Berücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm Innenstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0295/2024/7) des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Berücksichtigung von Förderanträgen im Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ sowie einem Sachbericht zum beendeten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“. Für die Essener Innenstadt konnten Mittel in Höhe von 1.157.883 Euro eingeworben werden, was einem Fördersatz von 80 Prozent bei Gesamtkosten von 1.447.3ermillion Euro entspricht. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie das Südostviertel wurden aufgrund einer Überzeichnung nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Sofortprogramms, das bis zum 31. Dezember 2023 lief, wurden insgesamt 1.663.920 Euro abgerufen, wovon 1.224.900 Euro der Innenstadt zugeschlagen wurden. Die Umsetzung des Reallabors am Willy-Brandt-Platz ist aufgrund von Baustellen erst ab September 2025 möglich.
Ein Teil der Fördermittel in Höhe von rund 799.667 Euro musste zu Beginn des Jahres an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Dies begründet sich durch nicht verausgabte Mittel, da im Jahr 2023 keine neuen Anmietungen über den „Verfügungsfonds Anmietung“ erzielt wurden. Als Gründe werden eine geringere Nachfrage nach Ladenlokalen im Vergleich zu den Aufrufen der Jahre 2020 und 2021 sowie Schwierigkeiten bei der Mietreduktion und Konzeptvermittlung angeführt. Die Erfahrungen aus dem Sofortprogramm wurden in die Beantragung der Mittel für das neue Programm einfließen lassen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Anträge und des Sachberichts durch die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII sowie den zuständigen Ausschuss vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.04.2024Kenntnis genommen
- 21.03.2024Kenntnis genommen
- 19.03.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024Kenntnis genommen
- 12.03.2024Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung
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