Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 27.02.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Berichterstattung des Jugendamtes zur Integrierten kommunalen Präventionsstrategie und zum Kinderbildungs- und Betreuungsangebot
- 4.Vorstellung Folkwang Dekade
- 5.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 5.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Radsituation Vogelheimer StraßeZur Vorlage · 0502/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW zur Radverkehrssituation in der Vogelheimer Straße behandelt. Die Eingabe weist auf eine für Radfahrer gefährliche Oberflächenbeschaffenheit des Straßenbelags hin, was durch Fotografien dokumentiert wurde. Zudem wurde die Prüfung angefragt, ob der parallel zur Vogelheimer Straße verlaufende Gehweg, welcher von der Wolbeckstraße aus in westlicher Richtung bereits genutzt wird, auch für die Gegenrichtung freigegeben werden kann. Ein weiterer Punkt der Eingabe betraf das Parkverhalten im Bereich der Kreuzung Wolbeck-/Vogelheimer Straße sowie die Bitte um entsprechende Kontrollen.
Das Ordnungsamt teilte mit, dass seit Ende 2023 gezielte Kontrollen des ruhenden Straßenverkehrs im Einmündungsbereich der Winkhausstraße in die Vogelheimer Straße durchgeführt wurden. Ordnungswidrigkeiten, auch auf Gehwegflächen, wurden dabei nach Ermessen verfolgt. Die regelmäßige Verkehrsüberwachung im Stadtteil Vogelheim wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten fortgeführt. Eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr liegt der Vorlage bei. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 6.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel hier: Integrationskarussel im Kaiser-Wilhelm-ParkZur Vorlage · 0527/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, der die Bereitstellung von 40.000 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln vorsieht. Ziel des Antrags ist die Errichtung eines Integrationskarussells im Kaiser-Wilhelm-Park. Die Begründung führt aus, dass aktuell kein Spielplatz im Stadtbezirk über ein solches inklusives Spielgerät verfügt und auch in der laufenden Spielraumleitplanung zur Erneuerung von Spielplätzen keine entsprechenden Geräte vorgesehen sind.
Ein Integrationskarussell ist so konzipiert, dass es von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen sowie von Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder im Rollstuhl genutzt werden kann. Die Fachverwaltung weist in der Vorlage darauf hin, dass neben den reinen Anschaffungskosten für das Gerät, die sich auf etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen können, zusätzliche Kosten für die Bodenbeschaffenheit entstehen. Damit die Fläche um das Karussell herum für Rollstuhlfahrer nutzbar ist, sind Maßnahmen wie Pflasterungen oder der Einsatz von EPDM-Belag notwendig. Die Gesamtkosten werden unter Berücksichtigung dieser Anforderungen auf etwa 30.000 bis 40.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Umwidmung Strickerstraße in Essen-VogelheimZur Vorlage · 0528/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 0528/2024/SPD einen Antrag eingebracht, der die Umwidmung eines Teilstücks der Strickerstraße im Essener Stadtteil Vogelheim zum Gegenstand hat. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Ecke Stadler bis zur Ecke Lütkenbrauk.
Nach den Informationen aus dem Dokument befindet sich dieser Bereich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Essen. Die Bezirksvertretung V bittet die zuständige Fachverwaltung, entsprechende Gespräche mit der Eigentümerin zu führen, um eine Umwidmung des genannten Abschnitts in eine öffentliche Straße zu erreichen und diesen Prozess voranzutreiben. Das Gremium wird um Zustimmung zu diesem Antrag gebeten, damit die entsprechenden Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Eigentümerin eingeleitet werden können.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung auf der Altenessener Straße am Bahnhof AltenessenZur Vorlage · 0494/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, die Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung auf der Altenessener Straße am Bahnhof Altenessen zu verbessern. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Parkstreifen auf der östlichen Seite der Altenessener Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung zum Palmbuschweg und der Bahnunterführung entfernt werden kann, um den Radweg um eine zweite Spur zu erweitern.
Diese Erweiterung soll den Radverkehr in Fahrtrichtung Süden – in Richtung der Unterführung am Bahnhof Altenessen – ermöglichen und die Gefährdung für Radfahrende auf diesem Abschnitt verringern. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob Ersatzparkplätze auf dem Parkplatz des gegenüberliegenden Netto-Marktes angemietet werden können.
Der Antrag begründet das Ersuchen damit, dass Radfahrende auf dem besagten Teilstück der Altenessener Straße derzeit nur unmittelbar auf der Fahrbahn fahren können.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.1Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung auf der Altenessener Straße am Bahnhof AltenessenZur Vorlage · 0574/2024/PARTEI-LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Partei Die Linke in der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Altenessen/Karnap/Vogelheim hat einen Antrag zur Verbesserung der Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung an der Altenessener Straße am Bahnhof Altenessen gestellt.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung auf, Pläne für einen kurzfristigen Ausbau der Radwege entlang der Altenessener Straße vorzulegen, da dieser Abschnitt zum Hauptradroutennetz gehört. Dabei soll der Parkstreifen auf der östlichen Seite der Altenessener Straße – zwischen der Kreuzung zum Palmbuschweg und der Bahnunterführung am Bahnhof – entfernt werden. Durch die Erweiterung des Radwegs um eine zweite Spur soll der Radverkehr vom Palmbuschweg in Richtung Süden zur Unterführung am Bahnhof ermöglicht werden.
Zudem wird die Prüfung beantragt, ob Ersatzparkplätze auf dem Parkplatz des gegenüberliegenden Netto-Marktes angemietet werden können. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll laut Antrag vorrangig und unabhängig von der Entwicklung des Mobilitätsplans sowie der Machbarkeitsstudie zur Nord-Süd-Verbindung erfolgen. Die Vorlage der Pläne zum Planbeschluss in den zuständigen Gremien wird für spätestens das vierte Quartal 2024 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 8.2Schutz der Allee an der ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0628/2024/PARTEI-LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Partei Die Linke in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag zum Schutz der Lindenallee an der Erbslöhstraße vorgelegt. In dem Dokument wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob das Befahren und Parken der Straße durch Schwerlastverkehr sowie Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterbunden werden kann.
Als mögliche Maßnahmen werden die Errichtung eines weiteren modalen Filters südlich der Hausnummer 34 am Ende der Wohnbebauung sowie eine Beschilderung mittels des Verkehrszeichens 253 vorgeschlagen. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den Schutzstatus der Lindenallee, die im Alleenkataster des Landes verzeichnet und gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW geschützt ist. Laut Antrag führt das Abstellen von Lkw und Transportern zu Beschädigungen an den Graskanten der Allee, wobei auch eine Beeinträchtigung der Bäume nicht ausgeschlossen wird.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 9.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV VZur Vorlage · 0325/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V berät über einen Standortvorschlag für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Altenessen. Im Rahmen eines Projekts sollen nach der Inbetriebnahme des Brunnens am Kennedyplatz bis zum Sommer 2024 in jedem Essener Stadtbezirk mindestens eine Station installiert werden.
Als Standort für den Bezirk V wurde die Fläche gegenüber der Altenessener Straße 391 an der Karlschule vorgeschlagen. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung der Passantenfrequenz, der sozialen Kontrolle sowie der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Radverkehrsnetz. Der Brunnen soll so platziert werden, dass eine gute Erreichbarkeit gewährleistet ist, ohne Veranstaltungen zu beeinträchtigen. Durch die Bereitstellung von Trinkwasser sollen die Hitzebelastung für vulnerable Gruppen reduziert und der Einsatz von Einwegplastik verringert werden.
Die technische Anlage besteht aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten für die Errichtung werden nach der Standortentscheidung ermittelt und orientieren sich an bereits bekannten Vorlagen. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 9.1Trinkwasserbrunnen Standort Altenessener MarktZur Vorlage · 0641/2024/SPD/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD- und CDU-Fraktionen der Bezirksvertretung V haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0641/2024/SPD/CDU vorgelegt, welcher die Installation eines Trinkwasserbrunnens im Stadtbezirk 5 zum Gegenstand hat. Das Vorhaben sieht vor, dass ein solcher Brunnen am Altenessener Markt bis zum Sommer 2024 errichtet wird.
Mit dem Beschlussvorschlag wird der Bezirksbürgermeister um die Zustimmung zur Platzierung des Trinkwasserbrunnens auf dem Altenessener Markt gebeten. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag wurde nicht im Dokument aufgeführt, da die Erläuterungen hierzu mündlich erfolgen sollen. Der Antrag wurde von den Vorsitzenden der beteiligten Fraktionen eingereicht, um die Umsetzung dieses Vorhabens im Stadtbezirk zu unterstützen. Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Einrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Fläche des Forumsplatzes an der Altenessener Straße in Essen-Altenessen-NordZur Vorlage · 0484/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wird um die formelle Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie auf dem Forumsplatz in Essen-Altenessen gebeten. Die Interessengemeinschaft Altenessen e. V. beantragte die Nutzung öffentlicher Flächen an der Altenessener Straße.
