Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG)Zur Vorlage · 1054/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) soll die Schriftführung neu besetzt werden. Gemäß der Vorlage 1054/2024/3 wird vorgeschlagen, Jana Grimm zur Schriftführerin des Gremiums zu bestellen. Hintergrund dieser personellen Änderung ist der Wechsel der bisherigen Geschäftsführerin Laura Piazza, die in die Stadtverwaltung Duisburg versetzt wurde.
Mit dem Wechsel übernimmt Jana Grimm die Funktion als neue Geschäftsführerin des OPOG. Die Bestellung der Schriftführerin folgt den rechtlichen Vorgaben der Kommunalverfassung sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse. Diese regeln, dass die Niederschriften der Ausschüsse von einer vom Gremium bestellten Person zu unterzeichnen sind. Während die Position der Schriftführerin neu besetzt werden soll, bleibt die bisherige stellvertretende Schriftführerin Sabine Menger in ihrer Funktion erhalten. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses am 21. August 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 12.06.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 4.Sitzungstermine des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) im Jahr 2025Zur Vorlage · 1128/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Planung der Termine orientiert sich an den Rahmenbedingungen des kommenden Jahres, insbesondere im Hinblick auf die für September 2025 geplante Kommunalwahl.
Für das erste Halbjahr werden Sitzungen am 12. Februar, 12. März, 14. Mai und 11. Juni 2025 vorgeschlagen. Ein Termin am 10. September 2025 ist als optional markiert, da dieser von der konkreten Terminierung der Kommunalwahl abhängt. Da die Bildung und Besetzung der Ausschüsse erst nach der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2025 erfolgt, können Termine für das zweite Halbjahr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final festgelegt werden. Eine mögliche konstituierende Sitzung des Ausschusses soll erst nach den Ratssitzungen im November oder Dezember 2025 terminiert werden.
Der Vorschlag, der von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, sieht vor, dass die Terminplanung des Rates für das Jahr 2025 als Grundlage dient. Der Rat der Stadt wird die Termine voraussichtlich in seiner Sitzung am 28. August 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 5.Situation und Förderung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten ArbeitsmarktZur Vorlage · 0871/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Situation und Förderung von Menschen mit Behinderung auf dem Essener Arbeits- und Ausbildungsmarkt vor. Die Vorlage geht auf einen Auftrag der Fraktion CDU/Grüne zurück, der Informationen zur Lage von Menschen mit Behinderungen sowie speziell zur Situation von Frauen mit Behinderungen forderte. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Inklusionsbeirat sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben des Amtes für Soziales und Wohnen bietet Unterstützung bei der beruflichen Integration und dem Erhalt von Arbeitsverhältnissen an. Zu den Aufgaben gehören die Beratung von Betroffenen, Arbeitgebern und Betriebsräten sowie die Unterstützung bei der Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dabei arbeitet die Fachstelle mit Partnern wie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Agentur für Arbeit zusammen.
Das Reha/SB Team des JobCenters Essen unterstützt zudem Menschen mit Behinderungen bei der Überwindung von Barrieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Fokus liegt dabei auf der Koordination mit Rehabilitationsträgern. Der Bericht weist darauf hin, dass der Anteil von Frauen an Rehabilitationsmaßnahmen in Essen von etwa 30 % im Zeitraum 2020/2021 auf 38 % in 2022/2023 gestiegen ist. Dies wird unter anderem mit einer Zunahme psychischer Erkrankungen bei Frauen in Verbindung gebracht, was entsprechende Schulungsanforderungen für die Beratungskompetenz mit sich bringt.
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Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Einrichtung der nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) einzurichtenden EinigungsstelleZur Vorlage · 1108/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die aktuelle Wahlperiode soll in der Stadt Essen eine Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) eingerichtet werden. Auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags von Verwaltung und Personalrat wird die Berufung von Carolin-Beate Fieback, Vorständin für Personal, Verwaltung und Soziales beim Ruhrverband, zur Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie von Lothar Grüll, ehemaliger Geschäftsführer bei ver.di Bezirk Essen, zum stellvertretenden Vorsitzenden beantragt.
Zusätzlich wird dem Rat vorgeschlagen, die Befugnis zur anlassbezogenen Benennung der Beisitzer seitens der Dienststelle auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist eine zügigere Abwicklung von Einigungsstellenverfahren, da die Benennung der Beisitzer durch Ratsbeschlüsse zeitliche Verzögerungen verursachen kann. Die Übertragung der Benennungsbefugnis soll sicherstellen, dass sachkundige Personen kurzfristig für anfallende Verfahren bestimmt werden können. Das Letztentscheidungsrecht des Rates über die jeweiligen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt. Für den Zeitaufwand der vorsitzenden Person ist eine Entschädigung in Höhe von 260 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Demografiebericht für die Stadtverwaltung Essen mündlicher Bericht
- 8.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9.Bericht der Vorständin des Tierschutzvereins Groß-Essen e.V. mündlicher Bericht
- 10.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung 2024 für die Anschaffung von Selbsterfassungsterminals (Speed Capture Stations) für den Fachbereich 33Zur Vorlage · 1076/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Anschaffung von 14 Selbsterfassungsterminals für den Fachbereich 33 beschließen. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 427.000 Euro, was einem Einzelpreis von 30.500 Euro pro Gerät entspricht. Zusätzlich werden jährliche Support- und Wartungskosten in Höhe von 42.000 Euro veranschlagt.
Hintergrund der Maßnahme ist eine gesetzliche Neuregelung, die ab dem 1. Mai 2025 die ausschließliche Verwendung digitaler Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweise oder Reisepässe vorschreibt. Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden und das bestehende Angebot zu erweitern, sollen zehn Terminals in den Bürgerämtern, drei in der Bürgerservicestelle sowie ein Terminal in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde installiert werden.
Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Projektmittel für Meldeangelegenheiten und Kfz-Zulassung. Zur Deckung eines Finanzierungsbedarfs von 249.500 Euro im Bereich der Meldeangelegenheiten sollen Mittel aus dem Budget für die Beschaffung von Löschfahrzeugen genutzt werden, da deren Ausschreibung zeitlich nach hinten verschoben wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Anschaffungskosten aufgrund der geänderten Gebührenstruktur und einer erwarteten höheren Nutzung der Terminals innerhalb eines Jahres amortisieren.
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Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Sanierung der Hoffläche der Feuerwache Ottostraße 60 in Essen KrayZur Vorlage · 0961/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung der Hoffläche der Feuerwache Ottostraße 60 in Essen Kray genehmigt. Im Zuge des Neubaus der Feuerwache sowie der Erweiterung der Berufsfeuerwehr wurden Risse und Verdrückungen auf der Fläche festgestellt. Zudem wurde die Asphaltfläche durch Baumaßnahmen beschädigt, was laut Vorlage eine erhöhte Unfallgefahr darstellt. Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Korrektur des Hofgefälles, da Oberflächenwasser derzeit auf ein benachbartes Grundstück entwässert.
Die Sanierung durch die GVE wird mit voraussichtlich 594.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag umfasst 550.000 Euro für Instandhaltungsarbeiten sowie ein Management-Fee von etwa 44.000 Euro. Die Finanzierung der Instandhaltung erfolgt über Rückstellungen aus den Jahren 2022 und 2023, während das Management-Fee aus Projektmitteln gedeckt wird. Da die Arbeiten bereits zum 1. Juli 2024 aufgenommen werden mussten, konnte die reguläre Sitzung des Ausschusses am 21. August 2024 nicht abgewartet werden. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Oberbürgermeister und dem Ratsherrn Vogel unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.aEinleitung des Vergabeverfahrens und Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0973/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Einleitung eines Vergabeverfahrens und die Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollschläuche der Feuerwehr Essen entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht ein Gesamtvolumen von rund 1,42 Millionen Euro vor, das über die nächsten drei Jahre verteilt werden soll. Die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung sowie für Haupt- und Finanzen werden hierzu Empfehlungen abgeben.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr. Da der vorherige Rahmenvertrag im Jahr 2019 auslief, wurden Bedarfe zuletzt durch Notkäufe gedeckt. Ziel der Neubeschaffung ist der Aufbau eines Bestands von insgesamt 7.860 Schläuchen verschiedener Typen. Dies umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge auch eine Reserve von 200 Prozent, um längere Ausfallzeiten bei der Schlauchwäsche sowie einen künftigen Anstieg des Fahrzeugbestands und Anforderungen für die überörtliche Hilfe zu berücksichtigen.
Die jährlichen Kosten belaufen sich in den Jahren 2025 bis 2027 auf etwa 473.500 Euro. Ab dem Jahr 2028 wird mit einem Rückgang der Aufwendungen auf rund 29.000 Euro pro Jahr gerechnet, da ab diesem Zeitpunkt nur noch Ersatzbeschaffungen für den laufenden Bedarf anfallen sollen. Die Finanzierung ist in der Haushaltsaufstellung 2025/2026 in der Produktgruppe Gefahrenabwehr vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.bNeubau der Hauptfeuer- und Rettungswache - hier: Beauftragung des VorprojektesZur Vorlage · 0998/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung eines Vorprojektes zur Neuentwicklung der Hauptfeuer- und Rettungswache 1 an der Eisernen Hand beschließen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen, das Unternehmen GVE mit der Durchführung des Vorprojektes zu beauftragen, um die aktuelle Situation zu überprüfen und die Entwicklung eines sogenannten „Feuerwehrcampus“ vorzubereiten. Die Kosten für diese Planungsleistung belaufen sich auf rund 991.270 Euro.
Die bestehende Feuerwache entspricht nach Angaben der Feuerwehr nicht mehr den heutigen funktionalen Anforderungen. Durch steigende Einsatzzahlen, einen Zuwachs an Fahrzeugen und Personal sowie die Einführung neuer Ausbildungsgänge sind Kapazitätsengpässe in den Bereichen Büroarbeitsplätze, Fahrzeughallen, Umkleiden und Schulungsräume entstanden. Zudem erschweren bauliche Mängel und eine unzureichende technische Ausstattung, wie etwa fehlende Abgasabsauganlagen, den Betrieb. Da eine vollständige Sanierung der vorhandenen Bausubstanz als wirtschaftlich nicht zielführend eingestuft wurde, ist die Neuentwicklung des Geländes vorgesehen.
Das Vorprojekt umfasst die Festlegung von Zielen und Anforderungen sowie die Erstellung eines Testentwurfs zur Prüfung der technischen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Kompetenzzentrum für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Essen zu schaffen, das als Standort für Einsatzkräfte und Ehrenamtliche fungiert.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.cJahresabschlüsse 2021 - 2023 des Gebührenhaushaltes des Essener RettungsdienstesZur Vorlage · 0719/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Jahresabschlüsse des Gebührenhaushaltes des Essener Rettungsdienstes für den Zeitraum von 2021 bis 2023 beschließen. Die Vorlage wird vor dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die finanziellen Ergebnisse der betrachteten Jahre weisen unterschiedliche Entwicklungen auf. Im Jahr 2021 wurde eine Kostenüberdeckung von rund 5,05 Millionen Euro verzeichnet. In den Jahren 2022 und 2023 kam es hingegen zu Kostenunterdeckungen. Während das Defizit im Jahr 2022 etwa 1,45 Millionen Euro betrug, wies der Abschluss für 2023 eine Unterdeckung von rund 14,01 Millionen Euro aus. Als Gründe für diese Entwicklung werden steigende Kosten sowie ein Rückgang der Benutzungsgebühren im Jahr 2023 angeführt.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt dabei nur die als ansatzfähig definierten Kosten. Ausgaben für die Versorgung von Pensionären, Werbung oder bestimmte organisatorische Untersuchungen sind gemäß den rechtlichen Vorgaben nicht in die Kalkulation einzubeziehen. Die festgestellten Über- und Unterdeckungen werden in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt. Zukünftig sollen die Jahresabschlüsse jährlich bis zum Ende des ersten Halbjahres dem Rat der Stadt Essen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Verschiedenes
- 13.aAnfrage zur Entwicklung der Angebote von Airbnb und anderen Vermietungsplattformen in der Stadt Essen – Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hier: Anfrage Die Linke Fraktion vom 21.08.2024
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 14.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereichs 67 - Grün und GrugaErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16.Verschiedenes