Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 13.02.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Vorstellung der Geschäftsbereichsvorständin Personal, Allgemeine Verwaltung und Digitalisierung Frau Brandes
- 4.Vorstellung des Projektes "Bezirkskehrer"
- 4.ABerücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ Fördergelder in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro für die Essener Innenstadt erhalten. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie für das Südostviertel wurden aufgrund einer Budgetüberschreitung beim Fördermittelgeber nicht berücksichtigt. Im neuen Programm sollen Mittel vor allem für einen Verfügungsfonds zur Anmietung von Ladenlokalen genutzt werden, wobei die Essen Marketing GmbH die Vorbereitungen für die Bewertung von Konzepten durch eine Jury übernimmt. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs sowie eine Studie zur Umnutzung von Einzelhandelsimmobilien. Ein Reallabor am Willy-Brandt-Platz wird für das Jahr 2025 geprüft, da bauliche Einschränkungen eine Umsetzung vor September 2024 verhindern.
Zum abgeschlossenen „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“ liegt ein Sachbericht vor. Im Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,66 Millionen Euro abgerufen, wovon etwa 73 Prozent der Essener Innenstadt zugutekamen. In der Limbecker Straße konnten so acht Ladenlokale angemietet werden, was zur Stabilisierung der Situation beitrug. Kleinere Maßnahmen wie die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Grün-Elementen wurden ebenfalls umgesetzt. Nicht verausgabte Mittel mussten an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Die Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Programm fließen nun in die Umsetzung des neuen Förderprogramms ein.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gesamtsituation Baumaßnahmen Altfriedschule
- 5.AVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.A.1Verstetigung von Grillzonen Anlage 3 zur Niederschrift BV IV Sitzung 12.03.2024
- 6.Einsatz folgenloser Geschwindigkeitsanzeigen
- 6.1Neue Standorte der folgenlosen Geschwindigkeitsanzeigen im Stadtbezirk IVZur Vorlage · 0384/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV liegt ein Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Standorte mobiler Geschwindigkeitsanzeigen vor. Die Vorlage mit der Nummer 0384/2024/BV IV sieht eine Verlegung der derzeit genutzten Anzeigen vor, die bislang in der Levinstraße, der Heißener Straße (im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes), am Dreigarbenfeld an der Ecke Nöggerathstraße sowie in der Schloßstraße positioniert sind.
Als neue Standorte für diese Anzeigen werden die Ackerstraße, der Rabenhorst, die Roßstraße sowie ein Abschnitt der Heißener Straße – von der Frintroper Straße kommend bergab gegenüber der Roten Schule – vorgeschlagen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen, nach denen den mobilen Geschwindigkeitsanzeigen regelmäßig wechselnde Standorte zugeführt werden sollen. Die Auswahl und Abstimmung der durch die Bezirksvertretungen vorgesehenen Plätze erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verkehrsbehörde.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Germaniastraße 4 - 126: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Gründen des LärmschutzesZur Vorlage · 0320/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV gestellt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, auf der Germaniastraße im Bereich zwischen der Berge-Straße und der Hausnummer 126 eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist der Lärmschutz für die Anwohner.
Als Grundlage für den Antrag dient die Lärmkarte aus dem Jahr 2009, in der die Germaniastraße mit Werten von über 70 dB(A) aufgeführt war. Die Fraktion führt an, dass seit dieser Erhebung keine neue umfassende Lärmkartierung durchgeführt wurde, obwohl die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in Essen gestiegen ist und Fahrzeuge im Durchschnitt schwerer geworden sind. Zudem wird auf die Auswirkungen der Brückensperrung auf der A42 hingewiesen, durch welche mit einem verstärkten Lkw-Verkehr auf Ausweichstrecken im Stadtbezirk gerechnet wird. Die Fraktion sieht in der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Mittel zur Reduzierung der Lärmbelastung.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Stadtwerke Essen Kanalbaumaßnahme Weidenstraße
- 9.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine integrierte kommunale Präventionsstrategie vorgelegt, die als Grundlage für den weiteren Ausbau der Essener Präventionskette dienen soll. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, materielle Versorgung sowie im soziokulturellen Bereich, wobei ein Fokus auf der Vermeidung negativer Folgen finanzieller Familienarmut liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein neues Datenkonzept. Dieses nutzt zwölf Indikatoren in den Dimensionen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung und Wohnen, um Risikofaktoren und Hindernisse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren. Die Daten sollen als Grundlage für zukünftige Fachplanungen dienen und eine bedarfsorientierte Steuerung der Maßnahmen ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung Modellvorhaben zur strukturellen Implementierung von Präventionsketten und -netzwerken umsetzt und schrittweise ausweitet. Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für eine verbindliche Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern innerhalb der Präventionsstrategie beauftragt. Die zuständigen Ausschüsse haben den Sachbericht zur Kenntnis genommen und empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023 dokumentiert den aktuellen Stand der Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 bestanden insgesamt 248 Patenschaften mit 363 beteiligten Personen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 1993 ist die Anzahl der Patenschaften von ursprünglich 13 auf diesen Wert gestiegen. In den Stadtbezirken I bis IX wurden 416 Spielplätze ohne Schulhöfe erfasst, wobei eine Patenschaftsquote von 55,88 Prozent erreicht wurde.
Im Jahr 2023 wurden 252 Spielplatzfeste durchgeführt, wobei der Einsatz des Spielmobils des Deutschen Kinderschutzbundes auf die Bewegungsförderung ausgerichtet war. Die Veranstaltungen fanden unter anderem in sozial strukturell benachteiligten Wohngebieten sowie an Schulen statt. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus wurden durch die zuständigen Fachabteilungen bearbeitet. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards ist für die Patenschaften alle fünf Jahre ein Führungszeugnis erforderlich.
Die finanzielle Förderung der Patenschaften erfolgt durch die Bezirksvertretungen sowie über städtische Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2023 eine Gesamtfördersumme von 18.845,50 Euro. Zudem stellt die Stadt Essen jährlich 35.500 Euro aus dem Fördertopf „Besser spielen“ bereit. Im Berichtsjahr gingen hierfür 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, wovon 14 Maßnahmen bewilligt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 beschlossen. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der kommunalen Spielgruppen sowie der Sprachbildungsgruppen. Zudem wurde der Antrag auf Gewährung von Landeszuschüssen für eine Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigt. Ein weiterer Beschluss ermöglicht die Befreiung von der Zweckbindung bestimmter Betreuungsplätze, sodass diese vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden können.
Die Bevölkerungsentwicklung zeigt einen Rückgang der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren um insgesamt 812 auf 35.267. Dieser Rückgang ist auf eine geringere Geburtenrate zurückzuführen; während die Zahl der unter dreijährigen Kinder sank, stieg die Gruppe der über dreijährigen Kinder leicht an. Für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden voraussichtlich 24.144 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, was einem Zuwachs von 86 Plätzen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Zielversorgung von 100 Prozent für Kinder ab drei Jahren zu erreichen, besteht jedoch ein Bedarf von 1.611 Plätzen.
Für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 sind 21.629 KiBiz-geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen geplant, darunter 50 neue Gruppen mit insgesamt 938 Plätzen. Dennoch ist für diesen Zeitraum mit einem Abbau von 201 Plätzen durch Gruppenschließungen zu rechnen. Zudem erschweren Bauverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen und gestiegenen Kosten die Umsetzung geplanter Projekte.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022 thematisiert die Weiterentwicklung des Seniorenförderplans angesichts der demografischen Entwicklung. Da die Gruppe der über sechzigjährigen Einwohner etwa 29 Prozent der Essener Bevölkerung ausmacht, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 eine Neuausrichtung der Seniorenarbeit umgesetzt.
Die Finanzierung der Offenen Seniorenarbeit ist so strukturiert, dass die Mittel jährlich um drei Prozent steigen, um Kostensteigerungen auszugleichen. Für das Jahr 2022 war eine Gesamtsumme von rund 3,18 Millionen Euro veranschlagt. Diese Mittel werden für verschiedene Bereiche wie die zwölf Zentren 60plus, Projektförderung, Investitionskosten sowie Mietkostenübernahmen für Altenclubs verwendet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Jahr 2022 war die Gründung von SeniorenNetzwerken in den Stadtteilen. Hierfür stellt die Verwaltung pro Netzwerk bis zu 8.000 Euro für eine zwölfmonatige Gründungsphase bereit. Im Berichtszeitraum fanden zehn solche Gründungsbegegnungen statt, unter anderem in Kray, Altenessen und Werden. Zudem wurden die Fachreferate der fünf großen Wohlfahrtsverbände mit insgesamt 388.465,25 Euro unterstützt. Die Koordinierungsstelle im Amt für Soziales und Wohnen übernimmt dabei die Funktion als Schnittstelle zwischen der Kommunalverwaltung und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Durchführung Frauengesundheitstag im Schloss BorbeckZur Vorlage · 0083/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über die Erteilung einer Genehmigung für einen Frauengesundheitstag im Schlosspark Borbeck, der für den 10. Juli 2024 geplant ist. Die Contilia GmbH beabsichtigt, Flächen des Parks zu nutzen, um Infostände und Sitzgelegenheiten aufzustellen. Die entsprechenden Flächen werden von Grün und Gruga bereitgestellt.
Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche liegen mit einem positiven Ergebnis vor, wobei die üblichen Auflagen für Veranstaltungen im Schlosspark Borbeck anzuwenden sind. Zum Schutz des historischen Schlosstores ist eine Durchfahrt durch das Tor nicht gestattet; stattdessen soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Für Rettungsfahrzeuge sowie für spezielle Fahrzeuge können in Ausnahmefällen Fahrten durch das Tor möglich sein, sofern eine entsprechende Aufsicht vorhanden ist und der Veranstalter sich mit dem Kulturzentrum Schloss Borbeck bezüglich des Vorhängeschlosses abstimmt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2024Zur Vorlage · 0224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV befasst sich mit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung der Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2024. Die Veranstaltung, die seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 30. März bis zum 7. April 2024 vorgesehen.
Den vorliegenden Unterlagen zufolge liegen positive Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche vor, weshalb keine Bedenken gegen die Durchführung bestehen. Zum Schutz des Schlosstors ist eine Durchfahrt für den Veranstalter grundsätzlich nicht gestattet; stattdessen muss eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind in Ausnahmefällen Fahrten durch das historische Tor unter bestimmten Auflagen möglich. Dabei müssen Aufsichtspersonen den Schutz des Tores gewährleisten und der Veranstalter die Abstimmung bezüglich des Vorhängeschlosses mit dem Kulturzentrum Schloß Borbeck vornehmen. Da die Durchführung der Kirmes in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen erfolgte, liegt ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Genehmigung vor.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.ARisikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0190/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Grün und Gruga plant für den Sommer 2024 die Fällung von Bäumen, die als Risikobäume eingestuft wurden. Diese Maßnahmen ergänzen die regulären Fällungen im Winterzeitraum. Die Entscheidung basiert auf dokumentierten Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume gegenüber kommenden Windlasten nicht mehr gewährleistet ist und baumpflegerische Maßnahmen die Sicherheit nicht wiederherstellen können, ist eine Entfernung erforderlich, um Schäden an Eigentum und Personen zu vermeiden.
Die Auswahl der Bäume erfolgte durch unabhängige Kontrollen von zertifizierten Baumkontrolleurinnen und -kontrolleuren oder durch sachverständige Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Nachpflanzung der entfernten solitären Bäume empfiehlt die Verwaltung, diese möglichst an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen verteilt sich je nach Standort auf die zuständigen Abteilungen des Bauherrenamtes für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall kann die Verwaltung weitere Fällungen nicht ausschließen und wird die Bezirksvertretungen entsprechend informieren. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause erstellt. Die Bezirksvertretung IV hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IVZur Vorlage · 0323/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat über einen Standortvorschlag für einen neuen Trinkwasserbrunnen beraten. Ziel der Stadt ist es, nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz in jedem Stadtbezirk mindestens eine Anlage zu installieren. Die Umsetzung der weiteren Standorte soll bis zum Sommer 2024 abgeschlossen sein.
Für den Stadtbezirk IV wurde die Kreuzung Gerichtstraße/Rechtstraße als Standort identifiziert. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie in Abstimmung mit lokalen Werbegemeinschaften und dem Initiativkreis Centrum Borbeck e.V. Der gewählte Bereich weist eine hohe Frequenz an Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern auf und deckt Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Durch die Lage im Seitenstreifen soll die Erreichbarkeit gewährleistet und durch die gute Einsehbarkeit das Risiko von Vandalismusschäden minimiert werden. Die Anlage dient als Hitzeschutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen und soll zur Reduzierung von Plastikmüll beitragen.
Die technische Gestaltung sieht eine quadratische Säule mit einer Bodenwanne vor, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten für die Errichtung werden nach der Standortentscheidung ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.ABundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Marktplatz BorbeckZur Vorlage · 0337/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ führt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze durch. Eine Machbarkeitsstudie für den Marktplatz Borbeck untersucht Möglichkeiten zur Hitzeprävention und zum Schutz vor Starkregen. Derzeit weist der Platz einen hohen Versiegelungsgrad auf, was zu thermischer Belastung führt. Zudem besteht bei Starkregen ein Überflutungsrisiko, da der Boden wenig versickerungsfähig ist und bestehende Bäume durch Bodenverdichtung geschwächt sind.
Die Studie stellt zwei Planungsvarianten vor. Variante 1 sieht die Vergrößerung von Baumscheiben sowie die Neupflanzung von 14 Bäumen mit versickerungsfähigem Pflaster vor, wodurch 32 Parkplätze entfallen würden. Ergänzend werden eine grüne Mulde zur Regenwasserrückhaltung und eine Fassadenbegrünung vorgeschlagen. Variante 2 verfolgt einen umfangreicheren Ansatz nach dem Schwammstadtprinzip. Durch die Schaffung vernetzter Baumrigolen und die Verwendung von Baumsubstrat soll die Wasser- und Nährstoffversorgung verbessert werden. Diese Variante umfasst die Neupflanzung von 12 Bäumen sowie zusätzliche Grünflächen, führt jedoch zum Verlust von 53 Parkplätzen. Beide Varianten zielen darauf ab, die Verschattung zu erhöhen und die Regenrückhaltung zu verbessern. Die Bezirksvertretung IV hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0122/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Sitzung am 12. März 2024 über die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit entschieden. Der Beschluss sieht die Bezuschussung spezifischer Projekte vor, basierend auf einer Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten.
Insgesamt werden Mittel in Höhe von 2.632 Euro bereitgestellt. Ein Teilbetrag von 1.000 Euro ist für den SC Frintrop 05/21 e.V. zur Durchführung eines Grundschul-Sportfestes vorgesehen. Zudem erhält der Verein Zug um Zug e.V. zwei Förderungen in jeweils 816 Euro. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Umsetzung des Kindermusicals „Bartimäus“ sowie für ein Weihnachtsmusical bestimmt. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Rahmen der bezirklichen Haushaltsplanung zur Unterstützung der lokalen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk 4.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Auftragskontrollliste
- 19.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.1Nahversorgung in Bergeborbeck
- 20.2Sachstand Umsetzung Beschluss Veranstaltungsreklame
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 22.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz hier: Liste
- 24.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer RelevanzErgebnis: Kenntnis genommen
- 25.Anfragen und Mitteilungen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil