Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.05.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.50 Jahre Bezirksvertretungen: Würdigung des bürgernahen EngagementsZur Vorlage · 0807/2024/SPD/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um das 50-jährige Bestehen der Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen zu würdigen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung im Mai 2025 eine angemessene Anerkennung für das bürgernahe Engagement der Mitglieder der Bezirksvertretungen organisiert.
Hintergrund ist die Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 1974, welche die Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke verpflichtend machte. In der Folge wurde das Essener Stadtgebiet in seine heute bestehenden neun Bezirke unterteilt. Die ersten Wahlen für die Mitglieder der Bezirksvertretungen fanden am 4. Mai 1975 statt. Seit diesem Zeitpunkt vertreten die gewählten Vertreter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Stadtteilen.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für Juni 2024 im Kulturausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2024 · Kulturausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.150 Jahre Bezirksvertretungen: Würdigung des bürgernahen EngagementsZur Vorlage · 0974/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 0974/2024/LINKE einen Änderungsantrag zum bestehenden Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf die geplante Würdigung des 50-jährigen Bestehens der Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen im Mai 2025.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung neben den Mitgliedern der Bezirksvertretungen auch deren ernannte Beauftragte in einem angemessenen Rahmen würdigt. Dies soll Personen einschließen, die spezifische Aufgaben und Anliegen innerhalb der Bezirke bearbeiten, wie beispielsweise Senioren-, Integrations-, Gleichstellungs-, Umwelt- oder Behindertenbeauftragte. In der Begründung wird angeführt, dass diese Beauftragten eine wichtige Rolle in ihren jeweiligen Funktionen ausüben, auch wenn sie keine offiziellen Mitglieder der Bezirksvertretungen sind.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 4.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - Vorab-Auszug BV I
- 6.Resolution des Rates zur langfristigen Sicherung des LokalfunksZur Vorlage · 0759/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einer Resolution zur langfristigen Sicherung des Lokalfunks in Essen und Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung vorgelegt wurde, thematisiert den Erhalt der lokalen Medienlandschaft.
Dem Dokument zufolge ist Radio Essen seit 30 Jahren ein Bestandteil der Informationsversorgung in der Stadt, insbesondere in Krisen- und Katastrophensituationen. Im Kontext aktueller Strukturreformen im Lokalfunk von Nordrhein-Westfalen wird die Bedeutung einer stabilen finanziellen und personellen Basis für die Sender hervorgehoben. Die Vorlage weist darauf hin, dass Veränderungen bei Finanzierungsmodellen oder der Vergabe von Sendezeiten zu einem Abbau von Personal oder dem Verlust von Senderstandorten führen könnten. Ein Ziel ist die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit über verschiedene Verbreitungswege, insbesondere im Bereich DAB+.
Die vorgeschlagene Resolution fordert das Land Nordrhein-Westfalen sowie die zuständigen Institutionen dazu auf, Regelungen zu treffen, die den Erhalt der Senderstrukturen und Verbreitungsgebiete ermöglichen. Dabei sollen zukünftige technische Entwicklungen berücksichtigt werden, um das Informationsangebot der Lokalsender durch eine entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Änderung der HauptsatzungZur Vorlage · 0756/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Hauptsatzung, um die Abrechnung von Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Mandatsträger anzupassen. Hintergrund ist die Novellierung der Entschädigungsverordnung NRW, durch die nun bis zu vier Sitzungen pro Tag abrechnungsfähig sind, während zuvor lediglich zwei Sitzungen erstattungsfähig waren.
Auf Basis dieser Änderung soll die in der Hauptsatzung festgelegte Höchstzahl der abrechenbaren Sitzungen von bisher 150 auf insgesamt 185 Sitzungen pro Jahr erhöht werden. Die entsprechende Anpassung wurde bereits im Dezember 2023 im Ältestenrat thematisiert.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine technische Änderung des Verweises in der Hauptsatzung vor, wobei der Bezug von § 45 Absatz 5 GO NRW auf § 45 Absatz 3 GO NRW aktualisiert wird. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung dieser Änderung gemäß der beigefügten Anlage vorzuschlagen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2023 im Betrieb gewerblicher Art "Buchprojekt"Zur Vorlage · 0711/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ zu bilden. Konkret soll ein Betrag in Höhe von 78.541,84 Euro als Rücklage ausgewiesen werden. Die Zuweisung des Gewinns zur Rücklage erfolgt nach steuerlichen Vorschriften, um eine Kapitalertragsteuer auf den erwirtschafteten Gewinn zu vermeiden. Ein entsprechender förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien ist gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erforderlich.
Der Betrieb gewerblicher Art „Buchprojekt“ ist der Stabstelle Projektkoordination zugeordnet, und seine Ergebnisse fließen in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Das Projekt umfasst die Erstellung einer Fach- und Sachpublikation unter dem Titel „ESSEN.RUHRMETROPOLE. Stadtentwicklung 21+. Strategien und Formate, Räume und Projekte“. Die Veröffentlichung, die für September 2024 geplant ist, befasst sich mit der Stadtentwicklung im Kontext des Strukturwandels. Das Vorhaben wird durch einen externen Publizisten als Mitherausgeber unterstützt und durch externe Geldgeber finanziert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.aBildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2023 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 0668/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird beraten, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ zu bilden. Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einen Betrag in Höhe von 94.374,01 Euro aus dem Ergebnis des betreffenden Betriebes als Rücklage zuzuführen.
Die Maßnahme dient der Vermeidung der Kapitalertragsteuer. Steuerrechtlich unterliegt der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer, sofern keine Zuführung zu Rücklagen erfolgt. Eine solche Zuweisung wird außerhalb des städtischen Haushalts in den steuerlichen Jahresabschlüssen des jeweiligen Betriebes vorgenommen. Gemäß den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums ist hierfür ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien notwendig, der spätestens acht Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen muss.
Der Betrieb „Parkhäuser und Parkplätze“ ist Teil des Fachbereichs Immobilienmanagement. Das Ergebnis dieses Bereichs fließt in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 19. Juni 2024 soll die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 26. Juni 2024 getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Neubau der Feuerwache Werden/ Heidhausen (FF 10) mit integrierter Rettungswache hier: Bau und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0854/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn des Projektes zur neuen Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer Feuerwache mit integrierter Rettungswache sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Durchführung von Baugrundsicherungen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 23.475.496 Euro brutto, wobei die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes auf etwa 500.000 Euro geschätzt werden. Die Durchführung der Leistungen soll durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Totalübernehmerin erfolgen.
Die technische Planung sieht den Einsatz von Wärmepumpen und Photovoltaik vor, während Geothermie aufgrund der Bodenverhältnisse nicht umgesetzt wird. Für den Neubau sind zusätzliche bergbauliche Sicherungsmaßnahmen am Baufeld notwendig. Die Finanzierung des Projekts erfolgt über die Projektnummer 5.376013 aus den Produktgruppen Rettungsdienst und Gefahrenabwehr. Während der Bauphase fallen für die Auslagerung der Einheiten zwischen 2024 und 2028 jährliche Mietkosten von bis zu 154.000 Euro an. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2027 oder Anfang 2028 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse Empfehlungen abgeben und die Bezirksvertretung IX die Kenntnisnahme vornimmt. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Ersatzbeschaffung eines FeuerlöschbootsZur Vorlage · 0856/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschbootes. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 4,5 Millionen Euro geschätzt, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bei Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung auf dem Rhein-Herne-Kanal sicherzustellen.
Die Kostensteigerung gegenüber einer ursprünglichen Schätzung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 1,9 Millionen Euro resultiert aus der abgeschlossenen Entwurfsplanung sowie veränderten Marktbedingungen. Das neue Boot soll über einen Schraubenantrieb, eine angepasste Rumpfkonstruktion für Taucheinsätze und komplexere Löschsysteme zur Gefahrenabwehr im Essener Stadthafen verfügen. Zudem beeinflussten gestiegene Preise für Rohstoffe wie Aluminium und Energiekosten die Kalkulation.
Eine Prüfung einer Instandsetzung des bisherigen Bootes „Ernst Finkemeyer“, das seit 27 Jahren im Einsatz ist, ergab, dass eine Reparatur die aktuellen Anforderungen an Raumvolumen, Arbeitssicherheit und Hygiene nicht erfüllen würde. Die Finanzierung der Beschaffung ist für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Bei einer Auftragserteilung im dritten Quartal 2024 wird die Fertigstellung des neuen Bootes für Mitte 2026 erwartet. Parallel zur Beschaffung ist eine Anpassung der Steganlage im Hafen sowie ein Ersatz der Bootsgarage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 0580/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus einer Studie zur Essener Migrationsökonomie entscheiden. Die Untersuchung, die im Auftrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration durch das Institut für Arbeit und Technik sowie das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz durchgeführt wurde, analysierte die wirtschaftliche Bedeutung und die Unterstützungsbedarfe migrantischer Unternehmen in fünf Stadtbezirken.
Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Einwanderungsgeschichte zu beauftragen. Ziel dieser Einrichtung soll die Förderung der Wirtschaftsentwicklung, der Innovationskraft sowie der Ausbildungsbereitschaft sein. Hierzu ist eine inhaltliche, konzeptionelle und personelle Ausgestaltung zu entwickeln.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Prüfung einer Erweiterung bestehender Angebote der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) durch die Einbindung des Kommunalen Integrationszentrums Essen und des JobCenters Essen. Die geplante Beratungsstelle könnte dabei auf der bestehenden Struktur der Abteilung „Arbeitsmarktförderung“ bei der EWG aufbauen. Zudem soll eine wissenschaftliche Evaluation der Beratungsstelle konzeptionell einbezogen werden, wobei die Ergebnisse jährlich den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen und verwiesen in UA Soziales
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Mit Aussprache abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahmen „Citybahn, Haus-Berge-Straße (westliche Seite)“ und „Citybahn, Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard“Zur Vorlage · 0725/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Citybahn Essen“ wird der Bau und Baubeginn von zwei baulichen Maßnahmen beantragt. Die erste Maßnahme umfasst die westliche Seite der Haus-Berge-Straße mit veranschlagten Gesamtkosten von 3.500.000 EUR. Davon entfallen 175.000 EUR auf den städtischen Eigenanteil, während eine Förderung durch die Ruhrbahn GmbH in Höhe von 95 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet wird. Die zweite Maßnahme betrifft den Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard mit Kosten in Höhe von 915.000 EUR, die vollständig aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden sollen.
Die wirtschaftliche Kalkulation berücksichtigt für den städtischen Eigenanteil Zinsen sowie Abschreibungen über einen Zeitraum von 60 Jahren. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Zudem wird eine positive Entscheidung der Förderanträge durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen erwartet.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen ist eine Reduktion der Wegeanteile des Kraftfahrzeugverkehrs von 55 % im Jahr 2019 auf 25 % ab dem Jahr 2035 vorgesehen. Eine Verlagerung des Verkehrsanteils um ein Prozent wird mit einer Minderung des CO2-Ausstoßes um etwa 3.200 Tonnen pro Jahr berechnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahmen empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen den Bau und Baubeginn beschließt. Die Beratung in den zuständigen Gremien ist für Juni 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Maxstraße Erneuerung Straßenbeleuchtung"Zur Vorlage · 0752/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Maxstraße beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 283.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist laut Vorlage erforderlich, da die bestehende Anlage nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Zudem sind die Masten nicht mehr standsicher und die Leuchten müssen ausgetauscht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Finanzierung durch Anlieger ergibt sich eine Änderung der Rechtslage: Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen aus Beiträgen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße"Zur Vorlage · 0753/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße“ beschließen. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Hirtsieferstraße und der Kopernikusstraße ist erforderlich, da die bestehenden Masten nicht mehr standsicher sind und die Verrohrung marode ist. Zudem muss die Anlage aufgrund eines geplanten Straßenumbaus angepasst werden. Damit die Anbindungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule Bockmühle stattfinden können, sollen die Arbeiten an der Verrohrung bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 407.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro beantragt. Die Deckung soll aus den Projekten „Austausch von Leuchten“ und „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ erfolgen. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 75.000 Euro für das Jahr 2024 benötigt, um die Beauftragung in voller Höhe zu ermöglichen. Im Zuge der Baumaßnahme soll zudem ein neu entstehender Wendehammer im Bereich der Gesamtschule Bockmühle vorübergehend beleuchtet werden, wofür Kosten von etwa 41.000 Euro aus einem separaten Projekt vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Sanierung des Musikpavillons im Grugapark hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0701/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0701/2024/6 der Fraktion Grün und Gruga sieht den Bau- und Baubeginnsbeschluss für die Sanierung des Musikpavillons im Grugpark sowie die Umgestaltung der zugehörigen Außenanlagen vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Instandsetzung der Mero-Tragkonstruktion, den Austausch der Dachmembran, die Erneuerung der Entwässerung sowie die Installation von Akustikpaneelen und einer Grundbeschallung. Zudem ist der Bau einer neuen WC-Anlage vorgesehen.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Planung, des Baues und der Instandsetzung belaufen sich auf 2.600.000 Euro netto. Davon entfallen etwa 2.350.000 Euro netto auf die Sanierung, bestehend aus 2.000.000 Euro Baukosten und 350.000 Euro Nebenkosten, während für die Außenanlagen rund 250.000 Euro netto veranschlagt sind. Zur Finanzierung soll eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 mit Kassenwirksamkeit in 2025 über 1.600.000 Euro eingerichtet werden. Die Mittel werden über verschiedene Haushaltsposten sowie den Deckungsring Grugapark bereitgestellt.
Die Instandsetzung ist aufgrund von Sanierungsrückständen erforderlich, um den langfristigen Betrieb des Pavillons als Veranstaltungsort sowie die Sicherung laufender Einnahmen zu gewährleisten. Eine Vor-Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Wiederinbetriebnahme zum Saisonbeginn 2025. Die Entscheidung obliegt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0685/2024/6 befasst sich mit der Planung und dem Baubeschluss für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027. Das Projekt umfasst die bauliche Neugestaltung des Parks, darunter die Neuordnung von Fuß- und Radwegen, die Schaffung von drei Plätzen sowie die Anlage von Erlebnisräumen und einem Informationspfad. Geplant sind zudem eine Aussichtsplattform, Laichgewässer und Schotterstreifen zur Förderung eines Wanderkorridors für die Kreuzkröte. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Präsentation der industriellen Standortgeschichte.
Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 2.500.000 Euro, wobei eine Förderung in Höhe von 80 Prozent angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 vorgesehen, die Fertigstellung soll 2026 erfolgen, bei einer kalkulierten Bauzeit von etwa zwölf Monaten. Die jährlichen Unterhaltskosten werden mit 53.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung der Auszahlungen für die Jahre 2025 und 2026 erfolgt durch die Stadt Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V die Planung zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt den Bau beschließt. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretung, die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutz- und FFH-Gebiet Heisinger RuhraueZur Vorlage · 0626/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Heisinger Ruhraue wird eine Erhöhung der Baukosten beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprüngliche Bausumme von 360.000 Euro um 330.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 330.000 Euro vorgeschlagen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene Faktoren. Bodenuntersuchungen ergaben, dass Teile des Geländes stärker belastetes Material aufweisen als ursprünglich angenommen, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten von etwa 180.000 Euro führt. Zudem wurde entschieden, den Schlamm mittels einer Zentrifuge zu entwässern, um die Trocknungszeit zu verkürzen und die Beeinträchtigung der Flora und Fauna im Schutzgebiet zu reduzieren. Diese technische Maßnahme verursacht Mehrkosten von rund 130.000 Euro. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen steigen zudem die Honorare für die Planung und Bauleitung um etwa 20.000 Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch überplanmäßige Mehreinzahlungen aus eingehenden Fördermitteln erfolgen. Die entsprechenden Zuwendungen wurden bereits bewilligt. Die Maßnahme zur Aufwertung der Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet befindet sich in der Umsetzung und soll im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung beim Projekt 5.600283 - Generalsanierung Gesamtschule Süd, Frankenstraße 200Zur Vorlage · 0438/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung im Rahmen der Generalsanierung der Gesamtschule Süd in der Frankenstraße entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Leistungen für die Planung in Höhe von 1.300.000 Euro zu beauftragen und den Teilbaubeginn für die Schadstoffsanierung mit Kosten von 2.200.000 Euro zu ermöglichen. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.500.000 Euro beantragt, deren Kassenwirksamkeit für das Jahr 2025 vorgesehen ist.
Hintergrund der Neuausschreibung ist die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Generalplaner durch die Stadtverwaltung, da die erbrachten Leistungen nicht den stadtseitigen Anforderungen entsprachen. Um das Bauvorhaben fortzuführen, müssen insbesondere die Kostenberechnungen der Leistungsphase 3 neu ausgeschrieben werden. Dadurch erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planungsleistungen von bisher 3.000.000 Euro auf insgesamt 4.300.000 Euro. Die Schadstoffsanierung soll ab dem vierten Quartal 2024 stattfinden und ist von der Neubeauftragung der Planung unabhängig.
Die Finanzierung der im Jahr 2024 anfallenden Kosten soll über einen bereits bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 5.000.000 Euro für das Projekt erfolgen. Die für 2025 benötigten Mittel sollen durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt „Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterungen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil