Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Widerrechtliches Parken vor der Apotheke Gladbecker Straße / Bäuminghausstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Meldung über widerrechtliches Parken im Bereich vor der Apotheke an der Kreuzung Gladbecker Straße und Bäuminghausstraße. Die entsprechende Meldung erfolgte am 23. August 2023 über das Online-Portal der Stadt Essen.
Dem Anliegen liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs 66, dem Amt für Straßen und Verkehr, zugrunde. In dieser Stellungnahme nimmt die zuständige Fachabteilung Bezug auf den geschilderten Sachverhalt bezüglich der Parksituation an der genannten Stelle. Die Bezirksvertretung V hat die Informationen sowie die Stellungnahme des Amtes im Rahmen der Sitzung am 27. Februar 2024 zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024Kenntnis genommen