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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1272/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag sieht eine Änderung der personellen Zusammensetzung innerhalb des Gremiums vor. Konkret wird beantragt, das bisherige zweite stellvertretende Mitglied durch ein neues Mitglied zu ersetzen.
Der Vorgang ist im Rahmen der Tagesordnungspunkte für Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen vorgesehen. Die Entscheidung über diesen personellen Wechsel obliegt dem Rat der Stadt Essen, wobei die entsprechende Sitzung für den 28. August 2024 angesetzt wurde. Damit befasst sich das kommunale Entscheidungsgremium mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats im genannten Ausschuss, um die personelle Struktur innerhalb der Fraktionsbesetzung anzupassen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: RGE Servicegesellschaft Essen mbHZur Vorlage · 1111/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbH. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll eine personelle Änderung für den Zeitraum ab dem 1. September 2024 vorgenommen werden.
Die bisherige Vertretung, welche die Leitung des Büros des Oberbürgermeisters innehatte, wird zum 1. September 2024 als Alleingeschäftsführer der EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH sowie der RGE Servicegesellschaft Essen mbH bestellt. Infolgedessen schlägt der Oberbürgermeister vor, die neue Leitung des Büros des Oberbürgermeisters für den verbleibenden Zeitraum der Ratsperiode 2020 bis 2025 in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Der Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbH besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, von denen zehn durch den Rat der Stadt entsandt werden. Ein Mitglied des Gremiums ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2025Zur Vorlage · 0962/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht die Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2025 vor. Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien sowie die im September 2025 stattfindende Kommunalwahl berücksichtigt.
Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet und die neue Periode am 1. November 2025 beginnt, ist für den 4. November 2025 eine konstituierende Sitzung des Rates vorgesehen. In dieser Sitzung sollen unter anderem die Anzahl und Wahl der Bürgermeister sowie die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der Ausschüsse festgelegt werden. Die personelle Besetzung der Ausschüsse ist für den 19. November 2025 geplant.
Der vorgeschlagene Sitzungsplan sieht für den Haupt- und Finanzausschuss Termine in den Monaten Februar, April, Mai, Juni, September und Dezember vor. Für den Rat der Stadt sind Sitzungen in den Monaten Februar, April, Juni, Juli, September, November und Dezember vorgesehen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme durch die entsprechenden Gremien bestimmt.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 0780/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen plant die Entwicklung eines Gewerbegebietes am nordwestlichen Rand des Flughafenareals Essen/Mülheim. Aufgrund des Mangels an Gewerbeflächen in beiden Städten soll die sogenannte Variante 1 umgesetzt werden, die etwa 12 Hektar umfasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den städtebaulichen Entwurf so anzupassen, dass eine Vereinbarkeit der gewerblichen Nutzung mit dem laufenden Flugbetrieb gewährleistet ist. Die Alternative, Variante 2, welche die Aufgabe des Flugbetriebs und eine südliche Ausdehnung des Gewerbegebiets vorsah, wird nicht weiterverfolgt, da diese laut Verkehrsuntersuchung zu einer Überlastung der umliegenden Knotenpunkte führen würde.
Gleichzeitig bekennt sich der Rat zur unbefristeten Fortführung des Flugbetriebs über das Jahr 2034 hinaus und erkennt den Flughafen als wichtige Infrastruktur an. Damit werden die früheren Beschlüsse der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zur Aufgabe des Flughafens aufgehoben. Um Planungssicherheit für Investitionen in die Infrastruktur, wie etwa Reparaturen an Start- und Landebahnen oder Maßnahmen zum Brandschutz, zu schaffen, soll die Verwaltung die notwendigen Schritte in Abstimmung mit der Geschäftsführung der FEM GmbH darlegen. Die weiteren Planungen werden im interfraktionellen Arbeitskreis vorberaten, wobei auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in die Ratssitzung am 28.08.2024 geschoben
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.1Entwicklung des Flughafen Essen/Mülheim (DS 0780/2024/7) hier: Konkretisierung zur EntwicklungZur Vorlage · 0975/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 0975/2024 vorgelegt, der die künftige Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim konkretisieren soll. Die Vorlage sieht vor, dass eine Bebauung auf der Fläche eine Größe von 12,2 Hektar nicht überschreiten darf, wobei eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird. Ziel der Ansiedlung neuer Unternehmen ist die Generierung von Gewerbesteuereinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, unter anderem durch die Ermöglichung von hangarfähigem Gewerbe.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung von Lösungen für das Verkehrsaufkommen in Essen und Mülheim, um eine Mehrbelastung der Lilienthalstraße sowie der Windmühlenstraße zu vermeiden und den ÖPNV- sowie Radverkehr auszubauen. In ökologischer Hinsicht sollen die Kaltluftentstehung und die ökologische Qualität gewahrt bleiben. Vorgesehen sind unter anderem Solaranlagen auf Neubauten, Grünbedachungen sowie die Prüfung von Photovoltaikanlagen und vertikalen Windturbinen.
Für den Flugbetrieb werden Zielvorgaben für nachhaltige Antriebe wie Elektro- oder Wasserstoffflugzeuge sowie der Einsatz von Vertiports für elektrische Flugtaxis festgelegt. Der Betrieb von Hubschraubern, außer im öffentlichen Auftrag, und Reklameflügen soll ausgeschlossen werden. Zudem fordert der Antrag, die Klimaneutralität des Betriebs durch Elektrifizierung und regenerative Energien zu erreichen sowie die Wirtschaftlichkeit der Flughafen Essen/Mülheim GmbH durch eine Organisationsuntersuchung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in die Ratssitzung am 28.08.2024 geschoben
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.2Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 1260/2024/LINKE/PARTEI/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen DIE LINKE, DIE PARTEI sowie die Tierschutzpartei haben einen Ersetzungsantrag zur Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim eingebracht. Mit dem Antrag wird eine Bekräftigung des Beschlusses aus dem Jahr 1990 zum Ausstieg aus dem Flugbetrieb gefordert. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob ein Ende des Flugbetriebs bereits vor 2034 realisierbar ist, wobei über die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2025 in den Fachausschüssen berichtet werden soll.
Die künftige Nutzung der Fläche soll sich am Gewinnerentwurf der ersten Planungsstufe orientieren und den Weiterbetrieb des Flughafens ausschließen. Dabei wird eine maximale Bebauungsfläche von 12,2 Hektar sowie ein Verzicht auf Wohnbebauung festgelegt. Die ökologische Qualität sowie die Funktion als Kaltluftschneise dürfen durch die Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Ein Schwerpunkt der Planung soll zudem die Bewältigung des entstehenden Verkehrsaufkommens in Essen und Mülheim sein.
Ergänzend wird eine Potentialanalyse für Photovoltaikanlagen auf Teilen der Freiflächen beantragt, wobei der Artenschutz und die Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen sind. Des Weiteren fordert der Antrag Verhandlungen mit der Stadt Mülheim über ein interkommunales Gewerbegebiet zur gleichmäßigen Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen sowie eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Planungsprozess über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.Änderung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0903/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates vorgelegt. Mit der Vorlage 0903/2024 soll die Regelung über die Stimmberechtigung in diesem Gremium angepasst werden.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung sind in den Ratsfraktionen jeweils nur ein Mitglied stimmberechtigt. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass künftig neben den Fraktionsmitgliedern auch Bürgerinnen oder Bürger stimmberechtigt sein können, sofern sie von den jeweiligen Ratsfraktionen benannt werden. Diese Neuerung erstreckt sich gemäß der Vorlage auch auf die Regelungen zur Stellvertretung der Mitglieder in § 4 der Satzung.
Der Antrag durchläuft zunächst die Beratung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Inklusionsbeirat. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen ist für die Sitzung am 28. August 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Nutzungssatzung für städtische ImmobilienZur Vorlage · 0952/2024/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 095<0xC2>2/2024 vorgelegt, der die Erstellung einer Nutzungssatzung für städtische Immobilien fordert. Die Satzung soll Immobilien in verschiedene Kategorien unterteilen, wobei unter anderem festgelegt werden soll, ob bestimmte Objekte, wie etwa das Haus jüdischer Kultur, von parteipolitischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Für Immobilien, die für politische Veranstaltungen genutzt werden können, sieht der Antrag vor, dass die Nutzung an eine Selbstverpflichtungserklärung der Veranstalter gebunden ist. Diese Erklärung soll Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten umfassen, darunter den Ausschluss von Tätern sowie die Sicherung und Weiterleitung von Beweismitteln an die Behörden. Zudem sollen Sicherheits- und Präventionskonzepte vorab mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sieht der Antrag die Festsetzung einer Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro vor.
Darüber hinaus soll bei der Nutzung von Immobilien auch die Berücksichtigung von Fernwirkungen, wie etwa Verkehrsbehinderungen oder Menschenansammlungen durch Demonstrationen, erfolgen. Die Anwendung der neuen Satzung soll zudem über entsprechende Gesellschafterbeschlüsse auch für die von der Stadt Essen kontrollierten Gesellschaften gelten.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1265/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Nutzungsbedingungen für bestimmte städtische Einrichtungen und Räumlichkeiten zu ändern. Laut einem Beschlussvorschlag sollen die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte beziehungsweise das Stadtarchiv künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Veranstaltungen, die von politischen Parteien organisiert oder finanziert werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist.
Die Verwaltung soll bestehende Satzungen und privatrechtliche Verträge um entsprechende Bestimmungen ergänzen. Diese Klauseln sollen Nutzer darauf hinweisen, dass eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von verfassungs- oder gesetzwidrigem Gedankengut ausgeschlossen ist. Zudem wird vorgesehen, dass Veranstalter bei einem Ausbleiben eines Einschreitens gegen strafbare Äußerungen von Teilnehmenden mit bußgeld- oder zivilrechtlichen Sanktionen belegt werden können.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den ordnungsgemäßen Betrieb öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen und deren Missbrauch für politisch motivierte Straftaten zu verhindern. Als Grundlage dient dabei der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesinnenministeriums, der einen Anstieg politisch motivierter Kriminalität im rechts- und linksextremistischen Milieu beschreibt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.Glasfasernetzausbau Hier: Umgang mit Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsflächen)Zur Vorlage · 1141/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zum Glasfasernetzausbau vorgelegt. Das Dokument mit der Nummer 1141/2024/CDU/GRÜNE fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die durch Tiefbauarbeiten entstehenden Einschränkungen im Verkehrsraum zu verringern.
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, die Arbeiten der verschiedenen Unternehmen, die parallel den Ausbau vorantreiben, zeitlich und örtlich besser aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen mehrfache oder aufeinanderfolgende Beeinträchtigungen von Straßen, Wegen und Plätzen vermieden werden. Zudem wird eine Beschleunigung der mängelfreien Wiederherstellung der betroffenen Verkehrsflächen sowie die zeitnahe Freigabe der Flächen nach Abschluss der Arbeiten verlangt.
Darüber hinaus wird um die Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung bestehender Verfahren gebeten, was auch die Genehmigungsprozesse für Tiefbauarbeiten einschließt. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Verkehr und Mobilität vor, bevor er im Rat der Stadt Essen entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — verwiesen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: verwiesen - 10.1GlasfasernetzausbauZur Vorlage · 1279/2024/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag (1279/2024) eingebracht, der den Umgang mit Verkehrsflächen während des Glasfasernetzausbaus regeln soll. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, die durch Tiefbauarbeiten entstehenden Einschränkungen im Straßen-, Wege- und Platzraum zu verringern.
Dazu sollen die Arbeiten zeitlich und örtlich möglichst aufeinander abgestimmt werden. Zudem wird eine Beschleunigung der mängelfreien Wiederherstellung der betroffenen Flächen gefordert. Der Antrag umfasst zudem die Bitte um die Skizzierung von Maßnahmen zur Optimierung bestehender Verfahren, was auch die Genehmigungsprozesse für Tiefbauarbeiten einschließt.
Hintergrund des Vorhabens ist der gleichzeitige Ausbau des Glasfasernetzes durch mehrere Unternehmen in Essen. Ziel ist es, aufeinanderfolgende Einschränkungen im Verkehrsraum zu vermeiden und sicherzustellen, dass Flächen nach Beendigung der Arbeiten inklusive der Entfernung von Baustellenutensilien zeitnah und mängelfrei für die Allgemeinheit freigegeben werden.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Einstellung des Projektes "Bussi" zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1171/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat unter der Vorlagennummer 1171/2024/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht. Der Antrag fordert die Einstellung des Projekts „Bussi“ zum 31. Dezember 2024.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die jährlichen Kosten für das Projekt 950.000 Euro betragen. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten ergeben sich daraus Kosten in Höhe von etwa 70 Euro pro Fahrt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zuschussbedarf der Ruhrbahn minimiert werden sollte, um den Betrieb möglichst auskömmlich zu gestalten. Dabei wird auf den aktuellen jährlichen Finanzbedarf der Ruhrbahn von mehr als 100 Millionen Euro sowie auf einen prognostizierten Investitionsbedarf von bis zu zwei Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre verwiesen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates am 28. August 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Die weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sind für September 2024 geplant, bevor der Rat am 25. September 2024 eine endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4Zur Vorlage · 1172/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 1172/2024/EBB vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie bei anstehenden städtebaulichen Entwicklungen sowie der Erschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Anforderungen der Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß den Regelwerken DWA-M 102-4 und BWK-M 3-4 erfüllt werden können.
Hintergrund des Antrags ist ein Merkblatt der Verbände DWA und BWK, das ein Rechenverfahren für den lokalen Wasserhaushalt in Siedlungsgebieten sowie Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Regenwasserabflüssen enthält, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Die Regelungen zielen darauf ab, den Wasserhaushalt eines Siedlungsgebietes dem einer natürlichen, unbebauten Referenzlandschaft anzugleichen. Laut der Begründung des Antrags können diese Vorgaben bei städtebaulichen oder entwässerungstechnischen Neuerschließungen von Flächen berücksichtigt werden. Die Fraktion sieht eine entsprechende Berücksichtigung dieser Anforderungen für künftige Projekte in Essen vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — abgesetzt/ zurückgenommen; als Anfrage gestellt
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1080/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einen Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Der Entwurf des Abschlusses wurde zuvor vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt diente dazu, festzustellen, ob die vorliegenden Zahlen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt sowie der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche vermitteln.
