Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024

0486/2024/3 26.06.2024 Ordnungsamt

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das zweite Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Ordnungsamtes (0486/2024/3) sieht vor, die Sonntagsöffnungen ab September gemäß den entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.

Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Rechtfertigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz verschärft hat. Eine Öffnung erfordert nun den Nachweis eines hinreichenden öffentlichen Interesses sowie eine Prüfung der Gewichtung der Sachgründe, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Die Stadtverwaltung gibt an, dass für die Freigabe die räumliche Nähe zu Veranstaltungen sowie die Einhaltung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts belegt sein müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung auf einem strengen Maßstab basiert, um rechtlichen Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Kläger standzuhalten.

Die Terminvorschläge für den Zeitraum ab September wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. sowie der Essen Marketing GmbH (EMG) nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung und Empfehlung durch die verschiedenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung trifft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge