Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2025Zur Vorlage · 0962/2024/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht die Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2025 vor. Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien sowie die im September 2025 stattfindende Kommunalwahl berücksichtigt.
Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet und die neue Periode am 1. November 2025 beginnt, ist für den 4. November 2025 eine konstituierende Sitzung des Rates vorgesehen. In dieser Sitzung sollen unter anderem die Anzahl und Wahl der Bürgermeister sowie die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der Ausschüsse festgelegt werden. Die personelle Besetzung der Ausschüsse ist für den 19. November 2025 geplant.
Der vorgeschlagene Sitzungsplan sieht für den Haupt- und Finanzausschuss Termine in den Monaten Februar, April, Mai, Juni, September und Dezember vor. Für den Rat der Stadt sind Sitzungen in den Monaten Februar, April, Juni, Juli, September, November und Dezember vorgesehen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme durch die entsprechenden Gremien bestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Bildung einer Gewinnrücklage für den BgA "MHKW-Drittumsätze"Zur Vorlage · 0990/2024/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage in Höhe von 72.399,74 Euro für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „MHKW-Drittumsätze“ zu bilden. Dieser Bereich ist dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung zugeordnet, wobei seine Ergebnisse in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließen.
Der BgA „MHKW-Drittumsätze“ vertrieb bis zum Jahr 2018 im Rahmen seines operativen Betriebs Verschauungsrechte am Müllheizkraftwerk (MHKW) Essen Karnap an andere Städte. Der operative Betrieb wurde nach diesem Zeitraum eingestellt, wobei der Bestand des BgA aufgrund eines laufenden Klageverfahrens weiterhin besteht. Die für das Jahr 2023 ausgewiesenen Gewinne resultieren aus Zinserträgen. Nach einem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens ist die Abwicklung des Unternehmens vorgesehen.
Die Bildung der Rücklage erfolgt mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn zu vermeiden. Gemäß den steuerlichen Vorschriften kann ein Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art der Gewinn- oder Zweckrücklage zugeführt werden. Ein entsprechender Beschluss durch die zuständigen Gremien ist laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums erforderlich und muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Quartalsbericht II/2024 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0994/2024/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 21. August 2024 mit dem zweiten Quartalsbericht 2024 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
Der Bericht umfasst die regelmäßige interne Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Er bietet einen Überblick über die Entwicklung der Schulden sowie über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten. Darüber hinaus enthält die Dokumentation Informationen zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter Vorgaben. Dabei wird dokumentiert, ob die in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte definierten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Bericht dient somit der laufenden Kontrolle des Kreditportfolios und der finanziellen Risiken der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2024 zum Prognosestichtag 30. Juni 2024Zur Vorlage · 1090/2024/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht I/2024 der Stadt Essen gibt eine Prognose über die Haushaltsentwicklung für das Jahr 2024 auf Basis des Buchungsstandes zum 30. Juni 2024 ab. Laut dem vorliegenden Bericht wird für das laufende Kalenderjahr ein Jahresfehlbetrag von rund 59,8 Millionen Euro prognostiziert.
Um die haushaltsrechtlichen Folgen einer möglichen bilanziellen Überschuldung gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abzuwenden, hat der Stadtkämmerer eine restriktive Haushaltsbewirtschaftungsverfügung erlassen. Diese Verfügung trägt das Datum vom 20. August 2024.
Der Bericht wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21. August 2024 sowie im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 28. August 2024 zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage wurde im Namen von Stadtdirektor Renzel erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aNeubau der Hauptfeuer- und Rettungswache - hier: Beauftragung des VorprojektesZur Vorlage · 0998/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung eines Vorprojektes zur Neuentwicklung der Hauptfeuer- und Rettungswache 1 an der Eisernen Hand beschließen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen, das Unternehmen GVE mit der Durchführung des Vorprojektes zu beauftragen, um die aktuelle Situation zu überprüfen und die Entwicklung eines sogenannten „Feuerwehrcampus“ vorzubereiten. Die Kosten für diese Planungsleistung belaufen sich auf rund 991.270 Euro.
Die bestehende Feuerwache entspricht nach Angaben der Feuerwehr nicht mehr den heutigen funktionalen Anforderungen. Durch steigende Einsatzzahlen, einen Zuwachs an Fahrzeugen und Personal sowie die Einführung neuer Ausbildungsgänge sind Kapazitätsengpässe in den Bereichen Büroarbeitsplätze, Fahrzeughallen, Umkleiden und Schulungsräume entstanden. Zudem erschweren bauliche Mängel und eine unzureichende technische Ausstattung, wie etwa fehlende Abgasabsauganlagen, den Betrieb. Da eine vollständige Sanierung der vorhandenen Bausubstanz als wirtschaftlich nicht zielführend eingestuft wurde, ist die Neuentwicklung des Geländes vorgesehen.
Das Vorprojekt umfasst die Festlegung von Zielen und Anforderungen sowie die Erstellung eines Testentwurfs zur Prüfung der technischen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Kompetenzzentrum für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Essen zu schaffen, das als Standort für Einsatzkräfte und Ehrenamtliche fungiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.bEinleitung des Vergabeverfahrens und Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0973/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Einleitung eines Vergabeverfahrens und die Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr Essen entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht ein Gesamtvolumen von rund 1,42 Millionen Euro vor, das über die nächsten drei Jahre verteilt werden soll. Die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung sowie für Haupt- und Finanzen werden hierzu Empfehlungen abgeben.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr. Da der vorherige Rahmenvertrag im Jahr 2019 auslief, wurden Bedarfe zuletzt durch Notkäufe gedeckt. Ziel der Neubeschaffung ist der Aufbau eines Bestands von insgesamt 7.860 Schläuchen verschiedener Typen. Dies umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge auch eine Reserve von 200 Prozent, um längere Ausfallzeiten bei der Schlauchwäsche sowie einen künftigen Anstieg des Fahrzeugbestands und Anforderungen für die überörtliche Hilfe zu berücksichtigen.
Die jährlichen Kosten belaufen sich in den Jahren 2025 bis 2027 auf etwa 473.500 Euro. Ab dem Jahr 2028 wird mit einem Rückgang der Aufwendungen auf rund 29.000 Euro pro Jahr gerechnet, da ab diesem Zeitpunkt nur noch Ersatzbeschaffungen für den laufenden Bedarf anfallen sollen. Die Finanzierung ist in der Haushaltsaufstellung 2025/2026 in der Produktgruppe Gefahrenabwehr vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.cJahresabschlüsse 2021 - 2023 des Gebührenhaushaltes des Essener RettungsdienstesZur Vorlage · 0719/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Jahresabschlüsse des Gebührenhaushaltes des Essener Rettungsdienstes für den Zeitraum von 2021 bis 2023 beschließen. Die Vorlage wird vor dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die finanziellen Ergebnisse der betrachteten Jahre weisen unterschiedliche Entwicklungen auf. Im Jahr 2021 wurde eine Kostenüberdeckung von rund 5,05 Millionen Euro verzeichnet. In den Jahren 2022 und 2023 kam es hingegen zu Kostenunterdeckungen. Während das Defizit im Jahr 2022 etwa 1,45 Millionen Euro betrug, wies der Abschluss für 2023 eine Unterdeckung von rund 14,01 Millionen Euro aus. Als Gründe für diese Entwicklung werden steigende Kosten sowie ein Rückgang der Benutzungsgebühren im Jahr 2023 angeführt.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt dabei nur die als ansatzfähig definierten Kosten. Ausgaben für die Versorgung von Pensionären, Werbung oder bestimmte organisatorische Untersuchungen sind gemäß den rechtlichen Vorgaben nicht in die Kalkulation einzubeziehen. Die festgestellten Über- und Unterdeckungen werden in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt. Zukünftig sollen die Jahresabschlüsse jährlich bis zum Ende des ersten Halbjahres dem Rat der Stadt Essen vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1008/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.680.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“ beantragt. Der Mehrbedarf resultiert aus gestiegenen Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Diese Leistungen werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und umfassen unter anderem Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung sowie die Mittagsverpflegung.
Die Zunahme der Ausgaben wird auf eine Erweiterung des Berechtigungskreises durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zurückgeführt. Zudem ist seit dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen ein Anstieg bei den Anträgen für Lernförderung, Schulbedarf und Schulausflüge zu verzeichnen. Während die Fallzahlen bei der Mittagsverpflegung leicht rückläufig sind, führen gestiegene Preise in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch zwei Quellen erfolgen: 1,58 Millionen Euro werden aus der Bundeserstattung für Leistungen zur Unterkunft nach dem SGB II gedeckt. Die restlichen 1,1 Millionen Euro sollen aus Überschüssen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Bereitstellung der Mittel zustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Beschleunigte Umrüstung von Straßenleuchten auf LED-TechnologieZur Vorlage · 1033/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die beschleunigte Umrüstung von etwa 14.000 Straßenleuchten auf LED-Technologie. Laut der Vorlage 1033/2024/6 sollen hierfür Umrüstmodule mit einer Zhaga-Schnittstelle verwendet werden, die für bestimmte Baureihen des Herstellers Trilux aus den Jahren 2000 bis 2014 geeignet sind. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 3,8 Millionen Euro brutto.
Durch den Einsatz der Module soll die durchschnittliche Anschlussleistung pro Leuchte von etwa 53 Watt auf rund 12 Watt gesenkt werden, was einer Energieeinsparung von durchschnittlich 41 Prozent entspricht. Bei einem angenommenen Strompreis von 31 Cent pro Kilowattstunde wird eine jährliche Einsparung der Stromkosten von etwa 600.000 Euro erwartet. Die Montage der Module soll durch die Mitarbeitenden des Amtes für Straßen und Verkehr erfolgen, wodurch externe Montagekosten entfallen.
Die Umrüstmodule ermöglichen zudem eine zukünftige Digitalisierung und Steuerung der Beleuchtungsanlagen über die integrierte Schnittstelle. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt an, die Umrüstung innerhalb von 1,5 Jahren nach der Beschlussfassung abzuschließen. Die Finanzierung der Anschaffungskosten ist als Ersatzbeschaffung im Rahmen des bestehenden Haushalts vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.aGrundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: Gewährung eines Investitionszuschusses zur Erneuerung der Flutlichtanlage im Stadion an der HafenstraßeZur Vorlage · 1156/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) einen Investitionszuschuss von bis zu 1,0 Millionen Euro für die Erneuerung der Flutlichtanlage im Stadion an der Hafenstraße zu gewähren. Hierfür sollen im Jahr 2024 außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.
Die Maßnahme wird vorgezogen, da durch das Verkaufsverbot konventioneller Leuchtmittel keine Ersatzteile wie Leuchtmittel oder Vorschaltgeräte mehr verfügbar sind. Obwohl die aktuelle Anlage noch funktionsfähig ist, könnte ein Ausfall einzelner Komponenten dazu führen, dass die Lichtstärke nicht mehr den Anforderungen für den Spielbetrieb in der 3. und 2. Liga sowie der Frauen-Bundesliga entspricht. Dies hätte Auswirkungen auf die Lizenzierung der Vereine Rot-Weiss Essen e.V. und SGS Essen. Die geplante Umrüstung auf LED-Technologie soll eine Helligkeit von 1.200 Lux gewährleisten.
Neben der Erhöhung der Energieeffizienz wird mit einer jährlichen CO2-Reduktion von etwa 10.450 Kilogramm gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Projekt „Neubau FF 10 Werden/Heidhausen“, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei diesem Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Eine Ausschreibung soll so erfolgen, dass der Umbau spätestens im Januar 2025 während des laufenden Spielbetriebs durchgeführt werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 0717/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“ beschließen. Das Vorhaben ist Teil einer infrastrukturellen Rahmenplanung im westlichen Bereich der Stadt, die durch die Schaffung eines neuen Stadtrings eine Entlastung der Hans-Böckler-Straße sowie eine Verbesserung der Verkehrssituation anstrebt. Im dritten Bauabschnitt zwischen der Frohnhauser Straße und der Hans-Böckler-Straße ist die Errichtung von insgesamt 61 Baumrigolen vorgesehen.
Um den Baumbestand vor Trockenschäden zu schützen, sieht das Projekt ein System aus Versickerungsmulden und Rückhalte-Rigolen vor. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird Regenwasser von der Fahrbahn sowie den Gehwegen in Grünstreifen geleitet. Über eine belebte Bodenzone gelangt das Wasser in unterirdische Speicherrigolen, um die Wasserversorgung der Bäume zu gewährleisten und bei Starkregen das Kanalsystem zu entlasten. Die Umsetzung ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1.380.000 Euro, worin Planungsleistungen in Höhe von 230.000 Euro enthalten sind. Ein entsprechender Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde gestellt. Eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der Kosten wird erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf etwa 276.000 Euro belaufen würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald"Zur Vorlage · 1037/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die außerplanmäßige Bereitstellung von 810.000 Euro für das Jahr 2024 beschließen. Die Mittel sind für die Durchführung und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald“ vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle von Nebenstraßen, bei der festgestellt wurde, dass die Asphaltfahrbahn in der Straße Düschenhofer Wald eine Erneuerung erfordert, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Da das Vorhaben im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Kosten aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 entfällt die direkte Beitragserhebung durch die Kommune, wobei die entsprechenden Einnahmeausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlungen oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Auf der Rötsch"Zur Vorlage · 1006/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Straße „Auf der Rötsch“ wird der Bau und Baubeginn einer neuen Beleuchtungsanlage beantragt. Die Maßnahme soll die bestehende Anlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) anpassen, da die derzeitige Ausstattung nicht den Anforderungen entspricht und weite Teile der Strecke unbeleuchtet sind. Ziel des Vorhabens ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 353.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel empfohlen. Die Finanzierung erfolgt aus den Projekten „Erneuerung Beleuchtung“ in Höhe von 228.000 Euro sowie „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ mit 125.000 Euro.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Überplanmäßige Mittelbereitstellung beim Projekt 5.600890-Pool-Topf investive KleinmaßnahmenZur Vorlage · 0870/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von einer Million Euro für das Projekt „Pool-Topf investive Kleinmaßnahmen“ entscheiden. Die Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht vor, die Mittel für das Projekt 5.600890 aufzustocken, um die Finanzierung einzelner Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro sicherzustellen. Dieser Pool ermöglicht eine schnelle Mittelbereitstellung ohne erneute politische Beschlussfassung für Vorhaben wie den Brandschutz an Schulen und Kindertagesstätten, die Installation technischer Anlagen oder die Neugestaltung von Außengeländen.
Nach aktuellem Stand beläuft sich das verbleibende Budget für das Jahr 2024 auf rund 208.000 Euro, was laut Prognose der Immobilienwirtschaft bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ist eine Mittelumschichtung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ (5.600226) stammen soll. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Pool-Topfes dienen der Verkehrssicherheit sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, etwa im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes oder der IT-Infrastruktur. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Bereitstellung der Mittel empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Vergabe nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Errichtung einer Grundschule im Großraum RüttenscheidErgebnis: Kenntnis genommen
- 15.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil