Verstetigung der Grillzonen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.04.2024einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024einstimmig beschlossen
- 12.03.2024einstimmig beschlossen
- 12.03.2024Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024einstimmig beschlossen
- 07.03.2024abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024einstimmig beschlossen
- 28.02.2024in den Rat geschoben
- 27.02.2024Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024einstimmig beschlossen
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