Nutzungssatzung für städtische Immobilien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 095<0xC2>2/2024 vorgelegt, der die Erstellung einer Nutzungssatzung für städtische Immobilien fordert. Die Satzung soll Immobilien in verschiedene Kategorien unterteilen, wobei unter anderem festgelegt werden soll, ob bestimmte Objekte, wie etwa das Haus jüdischer Kultur, von parteipolitischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Für Immobilien, die für politische Veranstaltungen genutzt werden können, sieht der Antrag vor, dass die Nutzung an eine Selbstverpflichtungserklärung der Veranstalter gebunden ist. Diese Erklärung soll Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten umfassen, darunter den Ausschluss von Tätern sowie die Sicherung und Weiterleitung von Beweismitteln an die Behörden. Zudem sollen Sicherheits- und Präventionskonzepte vorab mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sieht der Antrag die Festsetzung einer Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro vor.
Darüber hinaus soll bei der Nutzung von Immobilien auch die Berücksichtigung von Fernwirkungen, wie etwa Verkehrsbehinderungen oder Menschenansammlungen durch Demonstrationen, erfolgen. Die Anwendung der neuen Satzung soll zudem über entsprechende Gesellschafterbeschlüsse auch für die von der Stadt Essen kontrollierten Gesellschaften gelten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.08.2024abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024eingebracht