Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW: Veranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für Deutschland
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, die die Umsetzung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen regelt. Die Messe Essen GmbH wird angewiesen, den Zugang zur Grugahalle sowie zu den angrenzenden Foyer- und Nebenräumen für den 15. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) zu ermöglichen. Der Zeitraum umfasst die Vorbereitung, Durchführung und den Abbau der Veranstaltung vom 25. Juni bis zum 1. Juli 2024. Die Voraussetzung einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung durch die Partei darf hierfür nicht verlangt werden.
Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 29. Mai 2024, wonach die Ausführung des Veranstaltungsvertrags von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung durch die AfD abhängig gemacht werden sollte. Da diese Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde, erklärte die Messe Essen GmbH am 6. Juni 2024 den Rücktritt vom Vertrag. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ordnete in einem Eilverfahren jedoch an, dass der Zugang zur Halle nicht von einer solchen Selbstverpflichtung abhängig gemacht werden darf. Nach einer politischen Abstimmung unter der Leitung des Oberbürgermeisters wurde entschieden, das Urteil zu akzeptieren und keinen Rechtsbehelf beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Entscheidung weist den Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Messe an, die Geschäftsführung zur Umsetzung des Gerichtsbeschlusses anzuweisen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024mehrheitlich beschlossen