Einrichtung der nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) einzurichtenden Einigungsstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Für die aktuelle Wahlperiode soll in der Stadt Essen eine Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) eingerichtet werden. Auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags von Verwaltung und Personalrat wird die Berufung von Carolin-Beate Fieback, Vorständin für Personal, Verwaltung und Soziales beim Ruhrverband, zur Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie von Lothar Grüll, ehemaliger Geschäftsführer bei ver.di Bezirk Essen, zum stellvertretenden Vorsitzenden beantragt.
Zusätzlich wird dem Rat vorgeschlagen, die Befugnis zur anlassbezogenen Benennung der Beisitzer seitens der Dienststelle auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist eine zügigere Abwicklung von Einigungsstellenverfahren, da die Benennung der Beisitzer durch Ratsbeschlüsse zeitliche Verzögerungen verursachen kann. Die Übertragung der Benennungsbefugnis soll sicherstellen, dass sachkundige Personen kurzfristig für anfallende Verfahren bestimmt werden können. Das Letztentscheidungsrecht des Rates über die jeweiligen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt. Für den Zeitaufwand der vorsitzenden Person ist eine Entschädigung in Höhe von 260 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 21.08.2024einstimmig empfohlen