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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0895/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 über eine Ersatzwahl im Jugendhilfeausschuss. Die Vorlage mit der Nummer 0895/2024/OB sieht auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen eine personelle Neubesetzung der Ausschussmitglieder vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst zwei spezifische Änderungen in der Zusammensetzung des Gremiums. Dabei soll eine neue stimmberechtigte Person anstelle einer bisherigen Vertreterin in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Des Weiteren ist die Wahl eines neuen beratenden Mitglieds vorgesehen, welches die Position einer ausgeschiedenen Vertreterin übernimmt.
Die vorgeschlagenen Umbesetzungen basieren auf den Bestimmungen der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen. Die entsprechende Regelung zur Durchführung dieser Ersatzwahl findet sich in den Paragrafen der genannten Satzung wieder. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0907/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Neubesetzung eines Ausschusses an den Oberbürgermeister gestellt. Mit der Vorlage Nummer 0907/2024/GRÜNE wird eine Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beantragt.
Der Antrag sieht vor, die stellvertretende Mitgliedschaft in diesem Gremium zu verändern. Dabei soll ein neues stellvertretendes Mitglied als Ersatz für das bisherige Mitglied benannt werden. Damit wird eine Anpassung der personellen Besetzung innerhalb der Stellvertretung des genannten Ausschusses angestrebt.
Die Entscheidung über diese Neubesetzung im Rahmen der Ausschussumbesetzungen ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. Juni 2024 vorgesehen. Der Vorgang wird unter dem Tagesordnungspunkt zu Wahlen und Ersatzwahlen in den Ausschüssen behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen des Rates der StadtZur Vorlage · 0918/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage Nummer 0918/2024/PARTEI einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die personelle Umbesetzung innerhalb des Ausschusses ASAGI.
Mit dem vorliegenden Schreiben wird beantragt, dass der Rat eine Änderung in der Zusammensetzung des genannten Gremiums beschließt. Konkret sieht die Anfrage vor, ein bisheriges Mitglied des Ausschusses, welches als sachkundiger Bürger fungiert, durch eine neue sachkundige Bürgerin zu ersetzen.
Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. Juni 2024 vorgesehen. Der Antrag ist Teil des Tagesordnungspunktes, der sich mit Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen des Rates befasst. Die Federführung für das entsprechende Verfahren liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen des Rates der Stadt hier: Umbesetzung im Ausschuss Schule, Bildung, WissenschaftZur Vorlage · 0979/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 0979/2024/PARTEI wird der Rat der Stadt Essen ersucht, eine Änderung in der Zusammensetzung des genannten Ausschusses zu beschließen.
Der Antrag sieht vor, die Position des zweiten stellvertretenden Mitglieds neu zu besetzen. Dabei soll ein bisheriger sachkundiger Bürger durch eine neue sachkundige Bürgerin ersetzt werden. Die entsprechende Entscheidung über diese personelle Veränderung ist für die Ratssitzung am 26. Juni 2024 vorgesehen. Das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Vorlage federführend. Der Antrag betrifft somit die Neubesetzung eines Mandats innerhalb der Ausschussstruktur des Rates, wobei die Entscheidung im Rahmen der kommenden Sitzung erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0980/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0980/2024/FDP einen Antrag auf personelle Veränderungen in verschiedenen Ausschüssen gestellt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über neue Besetzungen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden entscheidet.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen soll ein neues Mitglied als Ersatz für ein bisheriges Mitglied eingesetzt werden. Für den Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird die Ernennung eines neuen stellvertretenden Mitglieds beantragt, welches die Position eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Des Weiteren sieht der Antrag eine Neubesetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor, wobei ein neues Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds in den Ausschuss berufen werden soll. Die Entscheidung über diese personellen Anpassungen ist für die Sitzung des Rates am 26. Juni 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.6Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0988/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage Nummer 0988/2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen, eingereicht. Das Anliegen betrifft eine personelle Umbesetzung innerhalb des Ausschusses für Verkehr und Mobilität.
In dem Dokument wird die Änderung der Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder in diesem Gremium beantragt. Konkret ist vorgesehen, das bisherige zweite stellvertretende Mitglied, Mathias Schiffmann, durch eine neue Person zu ersetzen. Die Nachfolge für diese Position wurde im Antrag noch nicht namentlich benannt.
Der Vorgang wird unter der Federführung des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation geführt. Der Antrag wurde am 26. Juni 2024 formuliert und bezieht sich auf die anstehenden Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu den Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 0940/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Delegiertenpostens in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenessenschaft. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Kufen soll Christiane Spengler als neue Delegierte für den verbleibenden Zeitraum der Amtsperiode 2021 bis 2026 entsandt werden.
Die personelle Änderung wird durch einen internen Wechsel innerhalb der Stadtverwaltung begründet. Die bisherige Delegierte, Verena Hagemeister, war als Controllerin des Fachbereichs 02-01 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung tätig, ist jedoch in einen anderen Bereich der Verwaltung gewechselt. Als Nachfolgerin für die Vertretung in der Genossenschaftsversammlung wird nun die Leiterin des Fachbereichs 02-01, Christiane Spengler, vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Entsendung steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 26. Juni 2024.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 0941/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Delegiertenpostens in der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll eine personelle Änderung für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode 2020 bis 2025 vorgenommen werden.
Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel innerhalb der Stadtverwaltung. Die bisherige Delegierte, die als Controllerin des Fachbereichs 02-01 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung tätig war, hat in einen anderen Fachbereich gewechselt. Als Nachfolge soll nun die Leiterin des Fachbereichs 02-01 in die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes entsandt werden. Die Neubesetzung der Position als Delegierte ist mit sofortiger Wirkung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Änderung der HauptsatzungZur Vorlage · 0756/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Hauptsatzung, um die Abrechnung von Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Mandatsträger anzupassen. Hintergrund ist die Novellierung der Entschädigungsverordnung NRW, durch die nun bis zu vier Sitzungen pro Tag abrechnungsfähig sind, während zuvor lediglich zwei Sitzungen erstattungsfähig waren.
Auf Basis dieser Änderung soll die in der Hauptsatzung festgelegte Höchstzahl der abrechenbaren Sitzungen von bisher 150 auf insgesamt 185 Sitzungen pro Jahr erhöht werden. Die entsprechende Anpassung wurde bereits im Dezember 2023 im Ältestenrat thematisiert.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine technische Änderung des Verweises in der Hauptsatzung vor, wobei der Bezug von § 45 Absatz 5 GO NRW auf § 45 Absatz 3 GO NRW aktualisiert wird. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung dieser Änderung gemäß der beigefügten Anlage vorzuschlagen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse EssenZur Vorlage · 0939/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 über eine Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Essen. Der entsprechende Beschlussvorschlag geht auf eine Entscheidung des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Essen aus dem März 2024 zurück.
Konkret ist die Änderung von § 6 Absatz 1 der Satzung vorgesehen. Hintergrund dieser Anpassung sind laut Vorlage Effizienzgründe, mit dem Ziel, die internen Prozesse innerhalb der Sparkasse zu verschlanken. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, welches dem Rat der Stadt als Träger der Stadtsparkasse die Entscheidung über Satzungsänderungen auf Vorschlag des Verwaltungsrats überträgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Resolution des Rates zur langfristigen Sicherung des LokalfunksZur Vorlage · 0759/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einer Resolution zur langfristigen Sicherung des Lokalfunks in Essen und Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung vorgelegt wurde, thematisiert den Erhalt der lokalen Medienlandschaft.
Dem Dokument zufolge ist Radio Essen seit 30 Jahren ein Bestandteil der Informationsversorgung in der Stadt, insbesondere in Krisen- und Katastrophensituationen. Im Kontext aktueller Strukturreformen im Lokalfunk von Nordrhein-Westfalen wird die Bedeutung einer stabilen finanziellen und personellen Basis für die Sender hervorgehoben. Die Vorlage weist darauf hin, dass Veränderungen bei Finanzierungsmodellen oder der Vergabe von Sendezeiten zu einem Abbau von Personal oder dem Verlust von Senderstandorten führen könnten. Ein Ziel ist die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit über verschiedene Verbreitungswege, insbesondere im Bereich DAB+.
Die vorgeschlagene Resolution fordert das Land Nordrhein-Westfalen sowie die zuständigen Institutionen dazu auf, Regelungen zu treffen, die den Erhalt der Senderstrukturen und Verbreitungsgebiete ermöglichen. Dabei sollen zukünftige technische Entwicklungen berücksichtigt werden, um das Informationsangebot der Lokalsender durch eine entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Ergebnisse der Evaluation der sozialräumlichen Beratungsangebote für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0914/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Ergebnisse einer Evaluation der sozialräumlichen Beratungsangebote für Neuzugewanderte zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung der bestehenden Beratungsstrukturen wurde durch das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt.
Im Jahr 2017 wurden im Rahmen eines Strategiekonzepts zur Integration von Flüchtlingen insgesamt 35 zusätzliche Beratungsstellen geschaffen, um eine sozialraumorientierte Unterstützung zu ermöglichen. Mit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 wurde das Angebot auf 30 Stellen reduziert und inhaltlich auf Neuzugewanderte neu ausgerichtet.
Auf Grundlage des vorliegenden Berichts wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der sozialräumlichen Beratungsangebote zu entwickeln. Dabei sollen die Ergebnisse sowie die enthaltenen Handlungsempfehlungen zunächst verwaltungsintern bewertet werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Angebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden. Die weitere Vorgehensweise sowie die entsprechende zeitliche Planung sollen den politischen Gremien nach der Sommerpause vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.50 Jahre Bezirksvertretungen: Würdigung des bürgernahen EngagementsZur Vorlage · 0807/2024/SPD/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um das 50-jährige Bestehen der Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen zu würdigen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung im Mai 2025 eine angemessene Anerkennung für das bürgernahe Engagement der Mitglieder der Bezirksvertretungen organisiert.
Hintergrund ist die Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 1974, welche die Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke verpflichtend machte. In der Folge wurde das Essener Stadtgebiet in seine heute bestehenden neun Bezirke unterteilt. Die ersten Wahlen für die Mitglieder der Bezirksvertretungen fanden am 4. Mai 1975 statt. Seit diesem Zeitpunkt vertreten die gewählten Vertreter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Stadtteilen.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für Juni 2024 im Kulturausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2024 · Kulturausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.150 Jahre Bezirksvertretungen: Würdigung des bürgernahen EngagementsZur Vorlage · 0974/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 0974/2024/LINKE einen Änderungsantrag zum bestehenden Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf die geplante Würdigung des 50-jährigen Bestehens der Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen im Mai 2025.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung neben den Mitgliedern der Bezirksvertretungen auch deren ernannte Beauftragte in einem angemessenen Rahmen würdigt. Dies soll Personen einschließen, die spezifische Aufgaben und Anliegen innerhalb der Bezirke bearbeiten, wie beispielsweise Senioren-, Integrations-, Gleichstellungs-, Umwelt- oder Behindertenbeauftragte. In der Begründung wird angeführt, dass diese Beauftragten eine wichtige Rolle in ihren jeweiligen Funktionen ausüben, auch wenn sie keine offiziellen Mitglieder der Bezirksvertretungen sind.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 11.Verstetigung der Grillzonen hier: Pilotprojekt für ein bewirtschaftetes Angebot im Stadtbezirk IX (Im Löwental)Zur Vorlage · 0873/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag zur Etablierung eines Pilotprojekts für eine bewirtschaftete Grillfläche im Stadtbezirk IX gestellt. Konkret geht es um die Fläche „Im Löwental“. Die Stadtverwaltung wird ersucht, zeitnah ein Konzept auszuarbeiten, das den Beratungs- und Beschlussweg der zuständigen Gremien durchläuft.
Der Antrag sieht vor, bei der Planung interkommunale Erfahrungswerte einzubeziehen. Dies umfasst die Festlegung einer angemessenen Gebührenhöhe, verschiedene Bezahloptionen sowie eine barrierefreie Gestaltung der Reservierungs- und Buchungsmöglichkeiten für die Nutzung der Fläche. Zudem soll die Anzahl der Toilettenanlagen an den tatsächlichen Bedarf angepasst und gegebenenfalls auf sogenannte Öko-Toiletten umgestellt werden. Die Grillfläche soll mit festen Vorrichtungen ausgestattet werden, wobei die Möglichkeit einer saisonalen Demontage zu berücksichtigen ist.
Hinsichtlich der Zufahrtsregelung wird vorgeschlagen, das bisherige Verfahren unter Einbeziehung der RGE Servicegesellschaft Essen GmbH fortzusetzen. Nach Beendigung einer Saison ist den Ratsgremien eine Evaluation des Projekts vorzulegen. Der Antrag ist zur Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in der Bezirksvertretung IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Nutzungssatzung für städtische ImmobilienZur Vorlage · 0952/2024/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 095<0xC2>2/2024 vorgelegt, der die Erstellung einer Nutzungssatzung für städtische Immobilien fordert. Die Satzung soll Immobilien in verschiedene Kategorien unterteilen, wobei unter anderem festgelegt werden soll, ob bestimmte Objekte, wie etwa das Haus jüdischer Kultur, von parteipolitischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Für Immobilien, die für politische Veranstaltungen genutzt werden können, sieht der Antrag vor, dass die Nutzung an eine Selbstverpflichtungserklärung der Veranstalter gebunden ist. Diese Erklärung soll Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten umfassen, darunter den Ausschluss von Tätern sowie die Sicherung und Weiterleitung von Beweismitteln an die Behörden. Zudem sollen Sicherheits- und Präventionskonzepte vorab mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sieht der Antrag die Festsetzung einer Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro vor.
Darüber hinaus soll bei der Nutzung von Immobilien auch die Berücksichtigung von Fernwirkungen, wie etwa Verkehrsbehinderungen oder Menschenansammlungen durch Demonstrationen, erfolgen. Die Anwendung der neuen Satzung soll zudem über entsprechende Gesellschafterbeschlüsse auch für die von der Stadt Essen kontrollierten Gesellschaften gelten.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 13.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Abschaffung von Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 10.05.2024Zur Vorlage · 0760/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, die Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen abzuschaffen. Mit dem Antrag Nr. 0760/2024/EBB wird gefordert, das kostenpflichtige Parken an Samstagen durch eine gebührenfreie Nutzung zu ersetzen, wobei die Parkdauer auf drei Stunden begrenzt werden soll. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle sollen laut Vorlage durch Haushaltsumschichtungen kompensiert werden.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass kostenlose Parkmöglichkeiten die Attraktivität der Innenstadt erhöhen und den lokalen Einzelhandel unterstützen könnten. Durch das Angebot eines gebührenfreien Parkens solle die Verweildauer der Besucher gesteigert werden, was die Frequenz in den Fußgängerzonen fördern könne. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme die Erreichbarkeit für Senioren sowie Familien mit Kindern verbessern würde. Die EBB-FW sieht in der Abschaffung der Gebühren eine Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts Essen zu unterstützen und die Innenstadt als Lebensraum attraktiver zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.1Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 0580/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus einer Studie zur Essener Migrationsökonomie entscheiden. Die Untersuchung, die im Auftrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration durch das Institut für Arbeit und Technik sowie das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz durchgeführt wurde, analysierte die wirtschaftliche Bedeutung und die Unterstützungsbedarfe migrantischer Unternehmen in fünf Stadtbezirken.
Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Einwanderungsgeschichte zu beauftragen. Ziel dieser Einrichtung soll die Förderung der Wirtschaftsentwicklung, der Innovationskraft sowie der Ausbildungsbereitschaft sein. Hierzu ist eine inhaltliche, konzeptionelle und personelle Ausgestaltung zu entwickeln.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Prüfung einer Erweiterung bestehender Angebote der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) durch die Einbindung des Kommunalen Integrationszentrums Essen und des JobCenters Essen. Die geplante Beratungsstelle könnte dabei auf der bestehenden Struktur der Abteilung „Arbeitsmarktförderung“ bei der EWG aufbauen. Zudem soll eine wissenschaftliche Evaluation der Beratungsstelle konzeptionell einbezogen werden, wobei die Ergebnisse jährlich den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen und verwiesen in UA Soziales
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Mit Aussprache abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Dritte Tranche zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im vierten Förderjahr; hier: Einrichtung von 24 MehrstellenZur Vorlage · 0532/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung von 24 Mehrstellen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Diese Maßnahme stellt die dritte Tranche im Rahmen eines Förderprogramms dar, das auf Bundes- und Landesebene zur Modernisierung des ÖGD bis Ende 2026 beschlossen wurde.
Die Vorlage des Gesundheitsamtes sieht vor, die neuen Stellen primär durch die Einbindung von Mitarbeitenden aus der bestehenden Personalreserve zu besetzen. Die geplanten Stellen umfassen Aufgabenbereiche in der Verwaltung, dem Infektionsschutz sowie in der sozialpsychologischen Betreuung und der Trinkwasserüberwachung.
Die Finanzierung der Personalkosten in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro erfolgt über Bundesmittel. Da aus dem dritten Förderjahr Restmittel in Höhe von etwa 1,26 Millionen Euro zur Verfügung stehen, soll die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Folgejahre ab 2025 haushaltsneutral erfolgen. Ergänzend sind Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung in Höhe von circa 232.800 Euro vorgesehen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung und Konkretisierung der Stellen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW: Veranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für DeutschlandZur Vorlage · 0970/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, die die Umsetzung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen regelt. Die Messe Essen GmbH wird angewiesen, den Zugang zur Grugahalle sowie zu den angrenzenden Foyer- und Nebenräumen für den 15. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) zu ermöglichen. Der Zeitraum umfasst die Vorbereitung, Durchführung und den Abbau der Veranstaltung vom 25. Juni bis zum 1. Juli 2024. Die Voraussetzung einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung durch die Partei darf hierfür nicht verlangt werden.
Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 29. Mai 2024, wonach die Ausführung des Veranstaltungsvertrags von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung durch die AfD abhängig gemacht werden sollte. Da diese Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde, erklärte die Messe Essen GmbH am 6. Juni 2024 den Rücktritt vom Vertrag. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ordnete in einem Eilverfahren jedoch an, dass der Zugang zur Halle nicht von einer solchen Selbstverpflichtung abhängig gemacht werden darf. Nach einer politischen Abstimmung unter der Leitung des Oberbürgermeisters wurde entschieden, das Urteil zu akzeptieren und keinen Rechtsbehelf beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Entscheidung weist den Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Messe an, die Geschäftsführung zur Umsetzung des Gerichtsbeschlusses anzuweisen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2023 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 0668/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird beraten, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ zu bilden. Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einen Betrag in Höhe von 94.374,01 Euro aus dem Ergebnis des betreffenden Betriebes als Rücklage zuzuführen.
Die Maßnahme dient der Vermeidung der Kapitalertragsteuer. Steuerrechtlich unterliegt der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer, sofern keine Zuführung zu Rücklagen erfolgt. Eine solche Zuweisung wird außerhalb des städtischen Haushalts in den steuerlichen Jahresabschlüssen des jeweiligen Betriebes vorgenommen. Gemäß den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums ist hierfür ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien notwendig, der spätestens acht Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen muss.
Der Betrieb „Parkhäuser und Parkplätze“ ist Teil des Fachbereichs Immobilienmanagement. Das Ergebnis dieses Bereichs fließt in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 19. Juni 2024 soll die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 26. Juni 2024 getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2023 im Betrieb gewerblicher Art "Buchprojekt"Zur Vorlage · 0711/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ zu bilden. Konkret soll ein Betrag in Höhe von 78.541,84 Euro als Rücklage ausgewiesen werden. Die Zuweisung des Gewinns zur Rücklage erfolgt nach steuerlichen Vorschriften, um eine Kapitalertragsteuer auf den erwirtschafteten Gewinn zu vermeiden. Ein entsprechender förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien ist gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erforderlich.
Der Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ ist der Stabstelle Projektkoordination zugeordnet, und seine Ergebnisse fließen in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Das Projekt umfasst die Erstellung einer Fach- und Sachpublikation unter dem Titel „ESSEN.RUHRMETROPOLE. Stadtentwicklung 21+. Strategien und Formate, Räume und Projekte“. Die Veröffentlichung, die für September 2024 geplant ist, befasst sich mit der Stadtentwicklung im Kontext des Strukturwandels. Das Vorhaben wird durch einen externen Publizisten als Mitherausgeber unterstützt und durch externe Geldgeber finanziert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Zuge der Gründung einer Flächenentwicklungs- und HafengesellschaftZur Vorlage · 0938/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Gründung der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) bereitet die Stadt Essen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) vor. Die EUH entsteht durch die Umfirmierung der essen.net GmbH, wobei im Rahmen dieses Prozesses auch der Stadthafen von der Stadtwerke Essen AG abgespalten wird.
Ein zentraler Aspekt des Betriebsübergangs ist die Fortführung der betrieblichen Altersversorgung für die übernehmenden Mitarbeitenden. Da die EUH eine Mitgliedschaft in der RZVK anstrebt, verlangt die Versorgungskasse eine Absicherung gegen ein potenzielles Insolvenzrisiko der neuen Gesellschaft durch die Stadt Essen. Die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 auf maximal 1.610.000,00 Euro festgesetzt. Eine Überprüfung und Anpassung der Haftungssumme an die jeweiligen Rentenanwartschaften soll in einem fünfjährigen Rhythmus erfolgen.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, der Abgabe dieser Verpflichtungserklärung zuzustimmen. Der Beschluss unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem.§113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 0755/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Bestellung einer weiteren Vertreterin für die Stadt in verschiedenen Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen. Die Vorlage des Beteiligungsmanagements sieht vor, eine Person gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu benennen. Diese Vertretung soll in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie ähnlichen Organen erfolgen.
Die Bestellung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2024 vorgesehen. Als Begründung für den Beschlussvorschlag wird auf die personelle Situation im Fachbereich 02-02 verwiesen. Aufgrund des dortigen personellen Zugangs soll die zusätzliche Bestellung der vorgeschlagenen Person erfolgen, um die städtische Vertretung in den genannten Gremien zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Bericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0209/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur (Post-)Corona-Strategie in Essen beschreibt die Fortführung kommunaler Unterstützungsmaßnahmen nach dem Auslaufen der bundesweiten Förderprogramme „Aufholen nach Corona“. Während die pandemiebedingten Belastungen für junge Menschen zurückgegangen sind, führen neue Krisen wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Inflation und Energiepreise zu weiteren Herausforderungen für Familien.
Durch einen Antrag von CDU/Grüne wurden kommunale Fördermittel in Höhe von 120.000 Euro bereitgestellt, um Teile der Strategie fortzuführen. Ein Teilbetrag von 60.000 Euro wurde zur Aufstockung des Budgets des „Ferienspatzes“ eingesetzt, während weitere 60.000 Euro über ein niederschwelliges Verfahren für Projekte wie Tagesausflüge oder Sportcamps genutzt wurden. Damit konnten rund 1.000 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Ergänzend stellte das Gesundheitsamt 125.000 Euro für sport- und bewegungspädagogische Angebote, darunter die Programme „Bewegt und Gesund“ und „Familienauszeit“, zur Verfügung.
Für das Jahr 2024 ist die Fortführung der gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie die Bereitstellung von Sportmaterialien an Grundschulen ohne eigene Turnhallen vorgesehen. Die Stadt strebt eine enge Verknüpfung dieser Angebote mit der integrierten Sozialplanung an, wobei die Unterstützung von Kindern aus armutsgefährdeten Haushalten im Fokus steht. Der Bericht wird den verschiedenen Gremien und dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Schule als sicherer OrtZur Vorlage · 0782/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Sachstandsbericht zum Thema „Schule als sicherer Ort“ zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigt. Dieser Vorschlag basiert auf Empfehlungen aus verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft.
Die Vorlage thematisiert zunehmende Herausforderungen im schulischen Alltag, wie etwa Vandalismus und Gewaltvorfälle. In Essen ist laut Berichten der Jugendgerichtshilfe die Anzahl der Gewaltdelikte durch Jugendliche und Heranwachsende im Zeitraum von 2019 bis 2023 gestiegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Mitführen von Messern sowie auf Gewalt im digitalen Raum. Diese Entwicklung korrespondiert mit Trends, die auch in Nordrhein-Westfalen und bundesweit verzeichnet wurden.
Zwar werden bereits verschiedene präventive Maßnahmen umgesetzt – etwa durch Schulsozialarbeit, Präventionsprogramme oder die Kooperation mit der Polizei –, dennoch hat der Facharbeitskreis „Jugendhilfe/Schule“ Bedarf an einer verstärkten Unterstützung signalisiert. Ziel des neuen Konzepts soll es sein, die Gewaltprävention an allen Essener Schulen flächendeckend und nachhaltig zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Teilung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Leither Schule und Gründung einer eigenständigen Gemeinschaftsgrundschule am bisherigen Teilstandort zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0582/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum Schuljahr 2024/2025 die Teilung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Leither Schule in zwei eigenständige Schulen. Mit dieser Maßnahme soll die Kapazität für Schulplätze im Stadtbezirk VII erweitert werden, da die aktuelle Belegung der Leither Schule die vorhandenen Kapazitäten überschreitet.
Die GGS Leither Schule wird am Hauptstandort Korumhöhe 11 mit zwei Zügen weitergeführt, sofern die Mindestgröße von insgesamt 92 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Gleichzeitig wird am bisherigen Teilstandort in der Meistersingerstraße 4 eine neue, eigenständige Gemeinschaftsgrundschule errichtet. Diese soll vorläufig den Namen „GGS Meistersingerstraße“ tragen und ebenfalls mit zwei Zügen betrieben werden, unter der Voraussetzung, dass sich mindestens 50 Kinder aus dem Stadtgebiet Essen anmelden.
Die Neugründung erfolgt als Reaktion auf die Schulentwicklungsplanung, um der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in den Stadtteilen Leithe, Kray und Steele gerecht zu werden. Während die neue Schule zunächst das Gebäude in der Meistersingerstraße gemeinsam mit der Christophorusschule nutzt, ist ein langfristiger Umzug in das Schulgebäude an der Buderusstraße 9 vorgesehen. Dieser Umzug soll stattfinden, sobald dort geeigneter Schulraum durch Reaktivierungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzept 2024-2030 der Stadt Essen nach § 38 Absatz 3 LWG und erneute Vorlage bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 0781/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2030 zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, das aktualisierte Konzept bis zum 30. Juni 2024 bei der Bezirksregierung einzureichen und die Überarbeitung künftig in einem sechsjährigen Rhythmus fortzuführen.
Die Erstellung des Konzepts wurde durch die Gelsenwasser AG im Auftrag der Stadt Essen durchgeführt. Das neue Dokument ersetzt das bestehende Konzept aus dem Zeitraum 2018 bis 2023 und erfüllt die Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Im Vergleich zur Vorlage von 2018 enthält das aktuelle Konzept strukturierte Tabellen zu Themen wie Wasseraufbereitung, Wassergewinnung und Betreibern der Infrastruktur. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung möglicher Risiken für die Wasserversorgung unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie der Benennung entsprechender Minderungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird für das Versorgungsgebiet ein mittleres Risiko bei der Wasserverteilung durch zunehmende Trockenphasen eingestuft. Als Gegenmaßnahme werden Notübernahmestationen vorgehalten. Das Risiko für die Wasseraufbereitung durch Starkregen oder Hochwasser der Ruhr wird als gering bewertet, da technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestehen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung wird für die Zukunft als gewährleistet angesehen, sofern die geplanten Anpassungen der Ruhr-Mindestabflüsse umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Sachstand Integrierte Kommunale Wärmeplanung in EssenZur Vorlage · 0727/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen informiert über den aktuellen Sachstand der Integrierten Kommunalen Wärmeplanung. Das Projekt, das seit Ende 2022 gemeinsam mit Partnern wie der Essener Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (EVV), der Stadtwerke Essen AG, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westenergie AG durchgeführt wird, dient der Vorbereitung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Die Planung erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens zur Wärmeplanung.
Die ersten drei von sechs geplanten Arbeitsschritten – die Eignungsprüfung, die Bestandsanalyse sowie die Potenzialanalyse – sind abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Planungsverfahren wird das gesamte Stadtgebiet analysiert. Die Bestandsanalyse verdeutlicht, dass die Wärmeversorgung derzeit primär durch fossile Energieträger erfolgt, wobei Erdgas dominiert und Heizöl einen Anteil von 17 Prozent ausmacht. Die Potenzialanalyse identifizierte theoretische erneuerbare Energieträger mit einem Volumen von rund 66 TWh/a, darunter Geothermie und Wärmepotenziale aus der Ruhr. Daraus wurde eine Liste mit 25 potenziellen Startpunkten für Nahwärmenetze sowie vier Punkten für Wasserstoffnetze abgeleitet.
Derzeit findet die Abstimmung des Zielszenarios mit den beteiligten Akteuren statt. Dabei werden Simulationen genutzt, um die wirtschaftlichsten Zeitpunkte für Heizungswechsel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – etwa der 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien ab Mitte 2026 – zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Neugestaltung des Weberplatzes - Ergebnis des RealisierungswettbewerbsZur Vorlage · 0698/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST wird die Neugestaltung des Weberplatzes in der nördlichen Innenstadt umgesetzt. Der im Jahr 2023 abgeschlossene Realisierungswettbewerbs hat den Entwurf „Das blau-grüne Wohnzimmer am Weberplatz“ des Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten als Sieger hervorgebracht. Die Planung sieht eine städtebauliche Achse zwischen dem Quartier der Grünen Mitte und der Innenstadt vor. Zu den wesentlichen Elementen gehören ein Regenwassermanagement, neue Bepflanzungen sowie barrierearme Wege mit Rampen und eine verbesserte Radwegachse. Zudem sind Flächen für Außengastronomie und Begegnung vorgesehen, wobei auf ressourcenschonende Materialien Wert gelegt wird.
Die bauliche Umsetzung des Projekts ist mit Gesamtkosten von etwa drei Millionen Euro veranschlagt. Ein Förderantrag für die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse wurde Ende 2023 eingereicht; dessen Bewilligung steht noch aus. Das Amt für Straßen und Verkehr führt die weitere Bearbeitung als zuständiger Straßenbaulastträger durch. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, wobei derzeit die Vorbereitung der Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung läuft. Es ist vorgesehen, den Politikgremien die Planungsergebnisse Anfang 2025 vorzustellen. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2026 geplant, sodass die Wiedereröffnung des Platzes im Jahr 2027 erfolgen kann. Die räumliche Begrenzung der Maßnahmen liegt auf dem Bereich des Weberplatzes bis zur Weberstraße.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ beschließen. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf 2.500.000 Euro, vorbehaltlich der Sicherstellung von Fördermitteln. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) und dient dazu, die Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen sowie den Zugang zum Rhein-Herne-Kanal zu stärken.
Die Planung sieht die Qualifizierung von Fuß- und Radwegen vor, wobei die Wege barrierearm mit einer hellen Asphaltoberfläche gestaltet werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Förderung des Naturschutzes, insbesondere die Schaffung eines Wanderkorridors für die gefährdete Kreuzkröte durch die Ausbildung von Offenlandbereichen und Laichgewässern.
Zudem soll der Park als Ort zur Darstellung der industriellen Geschichte und der ökologischen Transformation fungieren. Durch die Neuordnung bestehender Wege und die Schaffung einer Platzfläche im Osten des Gebiets sollen verschiedene Freiraumstrukturen miteinander verknüpft werden. Das Vorhaben ist in das übergeordnete Projekt „Wege zur Freiheit Emscher“ eingebunden und soll die grüne Infrastruktur der Region erweitern.
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- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Sanierung des Musikpavillons im Grugapark hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0701/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Sanierung des Musikpavillons im Grugapark sowie die Anpassung der Außenanlagen beschließen. Die Vorlage sieht die weitere Planung, den Bau und die Instandsetzung des Bauwerks vor, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,6 Millionen Euro netto geschätzt werden. Zudem wird die Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Millionen Euro für das Jahr 2024 beantragt, mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2025.
Die Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Überprüfung und Reparatur der Mero-Raumfachwerk-Konstruktion, den Austausch der Dachmembran sowie die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen. Auch die technische Ausstattung soll modernisiert werden, unter anderem durch neue Akustikpaneele und eine Grundbeschallung. Um den Anforderungen an die Sicherheit und die Besucherzahlen gerecht zu werden, ist der Bau einer festen WC-Anlage für bis zu 1.100 Personen sowie die Schaffung von Flächen für mobile Sanitäranlagen vorgesehen. Zudem soll ein Blitzschutz installiert werden.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Musikpavillon zum Saisonbeginn 2025 wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein zweiter Bauabschnitt zur Realisierung der WC-Anlage ist nach der Saison 2025 geplant. Die Finanzierung des Vorhabens soll über verschiedene Haushaltsposten erfolgen, darunter Mittel aus dem Bereich öffentlicher Spielbereiche und die Grugatrasse.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Bau und Baubeginn der Maßnahmen „Citybahn, Haus-Berge-Straße (westliche Seite)“ und „Citybahn, Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard“Zur Vorlage · 0725/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bau und Baubeginn zweier Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Citybahn“ entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Umsetzung der Maßnahme an der westlichen Seite der Haus-Berge-Straße sowie am Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard vor.
Für den Abschnitt an der Haus-Berge-Straße werden Gesamtkosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten umfassen Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung und Begrünung. Durch die zeitliche Abstimmung mit geplanten Erneuerungen von Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke Essen AG sollen Synergieeffekte genutzt werden. Ein Großteil der Kosten, etwa 3,325 Millionen Euro, soll über Fördermittel nach dem ÖPNVG NRW gedeckt werden, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf rund 175.000 Euro reduziert.
Die zweite Maßnahme am Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard wird mit Kosten von 915.000 Euro für die Stadt Essen beziffert. Diese Mittel sind für die Verkehrssicherung, den Kanalbau, die Beleuchtung und die Signalisierung vorgesehen. Im Rahmen des Ausbaus sollen neue Weichenanlagen installiert werden, um die Anbindung an das Gebiet Essen 51 zu ermöglichen. Die Finanzierung dieses Knotens erfolgt vollständig aus städtischen Eigenmitteln.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Maxstraße Erneuerung Straßenbeleuchtung"Zur Vorlage · 0752/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Maxstraße beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 283.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist laut Vorlage erforderlich, da die bestehende Anlage nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Zudem sind die Masten nicht mehr standsicher und die Leuchten müssen ausgetauscht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Finanzierung durch Anlieger ergibt sich eine Änderung der Rechtslage: Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen aus Beiträgen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße"Zur Vorlage · 0753/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße“ beschließen. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Hirtsieferstraße und der Kopernikusstraße ist erforderlich, da die bestehenden Masten nicht mehr standsicher sind und die Verrohrung marode ist. Zudem muss die Anlage aufgrund eines geplanten Straßenumbaus angepasst werden. Damit die Anbindungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule Bockmühle stattfinden können, sollen die Arbeiten an der Verrohrung bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 407.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro beantragt. Die Deckung soll aus den Projekten „Austausch von Leuchten“ und „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ erfolgen. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 75.000 Euro für das Jahr 2024 benötigt, um die Beauftragung in voller Höhe zu ermöglichen. Im Zuge der Baumaßnahme soll zudem ein neu entstehender Wendehammer im Bereich der Gesamtschule Bockmühle vorübergehend beleuchtet werden, wofür Kosten von etwa 41.000 Euro aus einem separaten Projekt vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutz- und FFH-Gebiet Heisinger RuhraueZur Vorlage · 0626/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Heisinger Ruhraue wird eine Erhöhung der Baukosten beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprüngliche Bausumme von 360.000 Euro um 330.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 330.000 Euro vorgeschlagen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene Faktoren. Bodenuntersuchungen ergaben, dass Teile des Geländes stärker belastetes Material aufweisen als ursprünglich angenommen, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten von etwa 180.000 Euro führt. Zudem wurde entschieden, den Schlamm mittels einer Zentrifuge zu entwässern, um die Trocknungszeit zu verkürzen und die Beeinträchtigung der Flora und Fauna im Schutzgebiet zu reduzieren. Diese technische Maßnahme verursacht Mehrkosten von rund 130.000 Euro. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen steigen zudem die Honorare für die Planung und Bauleitung um etwa 20.000 Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch überplanmäßige Mehreinzahlungen aus eingehenden Fördermitteln erfolgen. Die entsprechenden Zuwendungen wurden bereits bewilligt. Die Maßnahme zur Aufwertung der Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet befindet sich in der Umsetzung und soll im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0486/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das zweite Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Ordnungsamtes (0486/2024/3) sieht vor, die Sonntagsöffnungen ab September gemäß den entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.
Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Rechtfertigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz verschärft hat. Eine Öffnung erfordert nun den Nachweis eines hinreichenden öffentlichen Interesses sowie eine Prüfung der Gewichtung der Sachgründe, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Die Stadtverwaltung gibt an, dass für die Freigabe die räumliche Nähe zu Veranstaltungen sowie die Einhaltung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts belegt sein müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung auf einem strengen Maßstab basiert, um rechtlichen Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Kläger standzuhalten.
Die Terminvorschläge für den Zeitraum ab September wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. sowie der Essen Marketing GmbH (EMG) nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung und Empfehlung durch die verschiedenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen)
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 39.Neubau der Feuerwache Werden/ Heidhausen (FF 10) mit integrierter Rettungswache hier: Bau und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0854/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen mit integrierter Rettungswache beschließen. Das Vorhaben umfasst neben dem Neubau auch den Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie die erforderliche Baugrundsicherung. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 23.475.000 Euro beziffert, inklusive der Managementgebühr der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Die Umsetzung der Ingenieur- und Bauleistungen soll durch die GVE als Totalübernehmerin erfolgen.
Die Errichtung ist laut Bedarfsplanung erforderlich, um die Hilfsfristen im Bereich Werden/Heidhausen zu gewährleisten und den 24-Stunden-Dienst der Löscheinheit sowie des Rettungsdienstes sicherzustellen. Die Planung sieht eine Fahrzeughalle für sechs Feuerwehrfahrzeuge und einen Rettungswagen vor. Im Zuge der Entwurfsplanung erhöhte sich die Brutto-Grundfläche im Vergleich zur Machbarkeitsstudie um etwa fünf Prozent, was auf angepasste technische Flächenbedarfe zurückzuführen ist. Für die Bauphase wurde eine Interimslösung in Fremdimmobilien innerhalb des Ausrückbereichs festgelegt.
Der Neubau ist auf Langlebigkeit ausgelegt. Die Konstruktion folgt einem Passivhaus-Standard mit einer Ziegelfassade, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen zur Energieerzeugung. Aufgrund der baulichen Anforderungen an die Baugrundsicherung im Bereich einer ehemaligen Hausmülldeponie ist eine massive Bauweise in Ortbeton vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Ersatzbeschaffung eines FeuerlöschbootsZur Vorlage · 0856/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschbootes. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 4,5 Millionen Euro geschätzt, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bei Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung auf dem Rhein-Herne-Kanal sicherzustellen.
Die Kostensteigerung gegenüber einer ursprünglichen Schätzung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 1,9 Millionen Euro resultiert aus der abgeschlossenen Entwurfsplanung sowie veränderten Marktbedingungen. Das neue Boot soll über einen Schraubenantrieb, eine angepasste Rumpfkonstruktion für Taucheinsätze und komplexere Löschsysteme zur Gefahrenabwehr im Essener Stadthafen verfügen. Zudem beeinflussten gestiegene Preise für Rohstoffe wie Aluminium und Energiekosten die Kalkulation.
Eine Prüfung einer Instandsetzung des bisherigen Bootes „Ernst Finkemeyer“, das seit 27 Jahren im Einsatz ist, ergab, dass eine Reparatur die aktuellen Anforderungen an Raumvolumen, Arbeitssicherheit und Hygiene nicht erfüllen würde. Die Finanzierung der Beschaffung ist für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Bei einer Auftragserteilung im dritten Quartal 2024 wird die Fertigstellung des neuen Bootes für Mitte 2026 erwartet. Parallel zur Beschaffung ist eine Anpassung der Steganlage im Hafen sowie ein Ersatz der Bootsgarage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Anpassung der Personalausstattung der ZAB an den gestiegenen Aufgabenumfang; hier Einrichtung von 21 MehrstellenZur Vorlage · 0825/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Ausländerbehörde Essen plant den Ausbau ihrer Personalkapazitäten durch die Einrichtung von insgesamt 21 neuen Stellen. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Aufgabenumfang, der aus der Zunahme von Personen in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf resultiert. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Schaffung dieser Mehrstellen bereits genehmigt, wobei eine Besetzung aller Planstellen bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen ist; 14 Stellen sollen bereits bis zum 31. August 2024 besetzt werden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Einrichtung dieser 21 Mehrstellen zu beschließen. Damit einhergehend soll der Haushaltsansatz ab dem Jahr 2025 für die Personalkosten haushaltsneutral erhöht werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stellenbesetzungen zu schaffen.
Die Finanzierung der Personalkosten sowie der anfallenden Sachkosten für Büroarbeitsplätze erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die neuen Stellen umfassen verschiedene Aufgabenbereiche, darunter Tätigkeiten im Außendienst, die Vorbereitung von Abschiebemaßnahmen sowie die Landestransportkoordination.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Sachstand zur Machbarkeitsstudie StadthafenZur Vorlage · 0049/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen IV und V wurden über den Sachstand zur Machbarkeitsstudie des Stadthafens informiert. Die im Februar 2022 beauftragte Untersuchung dient dazu, die Entwicklungspotenziale des etwa 125 Hektar großen Areals am Rhein-Herne-Kanal zu ermitteln. Das Vorhaben ist Teil des interkommunalen Rahmenplans Freiheit Emscher, der eine Aufwertung des Essener Nordens durch optimierte Logistik und verbesserte städtebauliche Strukturen vorsieht.
Die Erarbeitung der Studie umfasst die Untersuchung von Bestandsdaten, die Erstellung eines Wirtschaftsgutachtens sowie die Entwicklung verschiedener Nutzungsszenarien und eines Zielkonzepts. Zu den angestrebten Zielen gehören der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Schaffung von Grünverbindungen und die Verbesserung des Zugangs zu Wasserflächen. Während bestehende gewerbliche und industrielle Nutzungen im Industriequartier erhalten bleiben sollen, ist für bestimmte Flächen – etwa entlang der künftigen Umwelttrasse Hafenstraße – die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Gastronomie vorgesehen. Einzelhandelsansiedlungen sollen hingegen unterbunden werden.
Die Ausschreibung für die ersten Arbeitsschritte wird derzeit vorbereitet. Die Kosten für die Erstellung von Szenarien und des Zielkonzepts werden vorläufig auf 85.000 Euro geschätzt, während für die anschließende Rahmenplanung etwa 150.000 Euro veranschlagt werden. Eine Finanzierung durch Fördermittel oder Flächeneigentümer wird geprüft; andernfalls erfolgt die Deckung über das Amt für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 43.Turnhallensanierungsprogramm hier: 2. Sachstand 2024Zur Vorlage · 0664/2024/7 · Vorlage
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Die Verwaltung hat den zweiten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm 2024 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich aktuell 47 Maßnahmen in der Umsetzung, Planung oder sind bereits abgeschlossen. Zu den laufenden Projekten gehören unter anderem der Neubau einer Einfachturnhalle an der Tiegelschule sowie Brandschutzsanierungen und technische Instandsetzungen an der Gesamtschule Nord und dem Gymnasium Essen-Nord-Ost. Am Gymnasium Essen-Nord-Ost sind neben dem Austausch des Hallenbodens auch die Installation elektrisch hochfahrbarer Handballtore sowie der Ersatz einer akustischen Klingel durch ein Lichtsignal vorgesehen.
Die Sporthalle in der Klapperstraße kann seit März 2024 genutzt werden; die Arbeiten an der Lüftungsanlage sollen im Juni 2024 abgeschlossen sein. An der Stadthafenschule ist die bauliche Sanierung fertiggestellt, sodass eine Inbetriebnahme für Ende Mai oder Anfang Juni 2024 angestrebt wird. Die Verwaltung berichtet zudem über Verzögerungen bei einigen Projekten, die auf krankheitsbedingte Ausfälle bei Firmen sowie Lieferschwierigkeiten zurückzuführen sind.
Bisher wurden rund 152,4 Millionen Euro in das Sanierungsprogramm investiert, finanziert durch den städtischen Haushalt sowie verschiedene Förderprogramme wie KInvFG und „Gute Schule 2020“. Für die Zukunft ist der Ausbau des Leibniz-Gymnasiums mit zwei Doppelturnhallen geplant, während für den Campus Bockmühle im Herbst 2024 ein Baubeginnbeschluss erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 44.Errichtung einer Grundschule für den Stadtteil Altendorf auf dem Grundstück der Hüttmannschule hier: Abweichung vom Ratsbeschluss zur Vorlage Nr. 0705/2023/7Zur Vorlage · 0642/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung bei der Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtteil Altendorf. Mit der Vorlage 0642/2024/7 wird vorgeschlagen, den bisherigen Ratsbeschluss zur Planung eines Neubaus an der Kreuzung Altendorfer Straße und Wüstenhöferstraße aufzuheben. Untersuchungen haben ergeben, dass der ursprünglich vorgesehene Standort aufgrund der Lage an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße sowie baulicher Gegebenheiten im Untergeschoss als nicht optimal eingestuft wurde.
Als Alternative wird die Nutzung städtischer Flächen auf dem Grundstück der Hüttmannschule vorgeschlagen. Da andere potenzielle Standorte als nicht verfügbar eingestuft wurden, bietet das Gelände der Hüttmannschule ausreichend Raum, um sowohl den Neubau der Grundschule als auch den Erweiterungsbedarf der bestehenden Schule zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Standorts liegt darin, dass keine Grundstücksakquisition oder aufwendige Vorbereitungen notwendig sind und die Flächen unmittelbar zur Verfügung stehen.
Für das Gelände liegen bereits drei grobe Planungsvarianten vor, die beide Schulprojekte integrieren. Die Verwaltung wird nun vertiefte Prüfungen durchführen, um eine bevorzugte Variante zu ermitteln. Nach Abschluss dieser Untersuchungen soll der Rat der Stadt Essen über die endgültige Entscheidung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung beim Projekt 5.600283 - Generalsanierung Gesamtschule Süd, Frankenstraße 200Zur Vorlage · 0438/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung im Rahmen der Generalsanierung der Gesamtschule Süd in der Frankenstraße entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Leistungen für die Planung in Höhe von 1.300.000 Euro zu beauftragen und den Teilbaubeginn für die Schadstoffsanierung mit Kosten von 2.200.000 Euro zu ermöglichen. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.500.000 Euro beantragt, deren Kassenwirksamkeit für das Jahr 2025 vorgesehen ist.
Hintergrund der Neuausschreibung ist die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Generalplaner durch die Stadtverwaltung, da die erbrachten Leistungen nicht den stadtseitigen Anforderungen entsprachen. Um das Bauvorhaben fortzuführen, müssen insbesondere die Kostenberechnungen der Leistungsphase 3 neu ausgeschrieben werden. Dadurch erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planungsleistungen von bisher 3.000.000 Euro auf insgesamt 4.300.000 Euro. Die Schadstoffsanierung soll ab dem vierten Quartal 2024 stattfinden und ist von der Neubeauftragung der Planung unabhängig.
Die Finanzierung der im Jahr 2024 anfallenden Kosten soll über einen bereits bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 5.000.000 Euro für das Projekt erfolgen. Die für 2025 benötigten Mittel sollen durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt „Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterungen“ gedeckt werden.
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- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 0780/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen plant die Entwicklung eines Gewerbegebietes am nordwestlichen Rand des Flughafenareals Essen/Mülheim. Aufgrund des Mangels an Gewerbeflächen in beiden Städten soll die sogenannte Variante 1 umgesetzt werden, die etwa 12 Hektar umfasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den städtebaulichen Entwurf so anzupassen, dass eine Vereinbarkeit der gewerblichen Nutzung mit dem laufenden Flugbetrieb gewährleistet ist. Die Alternative, Variante 2, welche die Aufgabe des Flugbetriebs und eine südliche Ausdehnung des Gewerbegebiets vorsah, wird nicht weiterverfolgt, da diese laut Verkehrsuntersuchung zu einer Überlastung der umliegenden Knotenpunkte führen würde.
Gleichzeitig bekennt sich der Rat zur unbefristeten Fortführung des Flugbetriebs über das Jahr 2034 hinaus und erkennt den Flughafen als wichtige Infrastruktur an. Damit werden die früheren Beschlüsse der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zur Aufgabe des Flughafens aufgehoben. Um Planungssicherheit für Investitionen in die Infrastruktur, wie etwa Reparaturen an Start- und Landebahnen oder Maßnahmen zum Brandschutz, zu schaffen, soll die Verwaltung die notwendigen Schritte in Abstimmung mit der Geschäftsführung der FEM GmbH darlegen. Die weiteren Planungen werden im interfraktionellen Arbeitskreis vorberaten, wobei auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in die Ratssitzung am 28.08.2024 geschoben
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 46.1Entwicklung des Flughafen Essen/Mülheim (DS 0780/2024/7) hier: Konkretisierung zur EntwicklungZur Vorlage · 0975/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 0975/2024 vorgelegt, der die künftige Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim konkretisieren soll. Die Vorlage sieht vor, dass eine Bebauung auf der Fläche eine Größe von 12,2 Hektar nicht überschreiten darf, wobei eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird. Ziel der Ansiedlung neuer Unternehmen ist die Generierung von Gewerbesteuereinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, unter anderem durch die Ermöglichung von hangarfähigem Gewerbe.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung von Lösungen für das Verkehrsaufkommen in Essen und Mülheim, um eine Mehrbelastung der Lilienthalstraße sowie der Windmühlenstraße zu vermeiden und den ÖPNV- sowie Radverkehr auszubauen. In ökologischer Hinsicht sollen die Kaltluftentstehung und die ökologische Qualität gewahrt bleiben. Vorgesehen sind unter anderem Solaranlagen auf Neubauten, Grünbedachungen sowie die Prüfung von Photovoltaikanlagen und vertikalen Windturbinen.
Für den Flugbetrieb werden Zielvorgaben für nachhaltige Antriebe wie Elektro- oder Wasserstoffflugzeuge sowie der Einsatz von Vertiports für elektrische Flugtaxis festgelegt. Der Betrieb von Hubschraubern, außer im öffentlichen Auftrag, und Reklameflügen soll ausgeschlossen werden. Zudem fordert der Antrag, die Klimaneutralität des Betriebs durch Elektrifizierung und regenerative Energien zu erreichen sowie die Wirtschaftlichkeit der Flughafen Essen/Mülheim GmbH durch eine Organisationsuntersuchung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in die Ratssitzung am 28.08.2024 geschoben
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 47.Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0730/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31. Dezember 2023. Die Vorlage weist eine Bilanzsumme von 59.220.516,09 Euro sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 109.093,14 Euro aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen und den Lagebericht für das Geschäftsjahr festzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt. Darüber hinaus wird die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Entlastung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus in seiner Funktion als Betriebsausschuss beantragt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Benennung der Vertretung der Stadt Essen für den Zweckverband KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister)Zur Vorlage · 0733/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vertretung der Stadt im Zweckverband KDN neu zu bestellen. Hintergrund ist ein Wechsel in der Betriebsleitung des Essener Systemhauses zum 1. Juni 2024, da die bisherige Leitung ihre Tätigkeit zum Ende Mai 2024 beendet hat.
Für die KDN-Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, eine Beigeordnete als erstes ordentliches Mitglied und den Stadtkämmerer als deren Vertreter zu benennen. Als zweites ordentliches Mitglied soll der neue Betriebsleiter des Essener Systemhauses fungieren, wobei der Städtische Verwaltungsdirektor als dessen Stellvertreter vorgeschlagen wird.
Für die Vertretung im Verbandsausschuss des Zweckverbandes KDN sollen ebenfalls der neue Betriebsleiter des Essener Systemhauses sowie der Städtische Verwaltungsdirektor als Stellvertreter benannt werden. Die Stadt Essen ist seit dem 1. Juli 2013 Mitglied des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Benennung der Vertretung der Stadt Essen für die Genossenschaft ProVitako e.G. (Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.)Zur Vorlage · 0737/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Vertretung für die Genossenschaft ProVitako e. G. entscheiden. Die Stadt ist der Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. G. bereits im März 2024 beigetreten, vertreten durch das Essener Systemhaus.
Anlass für den vorliegenden Beschlussvorschlag ist ein Wechsel in der Betriebsleitung des Essener Systemhauses. Da Siegfried Grabenkamp seine Tätigkeit als Betriebsleiter zum 31. Mai 2024 beendet und Daniel Krisch die Nachfolge zum 1. Juni 2024 angetreten hat, muss die Vertretung der Stadt Essen in der Generalversammlung neu geregelt werden.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt daher, Daniel Krisch als Vertreter der Stadt Essen in die Generalversammlung der ProVitako e. G. zu berufen. Als dessen Stellvertreter soll der Städtische Verwaltungsdirektor Frank Gerner eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Benennung der Vertretung der Stadt Essen für den Verein VITAKO (Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.)Zur Vorlage · 0738/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vertretung der Stadt in der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. (VITAKO) neu zu regeln. Anlass für den Antrag ist ein Wechsel in der Betriebsleitung des Essener Systemhauses.
Nachdem Siegfried Grabenkamp seine Tätigkeit als Betriebsleiter des Essener Systemhauses zum 31. Mai 2024 beendet hat, muss die Vertretung in der VITAKO-Mitgliederversammlung angepasst werden. Daniel Krisch wurde bereits mit Beschluss des Rates vom 13. März 204 zum neuen Betriebsleiter des Essener Systemhauses bestellt und trat das Amt am 1. Juni 2024 an.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Daniel Krisch als erstes ordentliches Mitglied für die Vertretung der Stadt Essen in der VITAKO-Mitgliederversammlung zu benennen. Als dessen Vertreter soll der Städtische Verwaltungsdirektor Frank Gerner bestellt werden. Die Stadt Essen ist Gründungsmitglied der VITAKO.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Rates vom 29.05.2024
- 52.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 53.Mitteilungen der Verwaltung
- 54.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 55.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen (DS 0601/2024/FDP) Hier: Sicherheits- und Schutzkonzepte für öffentliche EinrichtungenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 56.Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Landessozialgericht NRWErgebnis: einstimmig beschlossen
- 57.Bestellung zur PrüferinErgebnis: einstimmig beschlossen
- 58.Unbefristete Übernahme des Direktors des Museum FolkwangErgebnis: einstimmig beschlossen
- 59.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 60.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BergerhausenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 60 a.Vergabe nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Errichtung einer Grundschule im Großraum RüttenscheidErgebnis: einstimmig beschlossen
- 60 b.Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/ 6; Entscheidung über vermieterseitigen Ausbau und Beauftragung der Leistungsphasen 4 und 5Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 61.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil