Änderung der Hauptsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Hauptsatzung, um die Abrechnung von Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Mandatsträger anzupassen. Hintergrund ist die Novellierung der Entschädigungsverordnung NRW, durch die nun bis zu vier Sitzungen pro Tag abrechnungsfähig sind, während zuvor lediglich zwei Sitzungen erstattungsfähig waren.
Auf Basis dieser Änderung soll die in der Hauptsatzung festgelegte Höchstzahl der abrechenbaren Sitzungen von bisher 150 auf insgesamt 185 Sitzungen pro Jahr erhöht werden. Die entsprechende Anpassung wurde bereits im Dezember 2023 im Ältestenrat thematisiert.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine technische Änderung des Verweises in der Hauptsatzung vor, wobei der Bezug von § 45 Absatz 5 GO NRW auf § 45 Absatz 3 GO NRW aktualisiert wird. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung dieser Änderung gemäß der beigefügten Anlage vorzuschlagen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.06.2024mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024mehrheitlich empfohlen
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