Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.680.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“ beantragt. Der Mehrbedarf resultiert aus gestiegenen Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Diese Leistungen werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und umfassen unter anderem Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung sowie die Mittagsverpflegung.
Die Zunahme der Ausgaben wird auf eine Erweiterung des Berechtigungskreises durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zurückgeführt. Zudem ist seit dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen ein Anstieg bei den Anträgen für Lernförderung, Schulbedarf und Schulausflüge zu verzeichnen. Während die Fallzahlen bei der Mittagsverpflegung leicht rückläufig sind, führen gestiegene Preise in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch zwei Quellen erfolgen: 1,58 Millionen Euro werden aus der Bundeserstattung für Leistungen zur Unterkunft nach dem SGB II gedeckt. Die restlichen 1,1 Millionen Euro sollen aus Überschüssen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Bereitstellung der Mittel zustimmen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024Kenntnis genommen
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 21.08.2024einstimmig empfohlen