Der Antrag sieht vor, die Außengastronomie ohne eine dauerhafte Betriebsstätte zu betreiben. Eine solche Ausnahme ist befristet für den Zeitraum von April bis September 2024 vorgesehen. Die geplante Fläche umfasst etwa 522 Quadratmeter und soll eine Service-Station mit Ausschank, Sitzbereiche, Kühlvorrichtungen sowie einen Imbisswagen beinhalten. Zusätzlich sind die Aufstellung eines Toilettenwagens vor dem U-Bahn-Abgang sowie ein kleiner Wohnwagen oder Container für das Personal vorgesehen.
Zur Sicherstellung des Fußgängerverkehrs und der Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen muss zwischen den Gastronomieflächen und den Nebenanlagen eine Restbreite von mindestens 3,50 Metern freigehalten werden. Die Verwaltung führt an, dass vergleichbare Aufstellungen bereits in der Vergangenheit für Veranstaltungen genehmigt wurden. Der Antrag begründet die Maßnahme mit der angestrebten Belebung des Forumsplatzes sowie einer Erhöhung der sozialen Kontrolle im Stadtteil.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2024Zur Vorlage · 0400/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Essener Stadtbezirk 5 befasst sich mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. In einer Sitzung am 27. Februar 2024 setzte sich das Gremium mit der Gewährung von Zuwendungen aus den im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln auseinander. Dabei wurden bereits Beschlüsse mit einem Gesamtvolumen von 267.156,00 Euro gefasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag betrifft die Verwendung der Mittel aus dem Haushaltsprodukt 1.01.01.04.05. Es steht eine Entscheidung über weitere Zuwendungen in Höhe von 132.844,00 Euro an. Dieser Betrag umfasst sowohl neu eingegangene als auch noch nicht beschlossene Zuwendungsanträge. Die Vorlage dient dazu, die Verteilung dieser verbleibenden Haushaltsmittel innerhalb des Bezirks für das laufende Jahr festzulegen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 12.Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Straße Zur NiedenZur Vorlage · 0476/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat sich mit einer Vorlage zu einer geplanten Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Straße „Zur Nieden“ befasst. Gegenstand der Vorlage ist die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an den dort befindlichen Abwasserkanälen.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags nimmt die Bezirksvertretung die anstehenden Arbeiten der Stadtwerke Essen AG offiziell zur Kenntnis. Zudem stimmt das Gremium den im Zuge dieser Baumaßnahme erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen sowie der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu. Diese Anpassungen dienen dazu, den Ablauf der Erneuerungsarbeiten an der Abwasserinfrastruktur in dem betroffenen Straßenabschnitt zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße weiter vorantreiben. Konkret wird vorgeschlagen, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Für diesen Prozess sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.150.000 Euro vorgesehen, die durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen der GVE und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. über künftige Pachtzahlungen. Zudem soll eine Prüfung zur Verbesserung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr durchgeführt werden.
Das Vorhaben sieht die bauliche Schließung der vier Stadionecken vor, um die Zuschauerkapazitäten für nationale und internationale Spiele zu erhöhen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 ergab, dass durch den Ausbau eine Kapazität von etwa 20.300 Sitzplätzen für FIFA-Spiele erreicht werden kann. Neben der Erweiterung von Logenbereichen und Sitzplätzen sollen auch die Akustik sowie die Barrierefreiheit, insbesondere in der westlichen Ecke, verbessert werden. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 25 Millionen Euro. Parallel zur Planung wird eine Neuregelung des Pachtvertrages zwischen der GVE und dem Verein angestrebt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Risikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0191/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Sommer 2024 ist im Essener Stadtbezirk V die Fällung von Risikobäumen vorgesehen, die zusätzlich zur regulären Fällung im Winter erfolgt. Die Entscheidung für jede einzelne Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik.
Die Maßnahme ist notwendig, da bei den betroffenen Bäumen Schädigungen wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden dokumentiert wurden. Da die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht ein Risiko für die Sicherheit von Personen und Sachwerten, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst. Auch durch Stürme verursachte Schäden oder Rissbildungen, die erst jetzt erkennbar wurden, rechtfertigen die Fällung, da baumpflegerische Maßnahmen die Sicherheit nicht wiederherstellen können.
