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Vorlage

Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem.§113 Abs.2 GO NRW

0755/2024/2 26.06.2024 Beteiligungsmanagement

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen berät über die Bestellung einer weiteren Vertreterin für die Stadt in verschiedenen Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen. Die Vorlage des Beteiligungsmanagements sieht vor, eine Person gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu benennen. Diese Vertretung soll in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie ähnlichen Organen erfolgen.

Die Bestellung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2024 vorgesehen. Als Begründung für den Beschlussvorschlag wird auf die personelle Situation im Fachbereich 02-02 verwiesen. Aufgrund des dortigen personellen Zugangs soll die zusätzliche Bestellung der vorgeschlagenen Person erfolgen, um die städtische Vertretung in den genannten Gremien zu gewährleisten.

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