Das Prüfungsergebnis zeigt, dass der Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und ortsrechtliche Bestimmungen wurden berücksichtigt. Zudem steht der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss entgegenstehen, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Dem Rat der Stadt Essen wird daher vorgeschlagen, den Gesamtabschluss 2022 zu bestätigen und den Oberbürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2024 zum Prognosestichtag 30. Juni 2024Zur Vorlage · 1090/2024/2 · Vorlage
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Der Finanzcontrolling-Bericht I/2024 der Stadt Essen gibt eine Prognose über die Haushaltsentwicklung für das Jahr 2024 auf Basis des Buchungsstandes zum 30. Juni 2024 ab. Laut dem vorliegenden Bericht wird für das laufende Kalenderjahr ein Jahresfehlbetrag von rund 59,8 Millionen Euro prognostiziert.
Um die haushaltsrechtlichen Folgen einer möglichen bilanziellen Überschuldung gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abzuwenden, hat der Stadtkämmerer eine restriktive Haushaltsbewirtschaftungsverfügung erlassen. Diese Verfügung trägt das Datum vom 20. August 2024.
Der Bericht wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21. August 2024 sowie im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 28. August 2024 zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage wurde im Namen von Stadtdirektor Renzel erstellt.
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- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt EssenZur Vorlage · 1273/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Essener Rat den Antrag 1273/2024/EBB eingebracht. Darin wird beantragt, die im Antrag Nr. 1952/2023 der CDU und Grünen zum Haushalt 2024 beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen. Die Fraktion fordert, diese im Rahmen der aktuellen Haushaltsprognose nach Möglichkeit aufzuheben und die Mittel zur Sicherung der Stadtfinanzen zu verwenden.
Hintergrund ist der Finanzcontrolling-Bericht I/2024, der zum Stichtag 30. Juni 2024 einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von rund 59,8 Millionen Euro prognostiziert. Dies stellt eine Abweichung von 61,2 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanansatz dar. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat der Stadtkämmerer am 20. August 2024 eine restriktive Haushaltsbewirtschaftungsverfügung erlassen.
Der Antrag bezieht sich auf 28 Maßnahmen, die ausschließlich freiwillige städtische Leistungen oder Tätigkeiten umfassen und ein Volumen von insgesamt 4.008.000 Euro haben. Die Fraktion EBB-FW unter dem Vorsitz von Kai Hemsteeg regt an, diese Leistungen auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen, um Haushaltsverbesserungen zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Bildung einer Gewinnrücklage für den BgA "MHKW-Drittumsätze"Zur Vorlage · 0990/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage in Höhe von 72.399,74 Euro für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „MHKW-Drittumsätze“ zu bilden. Dieser Bereich ist dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung zugeordnet, wobei seine Ergebnisse in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließen.
Der BgA „MHKW-Drittumsätze“ vertrieb bis zum Jahr 2018 im Rahmen seines operativen Betriebs Verschauungsrechte am Müllheizkraftwerk (MHKW) Essen Karnap an andere Städte. Der operative Betrieb wurde nach diesem Zeitraum eingestellt, wobei der Bestand des BgA aufgrund eines laufenden Klageverfahrens weiterhin besteht. Die für das Jahr 2023 ausgewiesenen Gewinne resultieren aus Zinserträgen. Nach einem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens ist die Abwicklung des Unternehmens vorgesehen.
Die Bildung der Rücklage erfolgt mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn zu vermeiden. Gemäß den steuerlichen Vorschriften kann ein Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art der Gewinn- oder Zweckrücklage zugeführt werden. Ein entsprechender Beschluss durch die zuständigen Gremien ist laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums erforderlich und muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1008/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.680.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“ beantragt. Der Mehrbedarf resultiert aus gestiegenen Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Diese Leistungen werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und umfassen unter anderem Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung sowie die Mittagsverpflegung.
Die Zunahme der Ausgaben wird auf eine Erweiterung des Berechtigungskreises durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zurückgeführt. Zudem ist seit dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen ein Anstieg bei den Anträgen für Lernförderung, Schulbedarf und Schulausflüge zu verzeichnen. Während die Fallzahlen bei der Mittagsverpflegung leicht rückläufig sind, führen gestiegene Preise in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch zwei Quellen erfolgen: 1,58 Millionen Euro werden aus der Bundeserstattung für Leistungen zur Unterkunft nach dem SGB II gedeckt. Die restlichen 1,1 Millionen Euro sollen aus Überschüssen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Bereitstellung der Mittel zustimmen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1063/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge weist der Abschluss der Sport- und Bäderbetriebe Essen einen Bilanzverlust in Höhe von 1.048.064,65 Euro aus. Zur Deckung dieses Verlustes ist die Entnahme eines gleich hohen Betrages aus der Investitionsrücklage vorgesehen. Zudem soll der Lagebericht für das Jahr 2023 festgestellt werden.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treuadvisa GmbH hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 im Zeitraum von Juni bis Juli 2024 geprüft und am 19. Juli 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festzustellen und die Entlastung des Betriebsausschusses zu beschließen. Gleichzeitig wird die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss vorgeschlagen. Die Beratung im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe findet am 20. August 2024 statt, während die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen für die Sitzung am 28. August 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.08.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Beschleunigte Umrüstung von Straßenleuchten auf LED-TechnologieZur Vorlage · 1033/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die beschleunigte Umrüstung von etwa 14.000 Straßenleuchten auf LED-Technologie. Laut der Vorlage 1033/2024/6 sollen hierfür Umrüstmodule mit einer Zhaga-Schnittstelle verwendet werden, die für bestimmte Baureihen des Herstellers Trilux aus den Jahren 2000 bis 2014 geeignet sind. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 3,8 Millionen Euro brutto.
Durch den Einsatz der Module soll die durchschnittliche Anschlussleistung pro Leuchte von etwa 53 Watt auf rund 12 Watt gesenkt werden, was einer Energieeinsparung von durchschnittlich 41 Prozent entspricht. Bei einem angenommenen Strompreis von 31 Cent pro Kilowattstunde wird eine jährliche Einsparung der Stromkosten von etwa 600.000 Euro erwartet. Die Montage der Module soll durch die Mitarbeitenden des Amtes für Straßen und Verkehr erfolgen, wodurch externe Montagekosten entfallen.
Die Umrüstmodule ermöglichen zudem eine zukünftige Digitalisierung und Steuerung der Beleuchtungsanlagen über die integrierte Schnittstelle. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt an, die Umrüstung innerhalb von 1,5 Jahren nach der Beschlussfassung abzuschließen. Die Finanzierung der Anschaffungskosten ist als Ersatzbeschaffung im Rahmen des bestehenden Haushalts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald"Zur Vorlage · 1037/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die außerplanmäßige Bereitstellung von 810.000 Euro für das Jahr 2024 beschließen. Die Mittel sind für die Durchführung und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald“ vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle von Nebenstraßen, bei der festgestellt wurde, dass die Asphaltfahrbahn in der Straße Düschenhofer Wald eine Erneuerung erfordert, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Da das Vorhaben im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Kosten aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 entfällt die direkte Beitragserhebung durch die Kommune, wobei die entsprechenden Einnahmeausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlungen oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Auf der Rötsch"Zur Vorlage · 1006/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Straße „Auf der Rötsch“ wird der Bau und Baubeginn einer neuen Beleuchtungsanlage beantragt. Die Maßnahme soll die bestehende Anlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) anpassen, da die derzeitige Ausstattung nicht den Anforderungen entspricht und weite Teile der Strecke unbeleuchtet sind. Ziel des Vorhabens ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 353.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel empfohlen. Die Finanzierung erfolgt aus den Projekten „Erneuerung Beleuchtung“ in Höhe von 228.000 Euro sowie „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ mit 125.000 Euro.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 0717/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“ beschließen. Das Vorhaben ist Teil einer infrastrukturellen Rahmenplanung im westlichen Bereich der Stadt, die durch die Schaffung eines neuen Stadtrings eine Entlastung der Hans-Böckler-Straße sowie eine Verbesserung der Verkehrssituation anstrebt. Im dritten Bauabschnitt zwischen der Frohnhauser Straße und der Hans-Böckler-Straße ist die Errichtung von insgesamt 61 Baumrigolen vorgesehen.
Um den Baumbestand vor Trockenschäden zu schützen, sieht das Projekt ein System aus Versickerungsmulden und Rückhalte-Rigolen vor. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird Regenwasser von der Fahrbahn sowie den Gehwegen in Grünstreifen geleitet. Über eine belebte Bodenzone gelangt das Wasser in unterirdische Speicherrigolen, um die Wasserversorgung der Bäume zu gewährleisten und bei Starkregen das Kanalsystem zu entlasten. Die Umsetzung ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1.380.000 Euro, worin Planungsleistungen in Höhe von 230.000 Euro enthalten sind. Ein entsprechender Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde gestellt. Eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der Kosten wird erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf etwa 276.000 Euro belaufen würde.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: Gewährung eines Investitionszuschusses zur Erneuerung der Flutlichtanlage im Stadion an der HafenstraßeZur Vorlage · 1156/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) einen Investitionszuschuss von bis zu 1,0 Millionen Euro für die Erneuerung der Flutlichtanlage im Stadion an der Hafenstraße zu gewähren. Hierfür sollen im Jahr 2024 außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.
Die Maßnahme wird vorgezogen, da durch das Verkaufsverbot konventioneller Leuchtmittel keine Ersatzteile wie Leuchtmittel oder Vorschaltgeräte mehr verfügbar sind. Obwohl die aktuelle Anlage noch funktionsfähig ist, könnte ein Ausfall einzelner Komponenten dazu führen, dass die Lichtstärke nicht mehr den Anforderungen für den Spielbetrieb in der 3. und 2. Liga sowie der Frauen-Bundesliga entspricht. Dies hätte Auswirkungen auf die Lizenzierung der Vereine Rot-Weiss Essen e.V. und SGS Essen. Die geplante Umrüstung auf LED-Technologie soll eine Helligkeit von 1.200 Lux gewährleisten.
Neben der Erhöhung der Energieeffizienz wird mit einer jährlichen CO2-Reduktion von etwa 10.450 Kilogramm gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Projekt „Neubau FF 10 Werden/Heidhausen“, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei diesem Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Eine Ausschreibung soll so erfolgen, dass der Umbau spätestens im Januar 2025 während des laufenden Spielbetriebs durchgeführt werden kann.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.(Ersatz-) benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 0999/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung verschiedener Mandate im Kulturbeirat. Die vorliegende Vorlage sieht personelle Änderungen für die Vertretung unterschiedlicher Institutionen und Vereine vor.
Für die Hochschule der bildenden Künste (HBK) soll Prof. Dr. Luca Viglialoro anstelle von Prof. Dr. Sabine Bartelsheim als stimmberechtigtes Mitglied benannt werden. Zudem wird vorgeschlagen, Prof. Dr. Daniel Lorberg als stellvertretendes Mitglied anstelle von Tobias Kreter zu bestimmen. Diese Änderungen erfolgen aufgrund der Neuwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der HBK.
Im Bereich des Kunsthaus Essen e.V. soll Mariko Sudo die Position des stellvertretenden Mitglieds übernehmen, nachdem Sally Plöger zurückgetreten ist. Bei der Initiative Freie Szene Essen wird vorgeschlagen, Raphael Batzik anstelle von Rainer Besel als stimmberechtigtes Mitglied zu benennen, während Frank Fuchs dessen bisherige Funktion als stellvertretendes Mitglied übernimmt.
Zuletzt sieht die Vorlage Änderungen für die Essener Filmkunsttheater / Lichtburg vor. Infolge eines Wechsels in der Geschäftsführung soll Oliver Flothkötter das stimmberechtigte Mitglied Marianne Menze ersetzen. David Schreiber wird vorgeschlagen, um die bisherige stellvertretende Funktion von Oliver Flothkötter zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.08.2024 · Kulturbeirat (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Ersatzbenennung für die Kommission Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1070/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes in der Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Hintergrund des Antrags ist der Rücktritt von Professor Carsten Gliese, der bislang als stimmberechtigtes Mitglied für die Hochschule der bildenden Künste Essen GmbH (HbK) in der Kommission tätig war.
Als Ersatz für das vakante Mitglied wird Professor Tim Trantenroth vorgeschlagen. Er ist an der Hochschule der bildenden Künste im Fachgebiet Malerei und Grafik tätig. Die Neubesetzung soll die Vertretung der HbK innerhalb der Kommission sicherstellen.
Die Entscheidung über die Ersatzbenennung steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 28. August 2024. Der Kulturausschuss wird den Vorgang in seiner Sitzung am 4. September 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Benennung der Stellvertretung des beratenden Mitglieds der Evangelischen Kirche Essen im Ausschuss für Schule, Bildung und WissenschaftZur Vorlage · 1083/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 28. August 2024 über die Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Benennung einer neuen Vertretung für die Evangelische Kirche Essen innerhalb dieses Gremiums.
Auf Vorschlag der Evangelischen Kirche Essen soll ein Pfarrer als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Diese Person tritt an die Stelle eines bisherigen pfarrerlichen Mitglieds. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben von § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Schreiben der Evangelischen Kirche Essen vom 2. Juli 2024, mit dem die vorgenannte Umbesetzung im Ausschuss beantragt wurde. Der Vorgang wird im zuständigen Geschäftsbereich Schule geführt.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Jahresabschlüsse 2021 - 2023 des Gebührenhaushaltes des Essener RettungsdienstesZur Vorlage · 0719/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Jahresabschlüsse des Gebührenhaushaltes des Essener Rettungsdienstes für den Zeitraum von 2021 bis 2023 beschließen. Die Vorlage wird vor dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die finanziellen Ergebnisse der betrachteten Jahre weisen unterschiedliche Entwicklungen auf. Im Jahr 2021 wurde eine Kostenüberdeckung von rund 5,05 Millionen Euro verzeichnet. In den Jahren 2022 und 2023 kam es hingegen zu Kostenunterdeckungen. Während das Defizit im Jahr 2022 etwa 1,45 Millionen Euro betrug, wies der Abschluss für 2023 eine Unterdeckung von rund 14,01 Millionen Euro aus. Als Gründe für diese Entwicklung werden steigende Kosten sowie ein Rückgang der Benutzungsgebühren im Jahr 2023 angeführt.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt dabei nur die als ansatzfähig definierten Kosten. Ausgaben für die Versorgung von Pensionären, Werbung oder bestimmte organisatorische Untersuchungen sind gemäß den rechtlichen Vorgaben nicht in die Kalkulation einzubeziehen. Die festgestellten Über- und Unterdeckungen werden in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt. Zukünftig sollen die Jahresabschlüsse jährlich bis zum Ende des ersten Halbjahres dem Rat der Stadt Essen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Einleitung des Vergabeverfahrens und Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0973/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Einleitung eines Vergabeverfahrens und die Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr Essen entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht ein Gesamtvolumen von rund 1,42 Millionen Euro vor, das über die nächsten drei Jahre verteilt werden soll. Die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung sowie für Haupt- und Finanzen werden hierzu Empfehlungen abgeben.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr. Da der vorherige Rahmenvertrag im Jahr 2019 auslief, wurden Bedarfe zuletzt durch Notkäufe gedeckt. Ziel der Neubeschaffung ist der Aufbau eines Bestands von insgesamt 7.860 Schläuchen verschiedener Typen. Dies umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge auch eine Reserve von 200 Prozent, um längere Ausfallzeiten bei der Schlauchwäsche sowie einen künftigen Anstieg des Fahrzeugbestands und Anforderungen für die überörtliche Hilfe zu berücksichtigen.
Die jährlichen Kosten belaufen sich in den Jahren 2025 bis 2027 auf etwa 473.500 Euro. Ab dem Jahr 2028 wird mit einem Rückgang der Aufwendungen auf rund 29.000 Euro pro Jahr gerechnet, da ab diesem Zeitpunkt nur noch Ersatzbeschaffungen für den laufenden Bedarf anfallen sollen. Die Finanzierung ist in der Haushaltsaufstellung 2025/2026 in der Produktgruppe Gefahrenabwehr vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache - hier: Beauftragung des VorprojektesZur Vorlage · 0998/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung eines Vorprojektes zur Neuentwicklung der Hauptfeuer- und Rettungswache 1 an der Eisernen Hand beschließen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen, das Unternehmen GVE mit der Durchführung des Vorprojektes zu beauftragen, um die aktuelle Situation zu überprüfen und die Entwicklung eines sogenannten „Feuerwehrcampus“ vorzubereiten. Die Kosten für diese Planungsleistung belaufen sich auf rund 991.270 Euro.
Die bestehende Feuerwache entspricht nach Angaben der Feuerwehr nicht mehr den heutigen funktionalen Anforderungen. Durch steigende Einsatzzahlen, einen Zuwachs an Fahrzeugen und Personal sowie die Einführung neuer Ausbildungsgänge sind Kapazitätsengpässe in den Bereichen Büroarbeitsplätze, Fahrzeughallen, Umkleiden und Schulungsräume entstanden. Zudem erschweren bauliche Mängel und eine unzureichende technische Ausstattung, wie etwa fehlende Abgasabsauganlagen, den Betrieb. Da eine vollständige Sanierung der vorhandenen Bausubstanz als wirtschaftlich nicht zielführend eingestuft wurde, ist die Neuentwicklung des Geländes vorgesehen.
Das Vorprojekt umfasst die Festlegung von Zielen und Anforderungen sowie die Erstellung eines Testentwurfs zur Prüfung der technischen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Kompetenzzentrum für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Essen zu schaffen, das als Standort für Einsatzkräfte und Ehrenamtliche fungiert.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Charta Digitale Ethik der Stadt EssenZur Vorlage · 1075/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der „Charta Digitale Ethik“. Die Vorlage legt Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der städtischen Verwaltung fest. Ziel ist es, durch verbindliche Werte sicherzustellen, dass KI-basierte Prozesse rechtssicher, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Dabei orientiert sich die Charta an Vorgaben wie dem EU AI Act sowie den Orientierungshilfen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Ein wesentlicher Grundsatz des Entwurfs ist, dass die Letztentscheidung beim Menschen verbleibt und die KI lediglich als Assistenzsystem fungiert.
Die Entwicklung der Charta erfolgte durch den Chief Digital Officer Peter Adelskamp sowie Professor Dr. Stefan Heinemann von der FOM Hochschule. In den Erarbeitungsprozess waren Workshops mit Führungskräften, Experteninterviews sowie der Austausch mit anderen Kommunen eingebunden. Die Charta wird in zwei Fassungen veröffentlicht: einer Version in Standardsprache und einer Version in Leichter Sprache. Letztere wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen wie ChatGPT-4o und DeepL Write erstellt und anschließend menschlich überarbeitet, um die Nutzbarkeit solcher Technologien für Verwaltungsvorlagen zu testen. Die Veröffentlichung erfolgt unter einer Creative Commons-Lizenz, um den interkommunalen Austausch zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Einrichtung der nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) einzurichtenden EinigungsstelleZur Vorlage · 1108/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die aktuelle Wahlperiode soll in der Stadt Essen eine Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) eingerichtet werden. Auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags von Verwaltung und Personalrat wird die Berufung von Carolin-Beate Fieback, Vorständin für Personal, Verwaltung und Soziales beim Ruhrverband, zur Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie von Lothar Grüll, ehemaliger Geschäftsführer bei ver.di Bezirk Essen, zum stellvertretenden Vorsitzenden beantragt.
Zusätzlich wird dem Rat vorgeschlagen, die Befugnis zur anlassbezogenen Benennung der Beisitzer seitens der Dienststelle auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist eine zügigere Abwicklung von Einigungsstellenverfahren, da die Benennung der Beisitzer durch Ratsbeschlüsse zeitliche Verzögerungen verursachen kann. Die Übertragung der Benennungsbefugnis soll sicherstellen, dass sachkundige Personen kurzfristig für anfallende Verfahren bestimmt werden können. Das Letztentscheidungsrecht des Rates über die jeweiligen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt. Für den Zeitaufwand der vorsitzenden Person ist eine Entschädigung in Höhe von 260 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Umsetzung zum Lärmschutzfensterprogramm (LSFP) Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0836/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung eines Lärmschutzfensterprogramms für die Gladbecker Straße beschließen. Hintergrund ist eine technische Untersuchung, die belegt, dass im Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße die gesetzlichen Grenzwerte für Lärmbelastung nicht eingehalten werden. Das Programm sieht vor, den Austausch von Fenstern durch Zuschüsse zu fördern.
Die Finanzierung erfolgt maßgeblich über die Städtebauförderung für das Gebiet „Soziale Stadt – Altenessen-Süd/Nordviertel“. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 264.000 Euro, wobei 211.200 Euro durch Fördermittel gedeckt sind. Der Eigenanteil der Stadt Essen beträgt 52.800 Euro. Um das Verfahren für die antragstellende Bürgerschaft und die Verwaltung zu vereinfachen, dienen Schallschutzklassen als Förderkriterium. Für Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer oder Küchen ist mindestens die Schallschutzklasse 4 und für Schlafräume mindestens die Klasse 5 vorgeschrieben.
Zudem ist vorgesehen, Mittel, die ursprünglich für ein externes Ingenieurbüro zur Begleitung des Programms eingeplant waren, durch einen Zweckbindungsänderungsantrag ebenfalls für die Zuschüsse an die Bewohner einzusetzen. Dies soll eine kurzfristige Umsetzung der Richtlinie nach der Beschlussfassung ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank"Zur Vorlage · 0463/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, für das Gebiet am Willy-Brandt-Platz und An der Reichsbank im Stadtbezirk I eine Veränderungssperre zu erlassen. Der betroffene Bereich umfasst etwa 4.700 m² im Stadtkern und beinhaltet den denkmalgeschützten Gebäudekomplex der ehemaligen Hauptpost. Die Maßnahme dient der Sicherung der Bauleitplanung, während die Stadt eine Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 4/85 vorbereitet.
Der bestehende Bebauungsplan weist das Areal als Gemeinbedarfsfläche für die Deutsche Bundespost aus, ein Bedarf, der laut Vorlage nicht mehr gegeben ist. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, dem Gebiet neue Nutzungsmöglichkeiten wie Gastronomie oder Kultur zuzuführen, um den Eingangsbereich zur Innenstadt städtebaulich aufzuwerten. Dabei soll einer weiteren Konzentration von medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen in diesem Gebäudeblock entgegengewirkt werden.
Anlass für die beantragte Sperre ist ein aktuelles Bauvorhaben im ersten Obergeschoss des ehemaligen Hauptpostgebäudes. Dort wurde eine Nutzungsänderung zu einem medizinischen Versorgungszentrum für die Behandlung von substanzabhängigen Patienten beantragt. Um die Umsetzung der neuen planerischen Ziele zu gewährleisten und die weitere Ansiedlung solcher Einrichtungen in diesem Bereich zu verhindern, soll die Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren in Kraft gesetzt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Überplanmäßige Mittelbereitstellung beim Projekt 5.600890-Pool-Topf investive KleinmaßnahmenZur Vorlage · 0870/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von einer Million Euro für das Projekt „Pool-Topf investive Kleinmaßnahmen“ entscheiden. Die Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht vor, die Mittel für das Projekt 5.600890 aufzustocken, um die Finanzierung einzelner Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro sicherzustellen. Dieser Pool ermöglicht eine schnelle Mittelbereitstellung ohne erneute politische Beschlussfassung für Vorhaben wie den Brandschutz an Schulen und Kindertagesstätten, die Installation technischer Anlagen oder die Neugestaltung von Außengeländen.
Nach aktuellem Stand beläuft sich das verbleibende Budget für das Jahr 2024 auf rund 208.000 Euro, was laut Prognose der Immobilienwirtschaft bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ist eine Mittelumschichtung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ (5.600226) stammen soll. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Pool-Topfes dienen der Verkehrssicherheit sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, etwa im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes oder der IT-Infrastruktur. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Bereitstellung der Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Rates vom 26.06.2024
- 35.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 36.Mitteilungen der Verwaltung
- 37.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 38.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereichs 67 - Grün und GrugaErgebnis: einstimmig beschlossen
- 39.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil