Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die außerplanmäßige Bereitstellung von 810.000 Euro für das Jahr 2024 beschließen. Die Mittel sind für die Durchführung und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald“ vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle von Nebenstraßen, bei der festgestellt wurde, dass die Asphaltfahrbahn in der Straße Düschenhofer Wald eine Erneuerung erfordert, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Da das Vorhaben im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Kosten aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 entfällt die direkte Beitragserhebung durch die Kommune, wobei die entsprechenden Einnahmeausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlungen oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 22.08.2024einstimmig beschlossen
- 21.08.2024einstimmig empfohlen