Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IV
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat über einen Standortvorschlag für einen neuen Trinkwasserbrunnen beraten. Ziel der Stadt ist es, nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz in jedem Stadtbezirk mindestens eine Anlage zu installieren. Die Umsetzung der weiteren Standorte soll bis zum Sommer 2024 abgeschlossen sein.
Für den Stadtbezirk IV wurde die Kreuzung Gerichtstraße/Rechtstraße als Standort identifiziert. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie in Abstimmung mit lokalen Werbegemeinschaften und dem Initiativkreis Centrum Borbeck e.V. Der gewählte Bereich weist eine hohe Frequenz an Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern auf und deckt Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Durch die Lage im Seitenstreifen soll die Erreichbarkeit gewährleistet und durch die gute Einsehbarkeit das Risiko von Vandalismusschäden minimiert werden. Die Anlage dient als Hitzeschutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen und soll zur Reduzierung von Plastikmüll beitragen.
Die technische Gestaltung sieht eine quadratische Säule mit einer Bodenwanne vor, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten für die Errichtung werden nach der Standortentscheidung ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.03.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025