Verringerung der Schiedsamtsbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.06.2024einstimmig beschlossen
- 13.06.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024einstimmig empfohlen
- 11.06.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024einstimmig keine Bedenken erhoben