Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 08.05.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Dritte Tranche zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im vierten Förderjahr; hier: Einrichtung von 24 MehrstellenZur Vorlage · 0532/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung von 24 Mehrstellen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Diese Maßnahme stellt die dritte Tranche im Rahmen eines Förderprogramms dar, das auf Bundes- und Landesebene zur Modernisierung des ÖGD bis Ende 2026 beschlossen wurde.
Die Vorlage des Gesundheitsamtes sieht vor, die neuen Stellen primär durch die Einbindung von Mitarbeitenden aus der bestehenden Personalreserve zu besetzen. Die geplanten Stellen umfassen Aufgabenbereiche in der Verwaltung, dem Infektionsschutz sowie in der sozialpsychologischen Betreuung und der Trinkwasserüberwachung.
Die Finanzierung der Personalkosten in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro erfolgt über Bundesmittel. Da aus dem dritten Förderjahr Restmittel in Höhe von etwa 1,26 Millionen Euro zur Verfügung stehen, soll die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Folgejahre ab 2025 haushaltsneutral erfolgen. Ergänzend sind Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung in Höhe von circa 232.800 Euro vorgesehen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung und Konkretisierung der Stellen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Entwicklung einer Arbeitgebermarke (Employer Brand) für die Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 0817/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat die Entwicklung einer Arbeitgebermarke für die Stadtverwaltung Essen zur Kenntnis genommen. Angesichts eines umkämpften Arbeitsmarktes und des erwarteten Ausscheidens von etwa einem Viertel der Belegschaft aufgrund des Renteneintritts bis zum Jahr 2032 sieht sich die Verwaltung mit Herausforderungen bei der Rekrutierung von Fach- und Nachwuchskräften in verschiedenen Dienstbereichen konfrontiert.
Das Projekt zur Entwicklung einer eigenständigen Arbeitgebermarke wird unter Einbeziehung einer externen Marketingagentur durchgeführt. Der Prozess, der auf eine Dauer von etwa anderthalb Jahren ausgelegt ist, umfasst die Erarbeitung einer Positionierung sowie deren Umsetzung in Wort und Bild. Die Implementierung der neuen Marke ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen. Um die Akzeptanz der Marke zu fördern, sind verschiedene Beteiligungsformate für die Beschäftigten, wie etwa Workshops oder Interviews, geplant.
Im Anschluss an die Entwicklungsphase sollen auch die Internetseiten zum Thema „Job & Karriere“ der Stadt Essen grundlegend überarbeitet werden. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 400.000 Euro geschätzt. Dieser Betrag deckt die Leistungen der Agentur, den neuen Webauftritt sowie die Durchführung von Personalmarketingmaßnahmen ab.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Leistungs- und Entwicklungspotenziale der Ausbildungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 0814/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausbildungsfirma „InOffice Stadt Essen“ hat zum 2. April 2024 ihre Räumlichkeiten in die Lützowstraße 53 bezogen. Durch diesen Umzug wurde die Kapazität für Nachwuchskräfte von bisher 30 auf 50 Plätze erweitert. Die Maßnahme wurde durch nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 ermöglicht. Das neue Objekt umfasst eine Fläche von rund 1.008 Quadratmetern mit 24 Räumen, darunter auch ein Schulungsraum für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung. Die bisherigen Räumlichkeiten in der Blücherstraße wurden zur Schaffung weiterer Schulungsräume für das Studieninstitut umgenutzt.
Mit dem neuen Standort wird eine inhaltliche Neuausrichtung begleitet. Hierbei werden moderne Arbeitsformen wie Desksharing und ein erweitertes Angebot für mobiles Arbeiten, das einen Tag pro Woche ermöglicht, erprobt. Zur technischen Umsetzung wurden die Auszubildenden und Studierenden mit individuellen Technikpaketen ausgestattet. Zudem wurde ein neues Onboarding-Konzept entwickelt, das den Fokus auf Selbstorganisation und Teamfähigkeit legt. Die offizielle Eröffnung der neuen Räumlichkeiten ist für den 5. September 2024 geplant und findet unter Beteiligung des Oberbürgermeisters sowie politischer Vertreter aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung statt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7.Zwischenstand Weiterentwicklung Essener ModellZur Vorlage · 0648/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum „Essener Modell“ beschreibt die aktuelle Entwicklung des Projekts zur Verbesserung der Aufenthaltsrechte von Menschen mit kurdisch-libanesischer Zuwanderungsgeschichte in Essen. Das Ziel des Verfahrens ist es, den Kreislauf von Duldungen für junge Erwachsene zwischen 14 und 35 Jahren zu durchbrechen, indem die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt, wie etwa die Klärung der Identität, unterstützt werden.
Nach einer Unterbrechung der Neuzugänge zwischen Dezember 2022 und Januar 2024 hat die Steuerungsgruppe im Februar 2024 die Aufnahme neuer Teilnehmender wieder ermöglicht; dabei wurden drei Personen vorgeschlagen. Eine geplante Ausweitung des Verfahrens auf Menschen mit nordafrikanischer Migrationsgeschichte wurde aufgrund geringer Fallzahlen nicht realisiert.
Die Gesamtzahl der identifizierten Zielgruppe umfasst 526 Personen, von denen aktuell 63 im Modell geführt werden. Von diesen Teilnehmenden konnten 19 bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten, während 32 über befristete Aufenthaltstitel oder Reiseausweise verfügen. Neun Personen sind aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Essen weggezogen. Zudem befinden sich acht weitere Personen in der Klärungsphase für eine mögliche zukünftige Teilnahme. Die zuständigen Gremien sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und verwiesen in UA Soziales
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.aSchule als sicherer OrtZur Vorlage · 0782/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Sachstandsbericht zum Thema „Schule als sicherer Ort“ zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigt. Dieser Vorschlag basiert auf Empfehlungen aus verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft.
Die Vorlage thematisiert zunehmende Herausforderungen im schulischen Alltag, wie etwa Vandalismus und Gewaltvorfälle. In Essen ist laut Berichten der Jugendgerichtshilfe die Anzahl der Gewaltdelikte durch Jugendliche und Heranwachsende im Zeitraum von 2019 bis 2023 gestiegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Mitführen von Messern sowie auf Gewalt im digitalen Raum. Diese Entwicklung korrespondiert mit Trends, die auch in Nordrhein-Westfalen und bundesweit verzeichnet wurden.
Zwar werden bereits verschiedene präventive Maßnahmen umgesetzt – etwa durch Schulsozialarbeit, Präventionsprogramme oder die Kooperation mit der Polizei –, dennoch hat der Facharbeitskreis „Jugendhilfe/Schule“ Bedarf an einer verstärkten Unterstützung signalisiert. Ziel des neuen Konzepts soll es sein, die Gewaltprävention an allen Essener Schulen flächendeckend und nachhaltig zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 0669/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zum „Haus des Jugendrechts Essen“ wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Einrichtung, in der die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft seit 2018 gemeinsam arbeiten, verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Intensivtäter zu beschleunigen und deren Rückfall zu verhindern. Das Programm richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb von zwölf Monaten mindestens fünf Straftaten eines definierten Deliktspektrums begangen haben.
Ein zentraler Bestandteil ist die personengebundene Sachbearbeitung durch die Jugendgerichtshilfe, die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 122 junge Intensivtäter aus Essen und Mülheim betreut, was einen Anstieg gegenüber den 93 Personen im Vorjahr darstellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 92 Personen im Programm, wovon acht in Haft oder Untersuchungshaft waren. Eine Rückfalluntersuchung von im Jahr 2021 entlassenen Jugendlichen zeigte, dass 32 % der betrachteten Personen über einen Zeitraum von zwei Jahren straffrei blieben.
Zusätzlich wird über die Initiative „Kurve kriegen“ berichtet, die präventiv bei Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 15 Jahren ansetzt. Bis Dezember 2023 nahmen 96 Personen an diesem Programm teil oder wurden betreut. Zudem umfasst der Bericht das Projekt „360°“ zur Prävention von Clankriminalität, in dessen Rahmen aktuell sieben Kinder pädagogisch begleitet werden.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0486/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das zweite Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Ordnungsamtes (0486/2024/3) sieht vor, die Sonntagsöffnungen ab September gemäß den entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.
Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Rechtfertigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz verschärft hat. Eine Öffnung erfordert nun den Nachweis eines hinreichenden öffentlichen Interesses sowie eine Prüfung der Gewichtung der Sachgründe, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Die Stadtverwaltung gibt an, dass für die Freigabe die räumliche Nähe zu Veranstaltungen sowie die Einhaltung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts belegt sein müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung auf einem strengen Maßstab basiert, um rechtlichen Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Kläger standzuhalten.
Die Terminvorschläge für den Zeitraum ab September wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. sowie der Essen Marketing GmbH (EMG) nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung und Empfehlung durch die verschiedenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen)
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Ausschreibung und Beschaffung von 1.200 DigitalmeldeempfängernZur Vorlage · 0855/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über die Beschaffung von 1.200 Digitalmeldeempfängern für die Feuerwehr Essen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von knapp 438.000 Euro.
Die Anschaffung ist notwendig, da die derzeit eingesetzten Geräte nicht mehr hergestellt werden und somit Reparaturen oder Austauschmöglichkeiten bei Defekten entfallen. Zudem erfordert das Telekommunikationsgesetz eine Verschlüsselung personenbezogener Daten, was mit der aktuellen Technik nicht umsetzbar ist. Um den laufenden Betrieb sicherzustellen und die individuelle Programmierung der Geräte zu ermöglichen, soll die Beschaffung über einen Zeitraum von 1,5 Jahren gestreckt werden. Dabei sind jeweils 600 Meldeempfänger im Jahr 2024 und 600 im Jahr 2025 vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 219.000 Euro pro Jahr. Die Finanzierung für das Jahr 2024 ist durch bestehende Mittel in den Projekten zur Gefahrenabwehr und zum Rettungsdienst gesichert. Für das Haushaltsjahr 2025 wird der entsprechende Bedarf im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2025 werden im Rahmen der unterjährigen Haushaltsführung bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.aNeubau der Feuerwache Werden/ Heidhausen (FF 10) mit integrierter Rettungswache hier: Bau und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0854/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen mit integrierter Rettungswache beschließen. Das Vorhaben umfasst neben dem Neubau auch den Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie die erforderliche Baugrundsicherung. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 23.475.000 Euro beziffert, inklusive der Managementgebühr der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Die Umsetzung der Ingenieur- und Bauleistungen soll durch die GVE als Totalübernehmerin erfolgen.
Die Errichtung ist laut Bedarfsplanung erforderlich, um die Hilfsfristen im Bereich Werden/Heidhausen zu gewährleisten und den 24-Stunden-Dienst der Löscheinheit sowie des Rettungsdienstes sicherzustellen. Die Planung sieht eine Fahrzeughalle für sechs Feuerwehrfahrzeuge und einen Rettungswagen vor. Im Zuge der Entwurfsplanung erhöhte sich die Brutto-Grundfläche im Vergleich zur Machbarkeitsstudie um etwa fünf Prozent, was auf angepasste technische Flächenbedarfe zurückzuführen ist. Für die Bauphase wurde eine Interimslösung in Fremdimmobilien innerhalb des Ausrückbereichs festgelegt.
Der Neubau ist auf Langlebigkeit ausgelegt. Die Konstruktion folgt einem Passivhaus-Standard mit einer Ziegelfassade, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen zur Energieerzeugung. Aufgrund der baulichen Anforderungen an die Baugrundsicherung im Bereich einer ehemaligen Hausmülldeponie ist eine massive Bauweise in Ortbeton vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.bErsatzbeschaffung eines FeuerlöschbootsZur Vorlage · 0856/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschbootes. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 4,5 Millionen Euro geschätzt, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bei Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung auf dem Rhein-Herne-Kanal sicherzustellen.
Die Kostensteigerung gegenüber einer ursprünglichen Schätzung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 1,9 Millionen Euro resultiert aus der abgeschlossenen Entwurfsplanung sowie veränderten Marktbedingungen. Das neue Boot soll über einen Schraubenantrieb, eine angepasste Rumpfkonstruktion für Taucheinsätze und komplexere Löschsysteme zur Gefahrenabwehr im Essener Stadthafen verfügen. Zudem beeinflussten gestiegene Preise für Rohstoffe wie Aluminium und Energiekosten die Kalkulation.
Eine Prüfung einer Instandsetzung des bisherigen Bootes „Ernst Finkemeyer“, das seit 27 Jahren im Einsatz ist, ergab, dass eine Reparatur die aktuellen Anforderungen an Raumvolumen, Arbeitssicherheit und Hygiene nicht erfüllen würde. Die Finanzierung der Beschaffung ist für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Bei einer Auftragserteilung im dritten Quartal 2024 wird die Fertigstellung des neuen Bootes für Mitte 2026 erwartet. Parallel zur Beschaffung ist eine Anpassung der Steganlage im Hafen sowie ein Ersatz der Bootsgarage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Situation in der Innenstadt / Sicherheit und Sauberkeit in Essen mündlicher Bericht
- 13.aAnpassung der Personalausstattung der ZAB an den gestiegenen Aufgabenumfang; hier Einrichtung von 21 MehrstellenZur Vorlage · 0825/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Ausländerbehörde Essen plant den Ausbau ihrer Personalkapazitäten durch die Einrichtung von insgesamt 21 neuen Stellen. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Aufgabenumfang, der aus der Zunahme von Personen in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf resultiert. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Schaffung dieser Mehrstellen bereits genehmigt, wobei eine Besetzung aller Planstellen bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen ist; 14 Stellen sollen bereits bis zum 31. August 2024 besetzt werden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Einrichtung dieser 21 Mehrstellen zu beschließen. Damit einhergehend soll der Haushaltsansatz ab dem Jahr 2025 für die Personalkosten haushaltsneutral erhöht werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stellenbesetzungen zu schaffen.
Die Finanzierung der Personalkosten sowie der anfallenden Sachkosten für Büroarbeitsplätze erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die neuen Stellen umfassen verschiedene Aufgabenbereiche, darunter Tätigkeiten im Außendienst, die Vorbereitung von Abschiebemaßnahmen sowie die Landestransportkoordination.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Verstetigung der Grillzonen hier: Pilotprojekt für ein bewirtschaftetes Angebot im Stadtbezirk IX (Im Löwental)Zur Vorlage · 0873/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag zur Etablierung eines Pilotprojekts für eine bewirtschaftete Grillfläche im Stadtbezirk IX gestellt. Konkret geht es um die Fläche „Im Löwental“. Die Stadtverwaltung wird ersucht, zeitnah ein Konzept auszuarbeiten, das den Beratungs- und Beschlussweg der zuständigen Gremien durchläuft.
Der Antrag sieht vor, bei der Planung interkommunale Erfahrungswerte einzubeziehen. Dies umfasst die Festlegung einer angemessenen Gebührenhöhe, verschiedene Bezahloptionen sowie eine barrierefreie Gestaltung der Reservierungs- und Buchungsmöglichkeiten für die Nutzung der Fläche. Zudem soll die Anzahl der Toilettenanlagen an den tatsächlichen Bedarf angepasst und gegebenenfalls auf sogenannte Öko-Toiletten umgestellt werden. Die Grillfläche soll mit festen Vorrichtungen ausgestattet werden, wobei die Möglichkeit einer saisonalen Demontage zu berücksichtigen ist.
Hinsichtlich der Zufahrtsregelung wird vorgeschlagen, das bisherige Verfahren unter Einbeziehung der RGE Servicegesellschaft Essen GmbH fortzusetzen. Nach Beendigung einer Saison ist den Ratsgremien eine Evaluation des Projekts vorzulegen. Der Antrag ist zur Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in der Bezirksvertretung IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Abschaffung von Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 10.05.2024Zur Vorlage · 0760/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, die Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen abzuschaffen. Mit dem Antrag Nr. 0760/2024/EBB wird gefordert, das kostenpflichtige Parken an Samstagen durch eine gebührenfreie Nutzung zu ersetzen, wobei die Parkdauer auf drei Stunden begrenzt werden soll. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle sollen laut Vorlage durch Haushaltsumschichtungen kompensiert werden.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass kostenlose Parkmöglichkeiten die Attraktivität der Innenstadt erhöhen und den lokalen Einzelhandel unterstützen könnten. Durch das Angebot eines gebührenfreien Parkens solle die Verweildauer der Besucher gesteigert werden, was die Frequenz in den Fußgängerzonen fördern könne. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme die Erreichbarkeit für Senioren sowie Familien mit Kindern verbessern würde. Die EBB-FW sieht in der Abschaffung der Gebühren eine Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts Essen zu unterstützen und die Innenstadt als Lebensraum attraktiver zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 17.Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.aVerpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Verschiedenes
- 18.aÜberwachung von Grillzonen durch den Kommunalen Ordnungsdienst hier: Anfrage der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 19.Unbefristete Übernahme des Direktors des Museum FolkwangErgebnis: einstimmig empfohlen
- 20.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 21.Feuerwehr Jahresbericht 2023 mündlicher Bericht
- 21.aEinführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen (DS 0601/2024/FDP) Hier: Sicherheits- und Schutzkonzepte für öffentliche EinrichtungenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 22.Verschiedenes