Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 23.01.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Verkehrssituation durch die Sperrung der BAB 42
- 4.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 4.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Widerrechtliches Parken vor der Apotheke Gladbecker Straße / BäuminghausstraßeZur Vorlage · 0235/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Meldung über widerrechtliches Parken im Bereich vor der Apotheke an der Kreuzung Gladbecker Straße und Bäuminghausstraße. Die entsprechende Meldung erfolgte am 23. August 2023 über das Online-Portal der Stadt Essen.
Dem Anliegen liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs 66, dem Amt für Straßen und Verkehr, zugrunde. In dieser Stellungnahme nimmt die zuständige Fachabteilung Bezug auf den geschilderten Sachverhalt bezüglich der Parksituation an der genannten Stelle. Die Bezirksvertretung V hat die Informationen sowie die Stellungnahme des Amtes im Rahmen der Sitzung am 27. Februar 2024 zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.2Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrliche Lärmbelastung an der Thiesstraße Ecke GewerkenstraßeZur Vorlage · 0237/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis genommen. Der Gegenstand der Eingabe betrifft die verkehrliche Lärmbelastung an der Kreuzung Thiesstraße und Gewerkenstraße. In dem Schreiben, das auf den August 2022 zurückgeht, wird darauf hingewiesen, dass die Lärmbelästigung durch das Beschleunigen motorisierter Fahrzeuge in diesem Bereich zugenommen habe.
Als Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmemissionen werden der Einbau von Bodenschwellen oder die Installation eines sogenannten Dezibel-Blitzers angeregt. Die Vorlage enthält zudem eine Stellungnahme des Fachbereichs 66 (Amt für Straßen und Verkehr) zu diesem Sachverhalt. Über die eingegangene Eingabe wurde das Gremium im Rahmen der Sitzung vom 27. Februar 2024 informiert.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2024Zur Vorlage · 0164/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. In einer Sitzung im Januar 2024 wurden bereits Beschlüsse über die Gewährung von Zuwendungen in einem Gesamtvolumen von 242.609 Euro gefasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag regelt die weitere Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Produkt 1.01.01.04.05. Dabei geht es um die Entscheidung über noch nicht beschlossene bzw. neu eingegangene Zuwendungsanträge. Für diese Mittel steht ein Betrag in Höhe von 157.391 Euro zur Entscheidung an der Bezirksvertretung V bereit. Damit wird die Verwendung der für den Stadtbezirk verfügbaren finanziellen Ressourcen im laufenden Haushaltsjahr fortgeführt.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 5.aVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine integrierte kommunale Präventionsstrategie vorgelegt, die als Grundlage für den weiteren Ausbau der Essener Präventionskette dienen soll. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, materielle Versorgung sowie im soziokulturellen Bereich, wobei ein Fokus auf der Vermeidung negativer Folgen finanzieller Familienarmut liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein neues Datenkonzept. Dieses nutzt zwölf Indikatoren in den Dimensionen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung und Wohnen, um Risikofaktoren und Hindernisse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren. Die Daten sollen als Grundlage für zukünftige Fachplanungen dienen und eine bedarfsorientierte Steuerung der Maßnahmen ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung Modellvorhaben zur strukturellen Implementierung von Präventionsketten und -netzwerken umsetzt und schrittweise ausweitet. Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für eine verbindliche Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern innerhalb der Präventionsstrategie beauftragt. Die zuständigen Ausschüsse haben den Sachbericht zur Kenntnis genommen und empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 6.aPlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 beschlossen. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der kommunalen Spielgruppen sowie der Sprachbildungsgruppen. Zudem wurde der Antrag auf Gewährung von Landeszuschüssen für eine Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigt. Ein weiterer Beschluss ermöglicht die Befreiung von der Zweckbindung bestimmter Betreuungsplätze, sodass diese vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden können.
Die Bevölkerungsentwicklung zeigt einen Rückgang der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren um insgesamt 812 auf 35.267. Dieser Rückgang ist auf eine geringere Geburtenrate zurückzuführen; während die Zahl der unter dreijährigen Kinder sank, stieg die Gruppe der über dreijährigen Kinder leicht an. Für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden voraussichtlich 24.144 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, was einem Zuwachs von 86 Plätzen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Zielversorgung von 100 Prozent für Kinder ab drei Jahren zu erreichen, besteht jedoch ein Bedarf von 1.611 Plätzen.
Für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 sind 21.629 KiBiz-geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen geplant, darunter 50 neue Gruppen mit insgesamt 938 Plätzen. Dennoch ist für diesen Zeitraum mit einem Abbau von 201 Plätzen durch Gruppenschließungen zu rechnen. Zudem erschweren Bauverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen und gestiegenen Kosten die Umsetzung geplanter Projekte.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 6.bJahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023 dokumentiert den aktuellen Stand der Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 bestanden insgesamt 248 Patenschaften mit 363 beteiligten Personen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 1993 ist die Anzahl der Patenschaften von ursprünglich 13 auf diesen Wert gestiegen. In den Stadtbezirken I bis IX wurden 416 Spielplätze ohne Schulhöfe erfasst, wobei eine Patenschaftsquote von 55,88 Prozent erreicht wurde.
Im Jahr 2023 wurden 252 Spielplatzfeste durchgeführt, wobei der Einsatz des Spielmobils des Deutschen Kinderschutzbundes auf die Bewegungsförderung ausgerichtet war. Die Veranstaltungen fanden unter anderem in sozial strukturell benachteiligten Wohngebieten sowie an Schulen statt. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus wurden durch die zuständigen Fachabteilungen bearbeitet. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards ist für die Patenschaften alle fünf Jahre ein Führungszeugnis erforderlich.
Die finanzielle Förderung der Patenschaften erfolgt durch die Bezirksvertretungen sowie über städtische Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2023 eine Gesamtfördersumme von 18.845,50 Euro. Zudem stellt die Stadt Essen jährlich 35.500 Euro aus dem Fördertopf „Besser spielen“ bereit. Im Berichtsjahr gingen hierfür 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, wovon 14 Maßnahmen bewilligt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022 thematisiert die Weiterentwicklung des Seniorenförderplans angesichts der demografischen Entwicklung. Da die Gruppe der über sechzigjährigen Einwohner etwa 29 Prozent der Essener Bevölkerung ausmacht, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 eine Neuausrichtung der Seniorenarbeit umgesetzt.
Die Finanzierung der Offenen Seniorenarbeit ist so strukturiert, dass die Mittel jährlich um drei Prozent steigen, um Kostensteigerungen auszugleichen. Für das Jahr 2022 war eine Gesamtsumme von rund 3,18 Millionen Euro veranschlagt. Diese Mittel werden für verschiedene Bereiche wie die zwölf Zentren 60plus, Projektförderung, Investitionskosten sowie Mietkostenübernahmen für Altenclubs verwendet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Jahr 2022 war die Gründung von SeniorenNetzwerken in den Stadtteilen. Hierfür stellt die Verwaltung pro Netzwerk bis zu 8.000 Euro für eine zwölfmonatige Gründungsphase bereit. Im Berichtszeitraum fanden zehn solche Gründungsbegegnungen statt, unter anderem in Kray, Altenessen und Werden. Zudem wurden die Fachreferate der fünf großen Wohlfahrtsverbände mit insgesamt 388.465,25 Euro unterstützt. Die Koordinierungsstelle im Amt für Soziales und Wohnen übernimmt dabei die Funktion als Schnittstelle zwischen der Kommunalverwaltung und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Baumbilanz 2022Zur Vorlage · 1990/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der städtische Baumbestand in Essen hat sich im Jahr 202läufig um insgesamt 1.768 Bäume erhöht, womit die Gesamtzahl auf 211.055 anstieg. Während im Berichtszeitraum 3.280 Abgänge durch Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen sowie natürliche Ursachen zu verzeichnen waren, standen diesen Neupflanzungen von 1.530 Einzelbäumen und 3.518 Bäumen aus natürlicher Verjüngung gegenüber. Besonders im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün und Gruga ist ein Zuwachs von 2.193 Bäumen zu verzeichnen.
Ein Schwerpunkt der Verwaltung lag im Jahr 2022 auf dem Abbau von Arbeitsrückständen bei der Straßenbaumnachpflanzung, wobei 1.025 Bäume nachgeordnet wurden. Zudem konnte die Qualität der Pflanzgruben gesteigert werden: Der Anteil der Standorte, welche den Mindeststandard für das Bodenvolumen erfüllen, stieg von etwa 26 % im Jahr 2021 auf rund 65 % im Jahr 2022. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und der Klimaanpassung.
Für die kommenden Jahre wurde die Ausschreibung für ein neues Straßenbaumkonzept durch ein externes Büro abgeschlossen. Zudem verstärkt die zuständige Fachabteilung ihr Personal im Bereich der Baumpflanzungen in Grünanlagen. Die vorliegenden Ausführungen wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 9.1.000-Bäume-Programm - Stand der UmsetzungZur Vorlage · 1994/2023/6 · Vorlage
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Das „1.000-Bäume-Programm“ in Essen dient der Anpassung der städtischen Grünflächen an klimatische Veränderungen wie Hitze und Trockenheit. Auf Grundlage eines Beschlusses zum Haushalt 2022 stehen für die Umsetzung über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Zur Durchführung des Programms wurde im Fachbereich Grün und Gruga eine zusätzliche Planstelle geschaffen, die seit Februar 20lag 2023 besetzt ist.
Die Priorisierung der Pflanzmaßnahmen basiert auf einer Klimaanalyse sowie einem Monitoring der Kronenschirmflächen. Dabei werden vorrangig Parkanlagen und Grünflächen mit einer sogenannten „Oasenfunktion“ berücksichtigt. Für etwa die Hälfte der untersuchten Flächen der Kategorien 1 und 2 wurden bereits individuelle Pflanzkonzepte entwickelt, welche Aspekte wie Klimaresistenz, Biodiversität und Denkmalschutz einbeziehen. Insgesamt wurden bislang 258 Standorte in verschiedenen Stadtbezirken für neue Bäume identifiziert. Die Umsetzung erfolgt nach dem Handlungsleitfaden „BaumAdapt“, der Vorgaben zur Bodenqualität sowie eine dreijährige Pflege vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem Straßenbaumkonzept, das die Grünanteile in stark versiegelten Bereichen erhöhen soll, um die thermische Belastung zu senken. Ein beauftragtes Büro ermittelt derzeit potenzielle Standorte im Straßenraum. Die digitale Auswertungsmethode soll mittelfristig auch auf andere Grünanlagen wie Spielplätze oder Friedhöfe ausgeweitet werden können, sofern die Haushaltsmittel dies ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Mitteilungen der Verwaltung
- 10.1Hochwasservorsorge im Bezirk VZur Vorlage · 0198/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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Die Bezirksvertretung V hat Informationen zur Hochwasservorsorge im Stadtbezirk V zur Kenntnis genommen. Die vorliegenden Stellungnahmen befassen sich mit der Sicherheit der Emscher-Dämme, dem Katastrophenschutz sowie der Teilnahme am Wettbewerb „Prima.Klima.Ruhrmetropole“.
Nach Angaben der Emschergenossenschaft befinden sich die Hochwasserschutzanlagen in einem guten Zustand und werden durch jährliche Deichschauen kontrolliert. Als Reaktion auf den Klimawandel plant der Verband eine Erhöhung der Deiche um 20 Zentimeter. In Zusammenarbeit mit der Stadt Essen werden zudem Projekte zur Regenwasserabkopplung sowie die Nutzung von Notpolderflächen verfolgt, wobei bei der Flächenverfügbarkeit Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen können.
Der Katastrophenschutz der Feuerwehr basiert auf einem Bedarfsplan, der Szenarien wie Hochwasser und Starkregen analysiert. Die Maßnahmen umfassen Vorbeugung durch Frühwarnsysteme sowie die Phasen der Bewältigung und des Wiederaufbaus.
Im Rahmen des Wettbewerbs „Prima.Klima.Ruhrmetropole“ ist die Stadt Essen mit dem Projekt KlimaQuartier Katernberg-Beisen als Gewinnerkommune vertreten. Für den Bereich Essen-Karnap ist die Entwicklung eines weiteren KlimaQuartiers geplant. Die Umsetzung ist derzeit durch eine Antragssperre beim Bundesförderprogramm „Energetische Stadtsanierung – KfW 432“ eingeschränkt, weshalb die zuständige Agentur alternative Fördermöglichkeiten prüft.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.2Sachstand "Tribüne des BV Altenessen"Zur Vorlage · 0210/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 27. Februar 2024 wird über den Sachstand zur Tribüne des BV Altenessen berichtet. Die Erarbeitung dieser Sachstandsdarstellung erfolgte auf Grundlage einer Anfrage, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28. November 2023 gestellt wurde.
Die vorliegende Information stützt sich auf eine Mitteilung der Sport- und Bäderbetriebe Essen, welche als Anlage zur Vorlage dient und den aktuellen Stand des Projekts beschreibt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diesen Sachstand lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit wird der im Rahmen der vorherigen Sitzung angestrebte Informationsfluss über den Fortschritt des Vorhabens fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Sonstige Mitteilungen
- 12.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 12.aPark+Ride-Platz am Bahnhof Altenessen
- 12.bVerparkung der Straßenecken der I. Schockenhecke zur Gravelottestraße
- 12.cSchlaglöcher auf der Köln-Mindener-Straße
- 12.dSpielplatz Krablerstraße / Wickingstraße
- 12.eVerparkung der Straßenecke Bäuminghausstraße / Westerdorfplatz (vor dem Brauhaus Fischer)
- 13.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Grundstücksangelegenheiten
- 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 17.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil