine sozialraumorientierte Unterstützung zu ermöglichen. Mit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 wurde das Angebot auf 30 Stellen reduziert und inhaltlich auf Neuzugewanderte neu ausgerichtet.
Auf Grundlage des vorliegenden Berichts wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der sozialräumlichen Beratungsangebote zu entwickeln. Dabei sollen die Ergebnisse sowie die enthaltenen Handlungsempfehlungen zunächst verwaltungsintern bewertet werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Angebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden. Die weitere Vorgehensweise sowie die entsprechende zeitliche Planung sollen den politischen Gremien nach der Sommerpause vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Zeitplanung zur Weiterentwicklung sozialräumlicher BeratungZur Vorlage · 1109/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Zeitplanung zur Weiterentwicklung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte. Die Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht vor, die Finanzierung der Stellen bei der cse gGmbH und dem Diakoniewerk Essen aus dem Integrationsbudget bis zum Ende des Jahres 2026 sicherzustellen. Damit soll die Übergangsphase während eines zweijährigen Konzeptentwicklungsprozesses finanziert werden.
Grundlage für diesen Prozess ist ein Evaluationsbericht des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum, der im Juni 2024 vorgestellt wurde. Die Verwaltung beabsichtigt, bis Ende 2026 gemeinsam mit beteiligten Verbänden ein neues Konzept zu entwickeln. Dabei sollen bestehende Beratungsangebote in der Migrations- und Fluchtberatung einbezogen werden, um Bedarfslücken festzustellen und die systematische Vernetzung zu verbessern.
Die Umsetzung der Weiterentwicklung soll bereits während der Erstellungsphase des neuen Konzepts schrittweise erfolgen. Über die Ergebnisse des Prozesses wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat berichtet. Die Finanzierung umfasst 30 Beratungsstellen sowie zwei Leitungsstellen, wobei die Kosten über das Integrationsbudget abgewickelt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.aFachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - 1. Halbjahresbericht 2024Zur Vorlage · 1339/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38 der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1339/2024/3 den ersten Halbjahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die Schwerpunkte der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde sowie der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten im vergangenen Halbjahr.
Der Bericht behandelt die Umsetzung der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die daraus resultierenden Aufgabenbereiche. Zudem werden die Entwicklungen bei den Flüchtlingszahlen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Zentralen Ausländerbehörde thematisiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Situation der zentralen Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf erläutert, die in den Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde fallen.
Darüber hinaus gibt das Dokument den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungskonzept DS 1566/2022/3 wieder. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1061/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) in Essen informiert über die aktuelle Entwicklung sowie die gesetzliche Lage mit Stand zum 18. Juli 2024. Seit dem 1. September 2022 wurden 480 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorläufig in Obhut genommen, wovon 183 Personen in Essen verblieben sind. Die Anzahl der Personen unter jugendhilferechtlicher Betreuung stieg von 227 zu Beginn des Jahres 2023 auf 344 an. Im Bereich der Alterseinschätzungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 zwölf medizinische Untersuchungen durchgeführt. Zur Bewältigung der Situation wurden seit September 2022 insgesamt 138 neue Plätze in der Jugendhilfe geschaffen.
Die Fachgruppe UmF verzeichnet ein erhöhtes Arbeitsaufkommen, was durch eine Organisationsuntersuchung der Abteilung der Sozialen Dienste bestätigt wurde. Als Reaktion darauf wurde die Einrichtung von drei zusätzlichen Personalstellen beschlossen, wobei zwei Stellen bereits besetzt sind und eine weitere Stelle zum Oktober 2024 besetzt werden soll. Eine weitere Prüfung des Personalbedarfs erfolgt im Rahmen der fortlaufenden Personalbemessung. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Ausschuss für Soziale Angelegenheiten sowie den Integrationsrat. Ab dem Jahr 2025 ist eine jährliche Berichterstattung im Februar vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Vorstellung der digitalen Kartenanwendung "Kühlorte in Essen"Zur Vorlage · 1148/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die digitale Kartenanwendung „Kühlorte in Essen“ veröffentlicht, um als Maßnahme des Integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts vor Hitzeperioden zu schützen. Die Entwicklung geht auf eine Eingabe der Bürgerinitiative „Essener Bündnis Grüne Lungen“ aus dem Jahr 2023 zurück. Ziel der Anwendung ist es, die Bevölkerung über verfügbare kühle Rückzugsorte im Stadtgebiet zu informieren.
Die Umsetzung erfolgte durch eine Zusammenarbeit des Umweltamtes und des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster. Die interaktive Karte umfasst zum Start über 500 eingetragene Orte, darunter Parkanlagen, Bibliotheken, Museen sowie schattige Plätze und Spielplätze. Ein wesentliches Merkmal der Anwendung ist die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung: Einwohnerinnen und Einwohner können eigenständig neue Kühlorte vorschlagen, deren Einträge nach einer Prüfung durch die Verwaltung veröffentlicht werden. Erste Ergänzungen aus der Bevölkerung sind bereits eingegangen.
Um die Bekanntheit der Anwendung zu steigern, plant das Umweltamt Präsenzen auf verschiedenen Veranstaltungen, wie etwa dem Gutes Klima Festival oder dem Tag der älteren Generationen. Die Karte soll zudem den Wert städtischer Grün- und Wasserflächen verdeutlichen. Den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Vorlage zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Neufassung der Satzung für den Seniorenrat der Stadt EssenZur Vorlage · 0933/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Neufassung der Satzung für den Seniorenrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlage der Überarbeitung ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 29. November 2023, der auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE und FDP beruhte. Ziel der Anpassung ist es, dem Seniorenrat ein eigenes Empfehlungs- und Anregungsrecht einzuräumen, analog zur bestehenden Satzung des Inklusionsbeirats.
Im Rahmen der redaktionellen und inhaltlichen Überarbeitung wurden neben der Einführung des neuen Anregungsrechts auch weitere Bestimmungen aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Rechte des Seniorenrates sowie die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder. Zudem wurden die Regelungen zu Sitzungen, der Einberufung sowie die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit und zu Abstimmungsverfahren neu formuliert. Die Neufassung der Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt, ergänzt durch eine Synopse, welche die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung darstellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor der Rat der Stadt Essen über die Inkraftsetzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2024 · Seniorenrat (28. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.07.2024 · Seniorenrat (27. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Neufassung der Satzung für den Seniorenrat der Stadt EssenZur Vorlage · 0933/2024/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Satzung des Seniorenrates zur Beschlussfassung vor. Die vorliegende Ergänzungsvorlage umfasst sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Anpassungen der bestehenden Regelungen.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden technische Korrekturen vorgenommen, wie die Bereinigung eines Verweises in § 8 sowie die Streichung eines Satzes in § 3. Inhaltlich wird die Satzung um ein eigenes Empfehlungs- und Anregungsrecht ergänzt, das analog zur Satzung des Inklusionsbeirats gestaltet ist. Dieser Schritt folgt einem Beschluss des Rates vom November 2023, der auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE und FDP basierte.
Zudem wurden die Rechte des Seniorenrates, die Pflichten seiner Mitglieder sowie die Regelungen zu Sitzungen, zur Beschlussfähigkeit und zu Abstimmungen neu formuliert. Die Neufassung trägt zudem der Umbenennung des ehemaligen Seniorenbeirates in Seniorenrat im Jahr 2022 Rechnung. Der Vorgang durchläuft die Beratungsphasen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2024 · Seniorenrat (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit folgenden Änderungen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Berichterstattung 24. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 15.02.2024Zur Vorlage · 0967/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 24. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege informiert verschiedene Gremien in Essen, darunter den Seniorenrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ein Schwerpunkt der Konferenz war ein Fachvortrag zu den gesundheitlichen Folgen von Einsamkeit. Dabei wurde dargelegt, dass sich das Thema seit der Pandemie verstärkt hat und verschiedene Altersgruppen betrifft. Einsamkeit wird als chronischer Stress beschrieben, der körperliche und seelische Erkrankungen wie Demenz oder ein geschwächtes Immunsystem begünstigen kann.
Ein weiterer Themenschwerpunkt war die Reform des Betreuungsrechts. Die Abteilungsleitung der Betreuungsstelle im Gesundheitsamt berichtete über die Auswirkungen seit Januar 2023, unter anderem über den erhöhten Personalbedarf sowie neue Aufgaben wie die Betreuerregistrierung und die Erstellung von Sozialberichten. Im Fokus stehen dabei verstärkt die Wünsche der Betroffenen.
Zudem wurde der Sachstand des Gesundheitszentrums St. Vincenz erläutert. Mit dem Start des Innovationsprojekts StatAMed im April 2024 wird eine kurzstationäre allgemeinmedizinische Versorgung angestrebt. Für den Standort sind zudem ein Neubau mit 25 stationären Plätzen sowie die Besetzung ärztlicher Führungspositionen geplant. Ergänzend wurde das Bauvorhaben der Contilia Pflege und Betreuung GmbH für eine neue Kurzzeitpflege mit 11 Plätzen in der Schönebecker Straße thematisiert, welches von der Verwaltung auf Basis der Sozialplanung befürwortet wird.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2024 · Inklusionsbeirat (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2024 · Seniorenrat (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener BürgernZur Vorlage · 1029/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit dem Jahresabschluss 2023 der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Die vorliegende Vorlage sieht die förmliche Feststellung des Abschlusses für das Jahr 2023 vor. Im vergangenen Geschäftsjahr beliefen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 2.151,92 Euro. Die Ausgaben setzten sich unter anderem aus Depotgebühren, Grabpflege sowie einer Mittelweiterleitung in Höhe von 800 Euro an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Nach Abzug der Kosten und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 694,46 Euro für das Jahr 2024.
Zudem wird beantragt, im laufenden Geschäftsjahr 2024 ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Die geplanten Erträge für 2024 belaufen sich auf 1.200 Euro. Die Zuführung zur Kapitalverstärkung soll dabei, entsprechend den Vorgaben der Abgabenordnung, auf den Höchstbetrag von einem Drittel des Überschusses begrenzt werden, was einem Betrag von 400 Euro entspricht. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung am 17. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Verwendung der Stiftungsmittel der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 1094/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät in seiner Sitzung am 17. September 2024 über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Zentrum der Vorlage 1094/2024/5 steht die Entscheidung über Zuschüsse für das zweite Halbjahr 2024.
Auf Grundlage der Satzung der Stiftung, welche dem Ausschuss die Entscheidungsgewalt über die Mittelverwendung überträgt, liegen Anträge von zwei Einrichtungen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von 6.000 Euro vor, die als Zuschüsse an die betreffenden Einrichtungen ausgezahlt werden sollen. Die Details zu den einzelnen Projekten sowie die entsprechenden Förderhöhen sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Die Mittel der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zuzuordnen. Der Antrag wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen vorbereitet. Die Finanzierung der geplanten Zuschüsse erfolgt über die entsprechende Finanzposition im Haushalt.
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- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 1204/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Zentrum der Vorlage steht die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung in diesem Zeitraum.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden an drei Antragstellende insgesamt 985 Euro ausgezahlt. Dabei erhielt eine Person eine Beihilfe in Höhe von 685 Euro, während zwei weitere Personen jeweils 150 Euro als Ergänzung zu Leistungen des Jobcenters für die Geburt ihres ersten Kindes erhielten. Ein Antrag wurde aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt. Unter Berücksichtigung von Depotkosten in Höhe von 10,72 Euro beliefen sich die Gesamtausgaben der Stiftung im Jahr 2023 auf insgesamt 995,72 Euro.
Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2024 der Kapitalrücklage zuzuführen. Die Erträge für das Jahr 2024 werden auf etwa 10.200 Euro geschätzt, woraus sich ein Betrag von circa 3.400 Euro zur Kapitalverstärkung ergeben würde.
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- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Von COVID-19 lernen: Entwicklung eines Pandemieplans für die Stadt EssenZur Vorlage · 1296/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt arbeitet an der Entwicklung eines Pandemieplans für die Stadt Essen, der auf den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie basiert. Ein im Gesundheitsamt etablierter Pandemiestab entwickelt hierfür einen modularen Kernplan, den sogenannten K-Plan, dessen Fertigstellung bis Ende 2024 vorgesehen ist. Dieser soll im Anschluss durch einen umfassenden Pandemieplan, den P-Plan, ergänzt werden, dessen Erweiterung bis zum Ende des dritten Quartals 2025 geplant ist. Der P-Plan soll künftig als Grundgerüst für einen dauerhaften Prozess aus Aktualisierung, Evaluation und Übung dienen.
In den Entwicklungsprozess wurden bereits rund 800 Mitarbeitende des Lagezentrums der unteren Gesundheitsbehörde einbezogen. Aktuell findet eine Einbindung von 17 Krankenhäusern und etwa 100 Seniorenpflegeeinrichtungen statt. Ab dem Sommer 2024 werden zudem rund 470 Schulen und Kitas in den Prozess einbezogen, ergänzt durch Gespräche mit Leitungspersonen. Der Plan berücksichtigt verschiedene Erregerszenarien wie SARS, MERS oder Ebola sowie Themen wie Digitalisierung und Impfstrategien. Die Weiterentwicklung des Plans zum P-Plan umfasst zudem die Integration von Kommunikationskonzepten. Im Oktober 2024 ist eine Präsentation der Maßnahmen durch das Deutsche Institut für Urbanistik vorgesehen. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Berichterstattung zur 74. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 12. Juni 2024Zur Vorlage · 1055/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 74. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 12. Juni 2024 wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat sowie dem Inklusionsbeirat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein Schwerpunkt der Konferenz liegt auf der Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz der Essener Bevölkerung, um die Suche und Bewertung von medizinischen Informationen im Internet zu unterstützen. Hierzu wird die Geschäftsstelle mit der AOK zusammenarbeiten.
Ein weiteres Thema ist die psychosoziale Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund. Auf Basis des im Oktober 2023 durch Beritan Aydemir, Nicole Ginter und Justine Krause initiierten Netzwerks wurde beschlossen, dieses in einen KGK-Arbeitskreis unter dem Schwerpunkt „Migration und Gesundheit“ zu überführen, um Zugangsbarrieren abzubauen. Zudem wurden Maßnahmen zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ besprochen, die auf die Sensibilisierung medizinischen Fachpersonals abzielen.
Der Bericht umfasst zudem Informationen zur lokalen Adaption der Kampagne „DeutschlandErkenntSepsis“ sowie aktuelle Entwicklungen aus verschiedenen Arbeitsgruppen. Dazu gehören Aufklärungsarbeit zu Wochenbettdepression, die Neuauflage des Essener Palliativ-Ausweises und Initiativen zur Zahngesundheit bei Senioren und Kindern. Im Bereich der interkulturellen Gesundheitslotsen ist zudem eine Sonderschulung zum Thema Organspende durch Dr. Yildiz sowie eine Kooperation mit den Gesundheitskiosken vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1008/2024/5 · Vorlage
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Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.680.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“ beantragt. Der Mehrbedarf resultiert aus gestiegenen Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Diese Leistungen werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und umfassen unter anderem Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung sowie die Mittagsverpflegung.
Die Zunahme der Ausgaben wird auf eine Erweiterung des Berechtigungskreises durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zurückgeführt. Zudem ist seit dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen ein Anstieg bei den Anträgen für Lernförderung, Schulbedarf und Schulausflüge zu verzeichnen. Während die Fallzahlen bei der Mittagsverpflegung leicht rückläufig sind, führen gestiegene Preise in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch zwei Quellen erfolgen: 1,58 Millionen Euro werden aus der Bundeserstattung für Leistungen zur Unterkunft nach dem SGB II gedeckt. Die restlichen 1,1 Millionen Euro sollen aus Überschüssen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Bereitstellung der Mittel zustimmen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1211/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9,18 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen betrifft die Produktgruppe „Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“. Nach den aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich 51,82 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 9,18 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Planwert von 42,64 Millionen Euro entspricht.
Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen sowie steigende Kosten für Pflegeleistungen angeführt. Hierzu zählen insbesondere höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Pflegeeinrichtungen sowie allgemeine Preissteigerungen und Anpassungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Änderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung und Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zu einer Zunahme teurerer Leistungsfälle im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege.
Die Deckung des Mehraufwandes soll über zwei Quellen erfolgen. Ein Betrag von 5,18 Millionen Euro wird aus Minderbedarfen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt, da die Zahl der Leistungsberechtigten geringer ausfällt als für das Jahr 2024 geplant. Die verbleibenden 4 Millionen Euro werden durch Mehrerträge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.aÜberplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.06.01 "Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW"Zur Vorlage · 1232/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird in der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beantragt. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen geht davon aus, dass die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich auf 35,4 Millionen Euro ansteigen werden, was einer Überschreitung des geplanten Ansatzes um 1,9 Millionen Euro entspricht.
Der Schwerpunkt des prognostizierten Mehrbedarfs liegt im Bereich des Pflegewohngeldes. Während die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt leicht ansteigt, erhöhen sich die durchschnittlichen Kosten pro Person voraussichtlich von den geplanten 676 Euro auf etwa 754 Euro. Zudem wird ein Anstieg bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen um etwa 0,2 Millionen Euro über dem Planwert erwartet.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll innerhalb des Geschäftsbereichs Soziales und Wohnen erfolgen. Als Finanzierungsquellen werden Mehrerträge aus einer Zuweisung durch das Pauschalentlastungsgesetz sowie Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) angeführt. Die Bereitstellung der Leistungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Auszahlung unmittelbar bei Antragstellung erfolgt. Der Beschlussvorschlag wird nacheinander im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.bÜberplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.02.01 „Leistungen nach dem SGB II kommunalfinanziert"Zur Vorlage · 1280/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 6,52 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des JobCenters Essen betrifft die Produktgruppe für kommunal finanzierte Leistungen nach dem SGB II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für diesen Beschluss ausgesprochen.
Ein gesamter Mittelmehrbedarf von 22 Millionen Euro wird für das Jahr 2024 prognostiziert. Dieser ergibt sich aus einer steigenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, die von geplant 42.400 auf voraussichtlich 43.500 Personen ansteigt, darunter auch ein Zuwachs bei ukrainischen Geflüchteten. Zudem führt eine Anpassung der Mietobergrenzen zum 1. September 2024 zu einem durchschnittlichen Anstieg der monatlichen Kosten um etwa 56,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Weitere Faktoren sind die verlängerten Karenzzeiten durch das Bürgergeldgesetz sowie gestiegene Kosten für Energie und Erstausstattungen. Der prognostizierte Kostensatz pro Bedarfsgemeinschaft steigt dadurch von 6.453 Euro auf rund 6.795 Euro.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Ein Teil der Kosten ist über Bundeserstattungen abgedeckt, wobei ein Betrag von etwa 13,46 Millionen Euro bereits durch den Kämmerer bereitgestellt wurde. Weitere 2,02 Millionen Euro werden aus zweckgebundenen Mitteln des Vorjahres zur Krisenbewältigung Ukraine gedeckt. Die verbleibenden 6,52 Millionen Euro sollen voraussichtlich aus Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz resultieren. Sollte die Weiterleitung der Bundesmittel nicht in voller Höhe erfolgen, wird die Differenz im Rahmen des Jahresgesamtabschlusses ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2024Zur Vorlage · 1022/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter für das zweite Quartal 2024 legt die Entwicklung der SGB II-Leistungen sowie die Arbeitsmarktintegration dar. Im Juni 2024 wurden 6.191 Personen in 3.221 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 23,0 Millionen Euro, wovon etwa 13,0 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden. Die Integrationsquote liegt mit 19,6 % über dem Vorjahreswert. Im Bereich des Teilhabechancengesetzes besteht ein Bestand von 457 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II sowie 19 Neufälle nach § 16e SGB II. Der Bericht thematisiert zudem den Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab dem 1. August 2024 sowie eine Zuständigkeitsverlagerung ab dem 1. Januar 2025.
Die strategische Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik der Stadt Essen zielt auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur und die Ausweitung der Vor-Ort-Präsenz in Sozialräumen ab. Geplant sind die Akquisition von Ausbildungsstellen sowie Maßnahmen zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher. Die Integration in den Arbeitsmarkt soll durch coachingorientierte Ansätze und die Verzahnung von Bewerber- und Arbeitgebervermittlung beschleunigt werden. Ein zentrales Ziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte umfassen die Integration von Asylbewerberinnen und -bewerbern über den Integration Point, die Aktivierung Alleinerziehender mit Kindern unter drei Jahren sowie Gesundheitsprävention und das Bundesprojekt „rehapro“. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.aControllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1207/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Controllingbericht für das Jahr 2023 zur Kenntnahme vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung wesentlicher Produktgruppen, darunter die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Berichtszeitraum verzeichneten die Empfängerzahlen in Bereichen wie der stationären Pflege, der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung Zuwächse. Im Gegensatz dazu sank der Anteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auf finanzieller Ebene schloss der Fachbereich mit einem Fehlbetrag von 165,2 Millionen Euro ab, was einer Reduzierung des geplanten Fehlbetrags von 173,7 Millionen Euro um etwa 8,4 Millionen Euro entspricht. Für die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge wurden Aufwendungen in Höhe von 23,1 Millionen Euro getätigt, während Erträge von 27,7 Millionen Euro verzeichnet wurden. Zusätzlich flossen Mittel aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus dem Sondervermögen in den Haushalt.
Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 bewertet die Auswirkungen des Berichts auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.bEinrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie aufgrund der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 1297/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) plant die Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie, um die Wirtschaftsentwicklung und Innovationskraft migrantischer Unternehmen in der Stadt zu fördern. Das Projekt ist für den Zeitraum vom Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angelegt. Die Umsetzung konzentriert sich auf die Stadtbezirke I, III, V, VI und VII. Die Beratungsangebote sollen Schwerpunkte wie Gründungsunterstützung, Fördermittelberatung und die Förderung der Ausbildungsfähigkeit umfassen. Zudem sollen bürokratische Prozesse vereinfacht und durch mehrsprachige Angebote Sprachbarrieren abgebaut werden.
Der Personalbedarf für das Vorhaben beläuft sich auf insgesamt sechs Vollzeitäquivalente. Davon entfallen drei Stellen auf die EWG, zwei Stellen auf das Kommunale Integrationszentrum Essen und eine Stelle auf das JobCenter Essen. Die Gesamtkosten für die dreijährige Laufzeit sind mit 1.377.407,38 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsbudgets der beteiligten Fachbereiche sowie über Mittel der EWG.
Neben der personellen Ausstattung sind Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit, die Evaluation sowie für internationale Projekte vorgesehen. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen jährlich in den Fachausschüssen wissenschaftlich evaluiert werden. Die EWG wird beauftragt, die begleitende Evaluation vor Projektstart auszuschreiben. Grundlage für die Konzeptionierung ist ein Ratsbeschluss vom 26. Juni 2024. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung wirtschaftlicher Potenziale von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 18.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2023Zur Vorlage · 0478/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen dokumentiert die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) für das Jahr 2023. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 21.766.417 EUR, was einer Steigerung von 27,27 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während die Anzahl der Antragseingänge insgesamt um 1,85 % stieg, verzeichnete der Bereich WoGG/BKGG einen Zuwachs der Anträge um 18,71 %. Im Rechtskreis SGB II wurden 44.284 Anträge gestellt und 17.736.878 EUR ausgezahlt. Die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe erhöhten sich im SGB II um 15,31 % und im Bereich BKGG um 42,13 %. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Anträge für Klassenfahrten von 15.549 im Jahr 2022 auf 14.515 im Jahr 2023.
Die Mittagsverpflegung stellt mit 8.654.048 EUR den größten Ausgabenposten innerhalb des BuT-Bereichs dar. Ein Vergleich der ersten beiden Quartale der Jahre 2023 und 2024 zeigt für den Bereich SGB II eine Steigerung der Bruttoausgaben um rund 879.241 EUR (+9,61 %). Als Ursache für die zunehmende Inanspruchnahme wird die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 angeführt. Die genauen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2024 sind aufgrund längerer Bearbeitungszeiten noch nicht vollständig absehbar. Die Verwaltung geht weiterhin von einer auskömmlichen Erstattung der Leistungen für die Stadt Essen aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Bericht aus der Sitzung des Unterausschusses Soziales vom 03.09.2024
- 20.Beschlusskontrolle
- 21.Anträge
- 21.1Aufenthalts- / Schutzstatus syrischer Flüchtlinge hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 26.08.2024Zur Vorlage · 1286/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Prüfung des Aufenthalts- und Schutzstatus syrischer Geflüchteter in Essen zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu untersuchen, ob sich unter den in Essen lebenden Personen aus Syrien Personen befinden, denen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz zusteht.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft an syrische Staatsangehörige in Essen aufgrund des Wegfalls des Schutzstatus ausgesetzt oder versagt werden kann. Der Antrag bezieht sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli 2024, mit dem die generelle Flüchtlingseigenschaft sowie Gründe für einen subsidiären Schutz von Syrern in Abrede gestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen gegen die Stimme der AfD-Fraktion
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen gegen die Stimme der AfD-Fraktion - 22.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil