Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.11.2024abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024einstimmig beschlossen
- 04.06.2024abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024Kenntnis genommen
- 14.05.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024Kenntnis genommen
- 23.04.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024Kenntnis genommen
- 17.04.2024kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben