Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr.24 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 12.03.2024
- 2.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 09.04.2024
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Schulsport und Vereinssport Schwimmhalle Traugott-Weise-Schule
- 5.Stadtwerke Essen Baumaßnahme Mayskamp
- 5.AStadtwerke Essen Bauvorhaben Carolus-Magnus-Straße
- 6.Planung für eine zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in Borbeck-Mitte nach dem Umbau von Busbahnhof und Neuem MarktZur Vorlage · 0832/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Essener Stadtbezirk 4 hat einen Antrag zur Verbesserung der Parksituation in Borbeck-Mitte vorgelegt. Der von Ulrich Schulte-Wieschen eingereichte Vorschlag fordert die Verwaltung auf, frühzeitig Planungen für Maßnahmen zu erstellen, die nach dem Umbau des Busbahnhofs und des Neuen Marktes greifen sollen.
Im Zentrum des Antrags steht die Ausweitung der bewirtschafteten Parkflächen durch die Umwandlung von Flächen mit Parkscheibe sowie von derzeit kostenfreien Parkplätzen. Zudem werden eine Überarbeitung des Parkleitsystems und verkehrslenkende Maßnahmen beantragt, um die Durchfahrtsfrequenz über den Neuen Markt zu reduzieren. Die Planung soll konkrete Vorschläge für die Auswahl von Flächen beinhalten, die mindestens den Wegfall der durch Baumaßnahmen verloren gehenden Stellplätze ausgleichen. Dies umfasst auch die Beschilderung, die Ausstattung mit Ticketautomaten sowie die Klärung organisatorischer und haushalterischer Fragen. Für Marktbeschicker wird eine Ausnahmeregelung für verlängertes Parken in der Heinrich-Brauns-Straße an Markttagen gefordert.
Begründet wird das Vorhaben mit dem erwarteten Verlust von Stellplätzen durch den Umbau des Busbahnhofs und Klimaschutzmaßnahmen auf dem Neuen Markt. Ziel ist es, die Erreichbarkeit des Mittelzentrums Borbeck zu sichern. Als Teil der Maßnahmen wird vorgeschlagen, die Gebührenpflicht erst ab 10 Uhr einzuführen, um Besuchern längere Parkzeiten zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 8.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2023Zur Vorlage · 0217/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2023 berichtet. Die Vorlage von Beigeordnetem Kromberg dokumentiert, dass die im Ziel- und Maßnahmenplan „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Vorgaben erreicht wurden.
Im Bereich des fließenden Verkehrs fanden im Umfeld von Schulen 3.098 Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Mit einem Anteil von 39,94 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde das Ziel von mindestens 20 % überschritten. Bei über 833.603 gemessenen Fahrzeugen wurden 36.956 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, was einer Quote von etwa 4,43 % entspricht und somit unter dem festgelegten Grenzwert von 10 % liegt.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 1.397 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 18,04 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Maßnahmen umfassten neben Verwarnungen und rechtlichen Schritten auch verkehrserzieherische Gespräche mit Fahrzeugführenden.
Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 5,8 %. Die Berichterstattung wird den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0486/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das zweite Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Ordnungsamtes (0486/2024/3) sieht vor, die Sonntagsöffnungen ab September gemäß den entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.
Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Rechtfertigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz verschärft hat. Eine Öffnung erfordert nun den Nachweis eines hinreichenden öffentlichen Interesses sowie eine Prüfung der Gewichtung der Sachgründe, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Die Stadtverwaltung gibt an, dass für die Freigabe die räumliche Nähe zu Veranstaltungen sowie die Einhaltung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts belegt sein müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung auf einem strengen Maßstab basiert, um rechtlichen Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Kläger standzuhalten.
Die Terminvorschläge für den Zeitraum ab September wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. sowie der Essen Marketing GmbH (EMG) nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung und Empfehlung durch die verschiedenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen)
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Jahresbericht des KOD und der SIKO für das Berichtsjahr 2023Zur Vorlage · 0607/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) für das Berichtsjahr 2023 wurde zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vorgelegt. Die Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Kromberg, beschreibt die Aufgaben der Einsatzkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in allen 50 Essener Stadtteilen.
Zu den Tätigkeiten des KOD gehören regelmäßige Streifengänge, die Kontrolle von Grillzonen sowie die Reaktion auf Meldungen zu Lärmbelästigungen oder der Nutzung öffentlicher Grünflächen. Die Einsatzkräfte führen zudem morgendliche Kontrollen durch, um nächtigende Personen zu erfassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten oder Stadtfesten sowie der Zusammenarbeit mit der polizeilichen Sicherheitskoordination.
Derzeit umfasst der Streifendienst des KOD 57 Einsatzkräfte und der Ermittlungsdienst 18 Mitarbeiter, wobei sich 14 weitere Personen in der Ausbildung befinden. Die Personalplanung sieht vor, die Qualifizierung der Einsatzkräfte durch Schulungen in Deeskalation und Eigensicherung fortzusetzen. Der KOD ist in ein neues Verwaltungsgebäude in der Ellernstraße eingezogen, wodurch verschiedene Standorte der Abteilung zusammengelegt wurden. Im Bereich der Personalgewinnung wird auf den Wettbewerb mit anderen Kommunen im Ruhrgebiet hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes IV auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0538/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV berät über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die finanzielle Unterstützung von insgesamt 14 Kulturträgern aus dem Stadtbezirk. Die beantragten Mittel belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 8.790 Euro und stammen aus dem Haushalt für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit.
Die Liste der zu fördernden Projekte beinhaltet verschiedene kulturelle Vorhaben, die im Zeitraum zwischen April 2024 und Januar 2025 stattfinden sollen. Zu den Empfängern der Zuschüsse gehören unter anderem die Chorgemeinschaft St. Maria Rosenkranz / St. Thomas Morus, die Geschwister-Scholl-Realschule, der Cardellino e.V. sowie der Tamilische Kultur- und Wohlfahrtsverein Essen e.V. Auch Vereine wie der Kultur-Historische Verein Borbeck e.V. oder der Bürger- und Verkehrsverein Essen-Frintrop 1922 e.V. sind in dem Vorschlag enthalten.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge auf Basis der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. In Bezug auf die Höhe der beantragten Zuschüsse folgt die Empfehlung der Programmkonferenz.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Bericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0209/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur (Post-)Corona-Strategie in Essen beschreibt die Fortführung kommunaler Unterstützungsmaßnahmen nach dem Auslaufen der bundesweiten Förderprogramme „Aufholen nach Corona“. Während die pandemiebedingten Belastungen für junge Menschen zurückgegangen sind, führen neue Krisen wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Inflation und Energiepreise zu weiteren Herausforderungen für Familien.
Durch einen Antrag von CDU/Grüne wurden kommunale Fördermittel in Höhe von 120.000 Euro bereitgestellt, um Teile der Strategie fortzuführen. Ein Teilbetrag von 60.000 Euro wurde zur Aufstockung des Budgets des „Ferienspatzes“ eingesetzt, während weitere 60.000 Euro über ein niederschwelliges Verfahren für Projekte wie Tagesausflüge oder Sportcamps genutzt wurden. Damit konnten rund 1.000 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Ergänzend stellte das Gesundheitsamt 125.000 Euro für sport- und bewegungspädagogische Angebote, darunter die Programme „Bewegt und Gesund“ und „Familienauszeit“, zur Verfügung.
Für das Jahr 2024 ist die Fortführung der gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie die Bereitstellung von Sportmaterialien an Grundschulen ohne eigene Turnhallen vorgesehen. Die Stadt strebt eine enge Verknüpfung dieser Angebote mit der integrierten Sozialplanung an, wobei die Unterstützung von Kindern aus armutsgefährdeten Haushalten im Fokus steht. Der Bericht wird den verschiedenen Gremien und dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie deren Erweiterung für das Schuljahr 2024/2025 beschließen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht die Vorlage vor, die bisherigen 466 Gruppen beizubehalten und um 47 neue Gruppen an 82 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der OGS-Gruppen auf 513 steigen.
Mit dieser Erweiterung ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 7,85 Millionen Euro auf etwa 10,92 Millionen Euro für das Schuljahr 2024/2025 verbunden. Die Maßnahme umfasst zudem den Ausbau der acht-bis-eins-Betreuung um sechs Gruppen. Hintergrund der Planung ist ein steigender Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit, auf bestehende Wartelisten an verschiedenen Schulstandorten zu reagieren.
Im Hinblick auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung bereitet sich die Stadt auf einen weiteren Zuwachs an Betreuungsplätzen vor. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf bis zum Jahr 2029 erheblich steigen wird. Zur Vorbereitung werden derzeit Schulbegehungen durchgeführt, um die räumlichen Kapazitäten zu prüfen und bedarfsgerechte Raumkonzepte für die verschiedenen Standorte zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.ADurchführung Platzkonzert 60 Jahre Freundschaft Schönebecker Jugendblasorchester/ Sjöbo OrchesterZur Vorlage · 0910/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über die Genehmigung eines Platzkonzerts, das für den 26. Juni 2024 geplant ist. Anlass der Veranstaltung ist das 60-jährige Bestehen der Freundschaft zwischen dem Schönebecker Jugendblasorchester und dem Sjöbo Orchester.
Aufgrund eines Wasserschadens in der „Borbecker Notenkiste“, dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsort, wurde eine Änderung des Standorts beantragt. Das Konzert soll stattdessen auf der Wiese neben dem Biergarten stattfinden. Für die Durchführung ist festgelegt, dass eine Durchfahrt durch das Schlosstor nicht gestattet ist. Zum Schutz des Tores muss die Umfahrung über die Straße Schloßgarten genutzt werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des Konzerts vor.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Durchführung des Schloßparkfestes 2024Zur Vorlage · 0746/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk IV berät über die Erteilung der Genehmigung für das Borbecker Schlossparkfest 2024. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Durchführung des Festes im Zeitraum vom 26. bis 27. Juli 2024 zu gestatten. Die Renate Rendschmidt GmbH plant als Veranstalterin den Aufbau der Veranstaltung ab dem 22. Juli, während der Abbau bis zum 30. Juli abgeschlossen sein soll.
Für das historische Jahrmarktgelände werden Flächen in der Schloßstraße, im Schloßpark sowie auf der Wiese Residenzaue benötigt. Die Nutzung umfasst zudem Bereiche des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Flächen der Grün und Gruga. Im Rahmen der Planung wurden die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt, wobei eine besondere Sorgfalt beim Aufbau und der Nutzung der Flächen vorgesehen ist. Die eingereichten Aufbau- und Lagepläne zeigen keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Zum Schutz des Schloßtores ist eine Durchfahrt durch das Tor nicht mehr gestattet; stattdessen soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße / Alte Bottroper StraßeZur Vorlage · 0230/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße und Alte Bottroper Straße vor. Die Planung geht auf einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen aus dem Jahr 2019 zurück. Das Vorhaben fällt in den Aufgabenbereich des Amtes für Straßen und Verkehr.
Da die geplante Maßnahme die im Bebauungsplan 3/76 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche überschreiten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen der angrenzenden Grünanlagen notwendig. Eine entsprechende Voranfrage wurde bereits gestellt; seitens des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung bestehen derzeit keine Bedenken gegen eine mögliche Zustimmung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens.
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung oder zur Behebung von Straßenschäden liegt aktuell nicht vor, jedoch wird der Umbau als sinnvoll bewertet. Aufgrund der Priorisierung laufender Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der Straßensubstanz kann die Planung für eine konkrete Umsetzung ab dem Jahr 2027 beginnen. Derzeit ist der Knotenpunkt Gegenstand einer Bachelorarbeit, die vom Amt für Straßen und Verkehr begleitet wird. Die Ergebnisse dieser Arbeit können als Grundlage für die weiteren Planungsphasen dienen und werden bei Vorliegen valider Resultate im laufenden Jahr der Verwaltung gemeldet.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sachstand zur Machbarkeitsstudie StadthafenZur Vorlage · 0049/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen IV und V wurden über den Sachstand zur Machbarkeitsstudie des Stadthafens informiert. Die im Februar 2022 beauftragte Untersuchung dient dazu, die Entwicklungspotenziale des etwa 125 Hektar großen Areals am Rhein-Herne-Kanal zu ermitteln. Das Vorhaben ist Teil des interkommunalen Rahmenplans Freiheit Emscher, der eine Aufwertung des Essener Nordens durch optimierte Logistik und verbesserte städtebauliche Strukturen vorsieht.
Die Erarbeitung der Studie umfasst die Untersuchung von Bestandsdaten, die Erstellung eines Wirtschaftsgutachtens sowie die Entwicklung verschiedener Nutzungsszenarien und eines Zielkonzepts. Zu den angestrebten Zielen gehören der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Schaffung von Grünverbindungen und die Verbesserung des Zugangs zu Wasserflächen. Während bestehende gewerbliche und industrielle Nutzungen im Industriequartier erhalten bleiben sollen, ist für bestimmte Flächen – etwa entlang der künftigen Umwelttrasse Hafenstraße – die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Gastronomie vorgesehen. Einzelhandelsansiedlungen sollen hingegen unterbunden werden.
Die Ausschreibung für die ersten Arbeitsschritte wird derzeit vorbereitet. Die Kosten für die Erstellung von Szenarien und des Zielkonzepts werden vorläufig auf 85.000 Euro geschätzt, während für die anschließende Rahmenplanung etwa 150.000 Euro veranschlagt werden. Eine Finanzierung durch Fördermittel oder Flächeneigentümer wird geprüft; andernfalls erfolgt die Deckung über das Amt für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Vereinbarungen aus der Masterplanrunde Borbeck am 05.03.2024Zur Vorlage · 0776/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV befasst sich mit den Vereinbarungen aus der Masterplanrunde Borbeck vom 5. März 2024. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Baumbeete auf dem Borbecker Platz, die teilweise von Fahrzeugen überfahren werden. Da eine Erhöhung des Erdniveaus als nicht verträglich für die Bäume eingestuft wurde, wird die Installation eines schützenden, mitwachsenden Rings um die Bäume als technische Möglichkeit geprüft. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Borbecker Bürger- und Verkehrsverein zu bitten, eine externe Fachfirma mit der Erarbeitung einer geeigneten Lösung für die Baumbeetgestaltung zu beauftragen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Gestaltung der Toiletteneingänge am Treppenaufgang Weidkamp. Nachdem der Zustand der Eingänge im Rahmen eines Reinigungstermins thematisiert wurde, besteht Einvernehmen über die Notwendigkeit einer Aufarbeitung der äußeren Gestaltung. Die Bezirksvertretung beabsichtigt, hierzu die Immobilienwirtschaft mit der Überarbeitung der Eingangssituation zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel im Rahmen der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0771/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV entscheidet in ihrer Sitzung am 11. Juni 2024 über die Vergabe von Haushaltsmitteln für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk. Auf Grundlage der Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten sieht der Beschlussvorschlag die Bezuschussung von drei verschiedenen Projekten vor, was eine Gesamtsumme von 2.550 Euro umfasst.
Die Mittelverwendung ist für unterschiedliche Vorhaben im Bezirk geplant. Ein Betrag von 800 Euro soll der Katholischen Kirchengemeinschaft St. Josef für die Durchführung einer Ministrantenwallfahrt nach Rom zugutekommen. Für das Sommerlager 2024 des DPSG Stammes St. Antonius Abbas ist ein Zuschuss in Höhe von 750 Euro vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine finanzielle Unterstützung der Schule am Reuenberg in Höhe von 1.000 Euro vor, wobei dieser Betrag für die Anschaffung eines runden Tisches bestimmt ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.1Markierung eines Radweges auf einem Teil der Frintroper Straße
- 22.2Umwidmung von einem Taxistellplatz als Anlieferungszone vor der Postbankfiliale, Marktstraße 51
- 23.Auftragskontrollliste
- 24.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 25.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher oder verkehrstechnischer Relevanz
- 27.Anfragen und Mitteilungen
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil