Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2023 im Betrieb gewerblicher Art "Buchprojekt"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ zu bilden. Konkret soll ein Betrag in Höhe von 78.541,84 Euro als Rücklage ausgewiesen werden. Die Zuweisung des Gewinns zur Rücklage erfolgt nach steuerlichen Vorschriften, um eine Kapitalertragsteuer auf den erwirtschafteten Gewinn zu vermeiden. Ein entsprechender förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien ist gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erforderlich.
Der Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ ist der Stabstelle Projektkoordination zugeordnet, und seine Ergebnisse fließen in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Das Projekt umfasst die Erstellung einer Fach- und Sachpublikation unter dem Titel „ESSEN.RUHRMETROPOLE. Stadtentwicklung 21+. Strategien und Formate, Räume und Projekte“. Die Veröffentlichung, die für September 2024 geplant ist, befasst sich mit der Stadtentwicklung im Kontext des Strukturwandels. Das Vorhaben wird durch einen externen Publizisten als Mitherausgeber unterstützt und durch externe Geldgeber finanziert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.06.2024einstimmig beschlossen
- 19.06.2024einstimmig empfohlen