Der Fachbereich Grün und Gruga empfiehlt, die gefällten solitären Bäume nach Möglichkeit an ihrem ursprünglichen Standort nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für diese Nachpflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Fachbereichs für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume. Aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Krankheiten oder Insektenbefall können weitere Fällungen notwendig werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 0354/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Katzenbruchstraße zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.308.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 690.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.610.000 Euro beantragt.
Die Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, um den Immissionspegel für die angrenzende Bebauung zu senken. Zudem sollen Entwässerungsleitungen und -rinnen saniert sowie Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund des Einsatzes schwerer Maschinen ist in einzelnen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa vier Monate, wobei Umleitungen für den Individualverkehr ausgeschildet werden. Der Busverkehr bleibt von der Baustelle nicht betroffen.
Die Finanzierung des Projekts soll durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, dessen Einreichung bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen ist. Es wird eine Bezuschussung von rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 1.731.000 Euro erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf circa 577.000 Euro reduziert. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Beteiligung der BV für ähnliche Vorlagen 0352/2024/6 und 0355/2024/6 fehlt, 0354/2024/6: Bitte Kreuzungsbereich Katzenbruchstraße/Altenessener Straße aufnehmen, 3 Maßnahmen möglichst zusammen umsetzen)
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Berücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ Fördergelder in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro für die Essener Innenstadt erhalten. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie für das Südostviertel wurden aufgrund einer Budgetüberschreitung beim Fördermittelgeber nicht berücksichtigt. Im neuen Programm sollen Mittel vor allem für einen Verfügungsfonds zur Anmietung von Ladenlokalen genutzt werden, wobei die Essen Marketing GmbH die Vorbereitungen für die Bewertung von Konzepten durch eine Jury übernimmt. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs sowie eine Studie zur Umnutzung von Einzelhandelsimmobilien. Ein Reallabor am Willy-Brandt-Platz wird für das Jahr 2025 geprüft, da bauliche Einschränkungen eine Umsetzung vor September 2024 verhindern.
Zum abgeschlossenen „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“ liegt ein Sachbericht vor. Im Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,66 Millionen Euro abgerufen, wovon etwa 73 Prozent der Essener Innenstadt zugutekamen. In der Limbecker Straße konnten so acht Ladenlokale angemietet werden, was zur Stabilisierung der Situation beitrug. Kleinere Maßnahmen wie die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Grün-Elementen wurden ebenfalls umgesetzt. Nicht verausgabte Mittel mussten an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Die Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Programm fließen nun in die Umsetzung des neuen Förderprogramms ein.
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- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Aufstellung von Nistkästen zur Vorbeugung der Insektenplage EichenprozessionsspinnerZur Vorlage · 0419/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat sich mit der Frage befasst, ob zur Vorbeugung der Eichenprozessionsspinner-Plage Nistkästen an öffentlichen Flächen aufgestellt werden können. Hintergrund ist eine im Jahr 2022 gestellte Anfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung, die eine Prüfung der Sinnhaftigkeit sowie der voraussichtlichen Kosten zum Gegenstand hatte.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) erklärte dazu, dass die Maßnahme zwar als sinnvoll eingestuft wird, eine Umsetzung durch städtische Kräfte jedoch nicht möglich sei. Als Gründe wurden Arbeitssicherheitsaspekte beim Aufhängen der Nistkästen sowie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Pflege und Reinigung genannt, um eine gesundheitliche Gefährdung der Vögel auszuschließen. Zudem wurde auf die personellen Kapazitäten im Fachbereich verwiesen. Da eine Realisierung durch die Verwaltung nach dieser Einschätzung nicht möglich ist, entfällt eine entsprechende Kostenbetrachtung. Die Bezirksvertretung nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.2Schulbusproblematik im Bezirk VZur Vorlage · 0420/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wurde über den aktuellen Stand der Schulbusverkehre im Bereich der Sport- und Schwimmfahrten informiert. Hintergrund ist eine Anfrage an den Fachbereich Schule bezüglich Unregelmäßigkeiten bei diesen Fahrten. Die Gesamtlogistik des Schulbusverkehrs in Essen liegt vertraglich bei der Ruhrbahn GmbH, die für die Organisation, die Sicherstellung der Leistungsqualität sowie das Beschwerdemanagement zuständig ist.
Die Ruhrbahn GmbH beauftragt verschiedene Dienstleister mit der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Während die meisten Fahrten störungsfrei verlaufen, kam es bei einem Unternehmen wiederholt zu Problemen. Trotz bestehender vertraglicher Regelungen zur Sicherstellung der Dienstleistungspflichten konnten die gewünschten Ergebnisse bisher nicht vollständig erzielt werden. Die Ruhrbahn GmbH hat daher Maßnahmen zur Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen ergriffen.
Für die Schwimmbadfahrten zum Stadtbad Altenessen wurde ab dem Schuljahr 2023/2024 die Firma Verkehrsbetriebe Rainer beauftragt, wobei bislang positive Rückmeldungen vorliegen. Auch die Beförderung zum Bad am Thurmfeld wurde seit Dezember 2023 an dasselbe Unternehmen übertragen, wodurch diese Fahrten wieder störungsfrei stattfinden können. In Abstimmung mit der Ruhrbahn GmbH prüft die Verwaltung zudem mögliche Maßnahmen für weitere Bereiche, wie etwa Sportfahrten, um eine zuverlässige Durchführung sicherzustellen.
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- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.3Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 0483/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für den Stadtteil Karnap befasst sich die Bezirksvertretung V mit der Frage nach der Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Inklusion. Hintergrund der vorliegenden Vorlage ist eine Anfrage, die in einer Sitzung der Bezirksvertretung am 28. November 2023 gestellt wurde. Dabei wurde die Verwaltung um eine Erläuterung gebeten, weshalb die Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion im Rahmen des Entwicklungskonzepts keine besondere Berücksichtigung fanden.
Als Antwort auf diese Anfrage hat das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement eine Stellungnahme eingereicht, die der Vorlage beigefügt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diese Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.4Parksituation - am Chicken-House an der Vogelheimer Straße - am Imbiss Schonnefeldstraße 97 - Vogelheimer Straße / WinkhausstraßeZur Vorlage · 0510/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat die Informationen zur Parksituation an verschiedenen Standorten im Stadtbezirk 5 zur Kenntnis genommen. Betroffen sind der Bereich am Chicken-House in der Vogelheimer Straße, der Imbiss in der Schonnefeldstraße 97 sowie die Kreuzung Vogelheimer Straße und Winkhausstraße.
Anlass für die Prüfung war eine Anfrage aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im Januar 2024, mit der die Verwaltung um eine Untersuchung der Parksituation an den genannten Orten gebeten wurde. Das Ordnungsamt teilte dazu mit, dass die Verkehrsüberwachung seit Anfang März 2024 verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs in diesen Bereichen vorgenommen hat. Die Kontrollen wurden zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt, wobei ein Schwerpunkt auf den Abendstunden lag.
Festgestellte Halt- oder Parkverstöße wurden nach Ermessen verfolgt. Maßnahmen zum Abschleppen von Fahrzeugen waren nicht erforderlich. Die Kontrollen werden im Rahmen des regulären Betriebs der Verkehrsüberwachung fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 22.Sonstige Mitteilungen
- 22.aEingezäunte Hundewiese im Bezirk V
- 23.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 23.aVerbreiterung eines Teils des Gehweges der Dinastraße in Essen-Karnap
- 23.bParkflächen im Bereich des Stadions an der Hafenstraße
- 23.cBauvorhaben Johanniskirchstraße
- 23.dVerkehrssituation im Bereich Kita Loskamp
- 23.eRadschnellweg Mittleres Ruhrgebiet
- 23.fBrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee
- 23.gRadwegverbindung Altenessener Straße zur Gladbecker Straße
- 23.hEckgrundstück Hövelstraße / Gladbecker Straße
- 23.iSkater-Anlage im Bürgerpark
- 23.jVerkehrssituation Basunestraße
- 23.kSportplatz der Glückaufschule an der Bischoffstraße
- 24.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Grundstücksangelegenheiten
- 25.1Grundstücksangelegenheiten hier: Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NWErgebnis: Kenntnis genommen
- 25.2GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 25.3GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 25.aGrundstücksangelegenheiten in Altenessen-SüdErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.bGrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 27.aGrundstücksangelegenheiten
- 23.bGrundstücksangelegenheiten
- 27.cGrundstücksangelegenheiten
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil