Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 13.02.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Vorstellung der Geschäftsbereichsvorständin Personal, Allgemeine Verwaltung und Digitalisierung Frau Brandes
- 4.Vorstellung des Projektes "Bezirkskehrer"
- 4.ABerücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0295/2024/7) des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Berücksichtigung von Förderanträgen im Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ sowie einem Sachbericht zum beendeten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“. Für die Essener Innenstadt konnten Mittel in Höhe von 1.157.883 Euro eingeworben werden, was einem Fördersatz von 80 Prozent bei Gesamtkosten von 1.447.3ermillion Euro entspricht. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie das Südostviertel wurden aufgrund einer Überzeichnung nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Sofortprogramms, das bis zum 31. Dezember 2023 lief, wurden insgesamt 1.663.920 Euro abgerufen, wovon 1.224.900 Euro der Innenstadt zugeschlagen wurden. Die Umsetzung des Reallabors am Willy-Brandt-Platz ist aufgrund von Baustellen erst ab September 2025 möglich.
Ein Teil der Fördermittel in Höhe von rund 799.667 Euro musste zu Beginn des Jahres an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Dies begründet sich durch nicht verausgabte Mittel, da im Jahr 2023 keine neuen Anmietungen über den „Verfügungsfonds Anmietung“ erzielt wurden. Als Gründe werden eine geringere Nachfrage nach Ladenlokalen im Vergleich zu den Aufrufen der Jahre 2020 und 2021 sowie Schwierigkeiten bei der Mietreduktion und Konzeptvermittlung angeführt. Die Erfahrungen aus dem Sofortprogramm wurden in die Beantragung der Mittel für das neue Programm einfließen lassen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Anträge und des Sachberichts durch die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII sowie den zuständigen Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gesamtsituation Baumaßnahmen Altfriedschule
- 5.AVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.A.1Verstetigung von Grillzonen Anlage 3 zur Niederschrift BV IV Sitzung 12.03.2024
- 6.Einsatz folgenloser Geschwindigkeitsanzeigen
- 6.1Neue Standorte der folgenlosen Geschwindigkeitsanzeigen im Stadtbezirk IVZur Vorlage · 0384/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV liegt ein Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Standorte mobiler Geschwindigkeitsanzeigen vor. Die Vorlage mit der Nummer 0384/2024/BV IV sieht eine Verlegung der derzeit genutzten Anzeigen vor, die bislang in der Levinstraße, der Heißener Straße (im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes), am Dreigarbenfeld an der Ecke Nöggerathstraße sowie in der Schloßstraße positioniert sind.
Als neue Standorte für diese Anzeigen werden die Ackerstraße, der Rabenhorst, die Roßstraße sowie ein Abschnitt der Heißener Straße – von der Frintroper Straße kommend bergab gegenüber der Roten Schule – vorgeschlagen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen, nach denen den mobilen Geschwindigkeitsanzeigen regelmäßig wechselnde Standorte zugeführt werden sollen. Die Auswahl und Abstimmung der durch die Bezirksvertretungen vorgesehenen Plätze erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verkehrsbehörde.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Germaniastraße 4 - 126: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Gründen des LärmschutzesZur Vorlage · 0320/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV gestellt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, auf der Germaniastraße im Bereich zwischen der Berge-Straße und der Hausnummer 126 eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist der Lärmschutz für die Anwohner.
Als Grundlage für den Antrag dient die Lärmkarte aus dem Jahr 2009, in der die Germaniastraße mit Werten von über 70 dB(A) aufgeführt war. Die Fraktion führt an, dass seit dieser Erhebung keine neue umfassende Lärmkartierung durchgeführt wurde, obwohl die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in Essen gestiegen ist und Fahrzeuge im Durchschnitt schwerer geworden sind. Zudem wird auf die Auswirkungen der Brückensperrung auf der A42 hingewiesen, durch welche mit einem verstärkten Lkw-Verkehr auf Ausweichstrecken im Stadtbezirk gerechnet wird. Die Fraktion sieht in der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Mittel zur Reduzierung der Lärmbelastung.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Stadtwerke Essen Kanalbaumaßnahme Weidenstraße
- 9.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Durchführung Frauengesundheitstag im Schloss BorbeckZur Vorlage · 0083/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über die Erteilung einer Genehmigung für einen Frauengesundheitstag im Schlosspark Borbeck, der für den 10. Juli 2024 geplant ist. Die Contilia GmbH beabsichtigt, Flächen des Parks zu nutzen, um Infostände und Sitzgelegenheiten aufzustellen. Die entsprechenden Flächen werden von Grün und Gruga bereitgestellt.
Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche liegen mit einem positiven Ergebnis vor, wobei die üblichen Auflagen für Veranstaltungen im Schlosspark Borbeck anzuwenden sind. Zum Schutz des historischen Schlosstores ist eine Durchfahrt durch das Tor nicht gestattet; stattdessen soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Für Rettungsfahrzeuge sowie für spezielle Fahrzeuge können in Ausnahmefällen Fahrten durch das Tor möglich sein, sofern eine entsprechende Aufsicht vorhanden ist und der Veranstalter sich mit dem Kulturzentrum Schloss Borbeck bezüglich des Vorhängeschlosses abstimmt.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2024Zur Vorlage · 0224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV befasst sich mit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung der Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2024. Die Veranstaltung, die seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 30. März bis zum 7. April 2024 vorgesehen.
Den vorliegenden Unterlagen zufolge liegen positive Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche vor, weshalb keine Bedenken gegen die Durchführung bestehen. Zum Schutz des Schlosstors ist eine Durchfahrt für den Veranstalter grundsätzlich nicht gestattet; stattdessen muss eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind in Ausnahmefällen Fahrten durch das historische Tor unter bestimmten Auflagen möglich. Dabei müssen Aufsichtspersonen den Schutz des Tores gewährleisten und der Veranstalter die Abstimmung bezüglich des Vorhängeschlosses mit dem Kulturzentrum Schloß Borbeck vornehmen. Da die Durchführung der Kirmes in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen erfolgte, liegt ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Genehmigung vor.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.ARisikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0190/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Grün und Gruga plant für den Sommer 2024 die Fällung von Bäumen, die als Risikobäume eingestuft wurden. Diese Maßnahmen ergänzen die regulären Fällungen im Winterzeitraum. Die Entscheidung basiert auf dokumentierten Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume gegenüber kommenden Windlasten nicht mehr gewährleistet ist und baumpflegerische Maßnahmen die Sicherheit nicht wiederherstellen können, ist eine Entfernung erforderlich, um Schäden an Eigentum und Personen zu vermeiden.
Die Auswahl der Bäume erfolgte durch unabhängige Kontrollen von zertifizierten Baumkontrolleurinnen und -kontrolleuren oder durch sachverständige Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Nachpflanzung der entfernten solitären Bäume empfiehlt die Verwaltung, diese möglichst an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen verteilt sich je nach Standort auf die zuständigen Abteilungen des Bauherrenamtes für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall kann die Verwaltung weitere Fällungen nicht ausschließen und wird die Bezirksvertretungen entsprechend informieren. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause erstellt. Die Bezirksvertretung IV hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IVZur Vorlage · 0323/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat über einen Standortvorschlag für einen neuen Trinkwasserbrunnen beraten. Ziel der Stadt ist es, nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz in jedem Stadtbezirk mindestens eine Anlage zu installieren. Die Umsetzung der weiteren Standorte soll bis zum Sommer 2024 abgeschlossen sein.
Für den Stadtbezirk IV wurde die Kreuzung Gerichtstraße/Rechtstraße als Standort identifiziert. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie in Abstimmung mit lokalen Werbegemeinschaften und dem Initiativkreis Centrum Borbeck e.V. Der gewählte Bereich weist eine hohe Frequenz an Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern auf und deckt Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Durch die Lage im Seitenstreifen soll die Erreichbarkeit gewährleistet und durch die gute Einsehbarkeit das Risiko von Vandalismusschäden minimiert werden. Die Anlage dient als Hitzeschutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen und soll zur Reduzierung von Plastikmüll beitragen.
Die technische Gestaltung sieht eine quadratische Säule mit einer Bodenwanne vor, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten für die Errichtung werden nach der Standortentscheidung ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.ABundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Marktplatz BorbeckZur Vorlage · 0337/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0337/2024/6 des Umweltamtes befasst sich mit den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur klimaresilienten Umgestaltung des Marktplatzes Borbeck. Das Projekt ist Teil des Bundesprogramms „Platz fürs Klima“, für das die Stadt Essen Bundeszuwendungen in Höhe von 1.200.000 € erhält. Die Studie untersucht die thermische Belastung, das Starkregenrisiko sowie den Zustand der Vegetation auf dem Platz.
Es werden zwei Planungsvarianten zur Umsetzung vorgestellt. Variante 1 sieht die Vergrößerung von Baumscheiben, die Pflanzung von 14 neuen Bäumen sowie die Schaffung von Baumstandorten mit einem Volumen von mindestens 36 m³ vor. Diese Variante beinhaltet eine Entsiegelung von etwa 900 m², die Reduzierung der Parkplätze von 84 auf 52 und führt zu Kosten von circa 459.827,90 €.
Variante 2 setzt auf das Schwammstadtprinzip durch den Einsatz von Baumsubstrat und Baumrigolen. Diese Planung umfasst 12 Neupflanzungen sowie eine Entsiegelung von insgesamt etwa 1.750 m². Die Anzahl der Parkplätze würde in diesem Szenario von 84 auf 31 reduziert. Die Kosten für Variante 2 belaufen sich auf circa 925.659,35 €.
Von der Bundesförderung sind etwa 1.090.000 € für bauliche Maßnahmen an drei Plätzen vorgesehen, wobei die Stadt Essen einen Eigenanteil von 10 % trägt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV den Bericht zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren sind eine Bürgerinformation sowie die Einbindung der zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Eine Vorlage zur Planbeschlussfassung für die Vorzugsvariante ist für das vierte Quartal geplant.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0122/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Sitzung am 12. März 2024 über die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit entschieden. Der Beschluss sieht die Bezuschussung spezifischer Projekte vor, basierend auf einer Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten.
Insgesamt werden Mittel in Höhe von 2.632 Euro bereitgestellt. Ein Teilbetrag von 1.000 Euro ist für den SC Frintrop 05/21 e.V. zur Durchführung eines Grundschul-Sportfestes vorgesehen. Zudem erhält der Verein Zug um Zug e.V. zwei Förderungen in jeweils 816 Euro. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Umsetzung des Kindermusicals „Bartimäus“ sowie für ein Weihnachtsmusical bestimmt. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Rahmen der bezirklichen Haushaltsplanung zur Unterstützung der lokalen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk 4.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Auftragskontrollliste
- 19.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.1Nahversorgung in Bergeborbeck
- 20.2Sachstand Umsetzung Beschluss Veranstaltungsreklame
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 22.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz hier: Liste
- 24.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer RelevanzErgebnis: Kenntnis genommen
- 25.Anfragen und Mitteilungen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil